Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 429

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 429 (LF StPR DDR 1959, S. 429); Ergibt die Überprüfung des angefochtenen Urteils, daß eine Strafhaft nicht mehr erforderlich ist, so kann das Oberste Gericht die Haftentlassung anordnen. Das bedarf der Zustimmung des Generalstaatsanwalts. Wenn der Präsident des Obersten Gerichts den Antrag gestellt hat, ist seine Zustimmung erforderlich (§315 Abs. 2 StPO). § 29 Die Wiederaufnahme des Verfahrens I. Die Aufgaben und Voraussetzung en des Wiederaufnahmeverfahrens 1. Die Aufgaben des Wiederaufnahmeverfahrens Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Entscheidung abgeschlossenen Verfahrens (im folgenden als Wiederaufnahme des Verfahrens bezeichnet) ist ein Rechtsbehelf. Er dient der Beseitigung solcher fehlerhaften Entscheidungen, die entweder auf einer falschen Sachverhaltsfeststellung beruhen, deren Mangelhaftigkeit erst nachträglich bekannt geworden ist oder an deren Richtigkeit wegen der fehlenden Objektivität eines Richters oder Staatsanwalts berechtigte Zweifel bestehen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient gleich der Kassation dem Zweck, die Einheit zwischen Rechtskraft und Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Sie grenzt sich jedoch klar von der Kassation ab, der gegenüber sie eine untergeordnete Rolle spielt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gestattet grundsätzlich nur einen Angriff auf die tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung (§ 317 Abs. 1 Ziff. 1 StPO). Eine Rechtsfrage kann der Wiederaufnahme des Verfahrens mit Ausnahme des § 317 Abs. 1 Ziff. 2 StPO nicht zugrunde gelegt werden. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist stets davon auszugehen, daß die angefochtene Entscheidung im Zeitpunkt ihres Erlasses nicht anders ergehen konnte bzw. daß erst nachträglich bekannt wurde, daß sich ein Richter oder Staatsanwalt einer Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Dadurch wird vermieden, daß die Wiederaufnahme des Verfahrens von den Prozeßparteien im Sinne eines weiteren Rechtsmittels ausgenutzt werden kann. 2. Die Voraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens Die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens sind in § 317 StPO geregelt. 429;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 429 (LF StPR DDR 1959, S. 429) Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 429 (LF StPR DDR 1959, S. 429)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Es konnten erneut spezielle Materialien zur Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung, insbesondere des antifaschistischen Widerstandskampfes erarbeitet und Genossen Minister sowie anderen operativen Diensteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin befindliche Agenturen realisieren zu lassen; ist ein besonders enges Zusammenwirken mit dem Menschenhändler RAHIM zu verzeichnen. Unabhängig davon werden von der eigenständig Ausschleusungen organisiert.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X