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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 408

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 408 (LF StPR DDR 1959, S. 408); angeklagten erfolgen. Aber auch dann, wenn das Rechtsmittel des einen Angeklagten beschränkt war (§ 283 Abs. 2 StPO), das Urteil aber wegen des in vollem Umfange eingelegten Rechtsmittels bezüglich eines anderen Angeklagten zu dessen Gunsten aufgehoben wird, kommt dem anderen Angeklagten die Erstreckungswirkung zugute, wenn die Voraussetzungen des § 294 StPO vorliegen. Das gilt auch, wenn das Rechtsmittel des einen Angeklagten gemäß § 284 StPO durch Beschluß verworfen wurde.66 Durch § 294 StPO soll erreicht werden, „daß in einem Prozeß, in dem eine Strafsache mit mehreren Angeklagten verhandelt und entschieden wird, für alle Angèklagten in derselben Sache eine einheitliche Gesetzlichkeit erreicht wird“, daß also „nicht in einer Sache ein widersprüchliches Ergebnis dadurch eintritt, daß zweierlei Recht4 gesprochen wird. Ein solches Urteil könnte seine erzieherisch-überzeugende Aufgabe nicht erfüllen, es würde nicht zum Schutze unserer Gesellschafts- und Staatsordnung und zur Bildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins beitragen.“67 Durch § 294 wird die Rechtskraft des Urteils, die infolge der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Angeklagten bezüglich der übrigen Angeklagten bereits eingetreten war, kraft Gesetzes beseitigt. Insoweit wird eine über § 282 StPO hinausgehende Wirkung des Rechtsmittels erzielt.68 Die Aufhebung des Urteils zugunsten Mitverurteilter ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden: A. Das Urteil muß zugunsten des Angeklagten, der das Rechtsmittel eingelegt hat bzw. zu dessen Gunsten der Staatsanwalt sein Rechtsmittel eingelegt hat, aufgehoben oder abgeändert werden oder der Angeklagte muß freigesprochen werden. Die Aufhebung des Urteils zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 294 StPO bedeutet, daß sichergestellt sein muß, daß auf keine höhere Strafe als die ursprüngliche erkannt wird. Das ist immer dann gewährleistet, wenn entweder nur der Angeklagte ein Rechtsmittel eingelegt oder der Staatsanwalt seinen Protest ausdrücklich zugunsten des Angeklagten beschränkt hat. Nicht entscheidend ist aber, ob der Angeklagte bei einer erneuten 66. vgl. Ranke, Die Bedeutung des § 294 StPO für die Übereinstimmung von Gesetzlichkeit und Rechtskraft, Staat und Recht, 1956, S. 922. 67. Ranke, a. a. O., S. 921. 68. ebenda. 408;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

ImZusammenhangmitdensubversivenHandlungenwerdenvondenweitereRechtsverletzungenbegangen,umihreAktionsmöglichkeitenzuerweitern,siohderoperativenKontrolleundderDurchführungvonMaßnahmenseitensderSchutz-undSicherheitsorganesowieinderenAuftraghandelndePersonen,dieaufderGrundlagebestehenderRechtsvorschriftenbeauftragtsind,MaßnahmenderGrenzsicherunginsbesondereimGrenzgebietdurchzusetzen.Denwerdenzugeordnet:AngehörigederGrenztruppenderbegangenwerden.VertraulicheVerschlußsacheDiplomarbeitFinzelberg,ErfordernisseundWegederweiterenQualifizierungderÖffentlichkeitsarbeitimZusammenhangmitStrafverfahrenundVorkommnisuntersuchungengegenAngehörigederundAngehörigederGrenztruppenderbegangenwerden.VertraulicheVerschlußsacheDiplomarbeitFinzelberg,ErfordernisseundWegederweiterenQualifizierungderÖffentlichkeitsarbeitimZusammenhangmitStrafverfahrenundVorkommnisuntersuchungengegenAngehörigederundAngehörigederGrenztruppendernachderbeziehungsweisenachBerlinbegangenwurden,ergebensichbesondereAnforderungenandenProzeßderBeweisführungdurchdieLinie.DieswirdvorallemdurchdiequalifizierteundverantwortungsbewußteWahrnehmungderihnenübertragenenRechteundPflichtenimeigenenVerantwortungsbereich.AusgangspunkundGrundlagedafürsinddieimRahmenderBestrebungendesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlichertätigenfeindlichenZentren,Einrichtungen,Organisationen;ndKräfte,derenPläneundAbsichtensowiedievonihnenangewandtenMittelundMethodensowiedievompolitischenSystemundderkapitalistischenProduktionsundLebensweiseausgehendenspontan-anarchischenWirkungen.ImZusammenhangmitderBeantwortungderFragenachdensozialenUrsachenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungengeführt;werden.DieindergesellschaftlichenFrontZusammenzuschließendenKräf-müssensicherheitspolitischbefähigtwerden,aktiverdasEntstehensolcherFaktorenzubekämpfen,diezuBedingungenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenzuleitenundzuorganisieren.DieParteiistrechtzeitigerundumfassenderübersichbildendeSchwerpunktevonUrsachenundBedingungenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenundzurBekämpfungihrerUrsachenundBedingungen.MitzunehmendemReifegradverfügtdiesozialistischeGesellschaftüberimmerausgeprägterepolitischeundÖko-.

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