Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 40

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 40 (LF StPR DDR 1959, S. 40); wie auch zur Aburteilung der schweren Wirtschafts-49 und Spekulationsverbrechen50 zuständig waren. B. Eine zweite entscheidende Maßnahme im Hinblick auf die Demokratisierung der Justiz, die ebenfalls in den Jahren 1945 bis 1949 eingeleitet wurde, war die organisatorische Verselbständigung der Staatsanwaltschaft. Sie nahm ihren Anfang mit der Schaffung der deutschen Länderverfassungen, nach denen der Generalstaatsanwalt des Landes vom jeweiligen Landtag gewählt bzw. berufen wurde. Dadurch wurde obwohl gemäß § 147 Ziff. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1877 in der Fassung von 1924 der jeweiligen Landesjustizverwaltung das Recht der Aufsicht und Leitung hinsichtlich der Staatsanwaltschaft zustand die Verantwortlichkeit des einzelnen Generalstaatsanwalts und damit auch der ihm nachgeordneten Staatsanwälte gegenüber der Volksvertretung dem Landtag begründet. Fortgesetzt wurde diese Entwicklung mit der Ausführungsbestimmung Nr. 3 zum Befehl Nr. 201 der SMAD.51 Nach dieser Ausführungsbestimmung wurden dem Staatsanwalt bei der Durchführung des Verfahrens gegenüber Nazi- und Kriegsverbrechern weitgehende Rechte übertragen. Er führte gemäß Ziff. 4 der obengenannten Bestimmung die Aufsicht über die durchzuführenden Untersuchungen. Er war verantwortlich für die beschleunigte Durchführung der Untersuchungen. Ihm oblag in diesen Verfahren die Bestätigung des Haftbefehls, und er hatte die Aufgabe, die von denUntersuchungsorganen abgefaßte Anklageschrift zu prüfen. C. Eine weitere Maßnahme, der im Hinblick auf die Entwicklung des Strafprozesses in den Jahren 1945 bis 1949 große Bedeutung zukam, war die Einrichtung der Kassationssenate bei den Oberlandesgerichten. 52 Die Kassationsrechtsprechung diente erstens der Herstellung der 49. vgl. § 22 WStrVO in der Fassung vom 23. 9. 1948. 50. vgl. § 7 der VO über die Bestrafung von Spekulationsverbrechen vom 22. 6. 1949. 51. Ausführungsbestimmung Nr. 3 zum Befehl Nr. 201 vom 16. 8. 1947 (Richtlinien zur Anwendung der Direktive Nr. 38 des Kontrollräte), ZVOB1. S. 188. 52. Brandenburg: Gesetz über die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Strafurteile vom 11. 9.1947 (GVGB1.1 S. 23); Mecklenburg: Gesetz über die Kassation rechtskräftiger Urteile; Sachsen: Gesetz über die Kassation rechtskräftiger Urteile in Strafsachen vom 3. 10.1947, Gesetzessammlung S. 445; Sachsen-Anhalt : Gesetz über die Kassation rechtskräftiger Urteile in Strafsachen vom 13. 5.1947 (GBl. I 1947 S. 84); Thüringen: Gesetz über die Kassation rechtskräftiger Urteile in Strafsachen vom 10. 10. 1947 (RegBl. I S. 81). 40;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht. Der Sachverhalt ist dem Staatsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bestattung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Staatsanwaltes zulässig, wobei eine Feuerbestattung ausdrücklich zu genehmigen ist.

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