Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 387

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 387 (LF StPR DDR 1959, S. 387); denden Momente herauszuarbeiten, und soll darlegen, welche Fragen in der Hauptverhandlung zweiter Instanz zu klären sind. Nach der Berichterstattung erhalten die Beteiligten, der Staatsanwalt, der Angeklagte und sein Verteidiger und eventuell der am Verfahren beteiligte Verletzte das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen (§ 288 Abs. 2 StPO). Anders als im erstinstanzlichen Verfahren, in dem stets der Staatsanwalt zuerst gehört wird, beginnt hier der Rechtsmittelführer mit seinen Ausführungen. VIII. Die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zweiter Instanz 1. Die Überprüfung des erstinstanzlichen Verfahrens Auch im Rechtsmittelverfahren bildet die Beweisaufnahme das Kernstück der Hauptverhandlung. Sie unterscheidet sich sowohl ihrem Charakter als auch ihren Aufgaben nach von dem Beweisverfahren erster Instanz. A. Die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung erfolgt grundsätzlich an Hand schriftlicher Unterlagen. Entsprechend seiner Bedeutung ist das Protokoll über die Hauptverhandlung erster Instanz die hauptsächliche Grundlage der Überprüfung (§ 230 Abs. 2 StPO). Sein Inhalt wird verlesen, soweit er für die Entscheidung von Bedeutung ist (§ 289 Abs. 1 Satz 1 StPO). Das Rechtsmittelgericht vernimmt nicht nochmals die Zeugen, Angeklagten usw., sondern geht von dem Inhalt des Protokolls aus. Ihm entnimmt es, wie das erstinstanzliche Gericht den Sachverhalt aufgeklärt, welche Beweise es erhoben hat und was deren wesentlicher Inhalt ist. Eine solche Überprüfung auf der Grundlage des Protokolls bedingt nicht, daß das Rechtsmittelgericht an die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts gebunden ist. Es ist vielmehr berechtigt, die im Protokoll enthaltenen Tatsachen auf Grund seiner eigenen Überzeugung frei zu würdigen, d. h., es kann auf Grund der im Verfahren erster Instanz ermittelten Tatsachen zu anderen Feststellungen kommen als das erstinstanzliche Gericht. So war beispielsweise ein Dachdeckermeister, dessen Gehilfe bei Ausübung seines Berufs vom Gerüst abgestürzt war, wegen Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften angeklagt. Der Zeuge M. hatte in diesem Verfahren ausgesagt: „Als ich bei dem Verunglückten war, ging der Angeklagte wieder nach oben und hat eine Öffnung zugedeckt.“ Während das erstinstanzliche Gericht 25* 387;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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