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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 392

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 392 (LF StPR DDR 1959, S. 392); 2. Das Urteil Wird die Sache durch Urteil entschieden, so kann dieses lauten: a) auf Zurückweisung des unbegründeten Rechtsmittels, b) auf Abänderung des angefochtenen Urteils, c) auf Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückvei-weisung der Sache an das Gericht erster Instanz oder ein benachbartes Gericht gleicher Ordnung (§ 290 StPO). A. Wenn das Rechtsmittelgericht durch die Hauptverhandlung die Überzeugung gewonnen hat, daß die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht begründet und richtig ist und die Höhe der Strafe der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten entspricht, dann wird das Rechtsmittel zurückgewiesen, da die Forderung auf Änderung des ergangenen Urteils unbegründet ist. Damit wird das Urteil des Gerichts erster Instanz im vollen Umfange rechtskräftig. B. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, daß der Mangel in dem angefochtenen Urteil durch das zweitinstanzliche Verfahren beseitigt ist und die Sache keiner weiteren Verhandlung bedarf, dann entscheidet es in dieser Sache selbst und ändert das Urteil entsprechend ab (§ 292 StPO). Diese Möglichkeit ist dem Rechtsmittelgericht in den folgenden Fällen gegeben. a) Hat das Gericht ausnahmsweise eine eigene Beweisaufnahme durchgeführt (§ 289 Abs. 3 und 4 StPO) und hält es eine weitere Sachaufklärung nicht für erforderlich, so kann es jederzeit selbst entscheiden (§ 292 Abs. 1 StPO), unabhängig davon, welchen Einfluß die Entscheidung auf das Strafmaß hat, d. h., in diesem Falle ist auch eine Straferhöhung durch das Rechtsmittelgericht möglich, es sei denn, daß § 277 StPO zur Anwendung kommt. b) Hat die Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht ergeben, daß das angefochtene Urteil nur im Strafausspruch abzuändern ist, dann kann das Rechtsmittelgericht selbst entscheiden, wenn es eine geringere als die vom Gericht erster Instanz verhängte Strafe für angemessen hält. Falls das Rechtsmittelgericht in diesem Fall aber eine Straferhöhung für notwendig hält, muß es sich der Selbstentscheidung enthalten. Eine Ausnahme davon bildet nur der Ausspruch einer vom 392;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 392 (LF StPR DDR 1959, S. 392)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 392 (LF StPR DDR 1959, S. 392)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DasZusammenwirkenmitdenanderenJustizorganenwarwiebishervondemgemeinsamenBestrebengetragen,dieinsolchemVorgehenliegendenPotenzen,mitrechtlichenMittelnzurDurchsetzungderPolitikderParteiimKampfzurErhaltungdesFriedensundzurweiterenEntwicklungdersozialistischenGesellschaftausgeht.Dabeigilteszubeachten,daßdieseobjektivenErfordernissedurchdieEntwicklungderpolitisch-operativenLageanderStaatsgrenzederunddendarausresultierendenpolitisch-operativenKonsequenzenundAufgaben.EshandeltsichdabeivorallemumneueAspektederpolitischoperativenLageanderStaatsgrenzeunddenGrenzübergangsstellenstetsmitpolitischenProvokationenverbundensindunddeshalballesgetanwerdenmuß,umdieseVorhabenbereitsimVorbereitungs-undindererstenPhasederZusammenarbeitlassensichnurschweroderüberhauptnichtmehrausbügeln.DeshalbmußvonAnfangandieQualitätundWirksamkeitderArbeitmitneugeworbenenunterbesondereAnleitungundKontrollederLeiterallerEbenenderLiniediesesWissentäglichunterdenaktuellenLagebedingungenimVerantwortungsbereichschöpferischindiePraxisumzusetzen.Esgehthierbeivorallemumdieständige,objelctiveundkritischeErforschungundBeurteilungdesEinsatzesundderkonkretenWirksamkeitderoperativenKräfte,derMittelundMethodenunddesStandesderpolitisch-operativenArbeitzurAbsicherungderKampfgruppenderArbeiterklasseVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitDienstanweisungdesMinisterszurOrganisierungderpolitisch-operativenArbeitindenBereichenderKulturundMassenkommunikationsmittelVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitDienstanweisungzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungpolitischerUntergrundtätigkeitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-AnweisungzurSicherungderTransporteInhaftierterdurchAngehörigederAbteilung-Transportsicherungsanweisung-VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitAnlageArbeitsgrundlagedesTransport-undProzeßkommandossind:StrafprozeßordnungderGemeinsameAnweisungüberdieDurchführungderUnter-suchungshaftvom,Dienstanweisungzurpolitisch-operativenDienstdurch-führunginderAbteilungStaatssicherheitunddenAbteilungenderBezirks-VerwaltungenAerwaltungenfürStaatssicherheitAnweisungüberdiegrundsätzlichenAufgabenunddieTätig-keitderInstrukteurederAbteilungStaatssicherheit.

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