Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 392

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 392 (LF StPR DDR 1959, S. 392); 2. Das Urteil Wird die Sache durch Urteil entschieden, so kann dieses lauten: a) auf Zurückweisung des unbegründeten Rechtsmittels, b) auf Abänderung des angefochtenen Urteils, c) auf Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückvei-weisung der Sache an das Gericht erster Instanz oder ein benachbartes Gericht gleicher Ordnung (§ 290 StPO). A. Wenn das Rechtsmittelgericht durch die Hauptverhandlung die Überzeugung gewonnen hat, daß die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht begründet und richtig ist und die Höhe der Strafe der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten entspricht, dann wird das Rechtsmittel zurückgewiesen, da die Forderung auf Änderung des ergangenen Urteils unbegründet ist. Damit wird das Urteil des Gerichts erster Instanz im vollen Umfange rechtskräftig. B. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, daß der Mangel in dem angefochtenen Urteil durch das zweitinstanzliche Verfahren beseitigt ist und die Sache keiner weiteren Verhandlung bedarf, dann entscheidet es in dieser Sache selbst und ändert das Urteil entsprechend ab (§ 292 StPO). Diese Möglichkeit ist dem Rechtsmittelgericht in den folgenden Fällen gegeben. a) Hat das Gericht ausnahmsweise eine eigene Beweisaufnahme durchgeführt (§ 289 Abs. 3 und 4 StPO) und hält es eine weitere Sachaufklärung nicht für erforderlich, so kann es jederzeit selbst entscheiden (§ 292 Abs. 1 StPO), unabhängig davon, welchen Einfluß die Entscheidung auf das Strafmaß hat, d. h., in diesem Falle ist auch eine Straferhöhung durch das Rechtsmittelgericht möglich, es sei denn, daß § 277 StPO zur Anwendung kommt. b) Hat die Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht ergeben, daß das angefochtene Urteil nur im Strafausspruch abzuändern ist, dann kann das Rechtsmittelgericht selbst entscheiden, wenn es eine geringere als die vom Gericht erster Instanz verhängte Strafe für angemessen hält. Falls das Rechtsmittelgericht in diesem Fall aber eine Straferhöhung für notwendig hält, muß es sich der Selbstentscheidung enthalten. Eine Ausnahme davon bildet nur der Ausspruch einer vom 392;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Arbeitsgrundlage des Transport- und Prozeßkommandos sind: Strafprozeßordnung der Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unter- suchungshaft vom, Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurch- führung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der fer Linie den zuständigen Ärzten der Medie Staatssicherheit und den abwehrmäßig zuständigen opeinheiten die konsequente Sicherung der inget zu gewährleisten.

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