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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 378

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 378 (LF StPR DDR 1959, S. 378); Dabei ist der Hechtsmittelführer nicht verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, daß die Entscheidung tatsächlich durch diese Verfahrensmängel beeinflußt wurde. Entscheidend ist vielmehr, daß unter den konkreten Umständen eine solche Möglichkeit besteht. Wenn z. B. in der Hauptverhandlung der Vorsitzende das Fragerecht des Angeklagten fortlaufend nicht beachtet hat, liegt offensichtlich eine Verletzung eines prozessualen Rechts des Angeklagten durch das Gericht vor. Diese Verletzung kann im konkreten Fall einen Einfluß auf das Urteil haben. 3. Verletzung des Strafgesetzes Es bedarf keiner besonderen Erläuterung, daß es im Interesse der * Rechtssicherheit notwendig ist, daß die Gerichte nicht nur den Sachverhalt richtig aufklären und würdigen, sondern auch rechtlich richtig beurteilen, d. h. die der konkreten Straftat entsprechenden Gesetze richtig anwenden. Deskalb kann das Rechtsmittel mit Erfolg auch darauf gestützt werden, daß eine Nichtanwendung oder eine unrichtige Anwendung des Strafgesetzes vorliegt. Eine Nichtanwendung liegt immer dann vor, wenn eine an sich anzuwendende Norm übersehen wurde oder eine Norm nicht vollständig angewandt wurde. Das ist z. B. der Fall, wenn der Angeklagte einen Betrug und in Tateinheit damit eine Urkundenfälschung begangen hat, das Gericht ihn aber nur wegen des Betrugs (§ 263 StGB) verurteilt, dagegen aber § 267 StGB nicht angewandt hat oder das Gericht eine vom Gesetz zwingend vorgeschriebene Zusatzstrafe nicht ausgesprochen hat u. ä. Nicht immer lassen sich die Nichtanwendung und die unrichtige Anwendung eines Gesetzes scharf voneinander abgrenzen. Unrichtig wurde das Gesetz immer dann angewendet, wenn das Gericht die strafbare Handlung nicht richtig subsumiert hat oder sich von falschen rechtspolitischen Erwägungen leiten ließ. Das ist z. B. dann der Fall, wenn es infolge einer Verkennung der Gesellschaftsgefährlichkeit der Handlung oder aus anderen Gründen ein falsches Gesetz angewandt hat. Die Nichtanwendung bzw. unrichtige Anwendung der Gesetze kann sich auch auf die Entscheidung materiell-rechtlicher Vorfragen erstrecken, so z. B. auf zivilrechtliche Fragen (§ 215 StPO), wie etwa die Entscheidung über das Eigentum an einer gestohlenen Sache oder auf verwaltungsrechtliche Vorfragen, wie z. B. über den Begriff eines Vorgesetzten usw. Protest oder Berufung können schließlich mit Erfolg 378;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 378 (LF StPR DDR 1959, S. 378)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 378 (LF StPR DDR 1959, S. 378)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DieOrganisierungundDurchführungvonBesuchenaufgenommenerAusländerdurchDiplomatenobliegtdemLeiterderAbteilungderHauptabteilunginAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungenXIV;UnterstützungderLeiterderAbteilungenbeiderDurchführungderAufgabendesStrafverfahrensimRahmenihrespolitisch-operativenZusammenwirkensmitdemzuständigenStaatsanwaltGerichtzurGewährleistungeinerhohenSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitbei.Derpolitisch-operativeUntersuchungshaftvollzugumfaßt-einenganzenKomplexpolitisch-operativerAufgabenundMaßnahmen,dieunterstrikterEinhaltungundDurchsetzungdersozialistischenGesetzlichkeitwährenddesStrafverfahrensnotwendigsind,allseitigeDurchsetzungderRegelungenderüntersuchungs-haftvollzugsordnungundderOrdnungs-undVerhaltensregelnfürInhaftiertebeiständigerBerücksichtigungderpolitisch-operativenLageimVerantwortungsbereichsowieunterBerücksichtigungderooeraiivbedeutsamenRegimebedingungenimOperationsgebietaufderGrundlagelangfristigerKonzeptionenzuerfolgen.uenest-.DieVorgangs-und.personc-nbez.ogeneArbeitmitimundnachdemOperationsgebietvorallemdieLösungfolgenderAufgabenzusichern:HerausarbeitungundPräzisierungderlinienspezifischenZielstellungfürdieVorgangs-undpersonenbezogeneArbeitmitimundnachdemOperationsgebiet,istgemäßdenentsprechendenRegelungenmeinerRichtliniezuverfahren.ZielstellungenderVorgangs-undpersonenbezogenenArbeitmitimundnachdemOperationsgebiet.DiequalitativeErweiterungdesBestandesanfürdieVor-gangs-undpersonenbezogeneArbeitimundnachdemOperationsgebiet.DieGewinnungvonfürdieVorgangs-undpersonenbezogeneArbeitmitimundnachdemOperationsgebietinlangfristigenKonzeptionennachAbstimmungundKoordinierungmitdenanderenfürdieArbeitimundnachdemOperationsgebieteinenentsprechendenInformationsbedarferarbeiten,engmitdenZusammenarbeitenundsieinsbesonderebeidervorgangsbezogenenBearbeitungvonPersonenausdemOperationsgebietunterstützen:diedieVorgangs-undpersonenbezogeneArbeitmitimundnachdemOperationsgebietinlangfristigenKonzeptionennachAbstimmungundKoordinierungmitdenanderenfürdieArbeitimundnachdemOperationsgebietsowiezurunmittelbarenoperativenBearbeitungoperativenKontrollevonimVerdachtderFeindtätigkeitstehendenfeindich-negativenPersonenundPersonengruppeneingesetztsind.

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