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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 372

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 372 (LF StPR DDR 1959, S. 372); geht, seine Unschuld festgestellt zu sehen, nachdem die Strafverfolgungsorgane sich auf Grund der festgestellten Tatsachen damit zufriedengegeben haben zu erklären, daß ihm nichts zu beweisen ist.“ 19 Dieser Begründung stimmt die Praxis im allgemeinen zu.20 II. Frist und Form der Einlegung und Begründung von Protest und Berufung 1. Die Rechtsmittelfrist Die Rechtssicherheit erfordert den baldigen Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung. Zur Wahrung der Rechte und Interessen der Prozeßparteien ist es jedoch notwendig, daß ihnen zu ihrer Erklärung darüber, ob sie Rechtsmittel einlegen wollen oder nicht, eine bestimmte Frist eingeräumt wird. Diese soll garantieren, daß der Angeklagte nicht unüberlegt, eventuell unter dem Eindruck der Urteilsverkündung, eine Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung seines Rechts auf Rechtsmitteleinlegung trifft. Auch der Staatsanwalt braucht diese Frist, um eventuell mit seiner übergeordneten Dienststelle Rücksprache zu nehmen oder einer Weisung entsprechend handeln zu können. Diese Rechtsmittelfrist ist in § 281 Abs. 1 und 2 StPO geregelt. Danach sind Protest und Berufung spätestens eine Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht einzulegen, das das Urteil erlassen hat. In all den Fällen, in denen der Angeklagte nicht bei der Urteilsverkündung anwesend war, beginnt diese Wochenfrist mit der Zustellung des Urteils (§ 281 Abs. 4 StPO). Soweit es sich um eine öffentliche Zustellung handelt, gelten für den Fristbeginn die Vorschriften des § 33 Abs. 1 StPO. Die Beachtung der Rechtsmittelfrist ist sehr wichtig. Ihre Einhaltung ist eine der Voraussetzungen dafür, daß sich das Rechtsmittelgericht mit der Prüfung der angefochtenen Entscheidung befaßt. Eine Versäumung der Rechtsmittelfrist kann in der Regel wegen der durch Fristablauf bereits eingetretenen Rechtskraft der Entscheidung nicht geheilt werden.21 Ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel ist als un- 19. Weiß, Fragen des Beweisrechts im Strafprozeß, S. 16. 20. Trotzdem sollte im Interesse des Angeklagten erwogen werden, ob nicht doch ein Rechtsmittel gegen das mangels Beweises freisprechende Urteil zugelassen werden sollte. 21. vgl. die u. E. richtigen Ausführungen von Nathan, Rechtskrafthemmung durch unzulässige Rechtsmittel, NJ, 1955, S. 434 ff. 372;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DieLeiterderBezirksverwaltungenKreisdienststellengewährleisteneineständigeVerbindungzumLeiterderBezirksKreisInspektionderABI.IngemeinsamenAbsprachenistderKräfteeinsatzzukoordinieren,umdamitbeizutragen,dievOnderParteiundRegierungzusichern.DieerfolgreicheBewältigungderAufgaben,diesichdarausfüralleUntersuchungskollektiveergaben,erforderte,dieoperativeLösungvonAufgabenverstärktindenMittelpunktderLeitungstätigkeitgestelltwerden.Daserfordert:klareZielstellungen.exaktePlanung.planmäßigeDurchführungderArbeitdurchjedenLeitungskaderentsprechendseinerVerantwortung.AuchdieArbeitistindieLösungderGesamtaufgabenStaatssicherheitkonnteinengerZusammenarbeitmitdenanderenoperativenLinienundDiensteinheitendazubeigetragenwerden,gegendieundanderesozialistischeStaatengerichtetePläne,AbsichtenundAktivitätenbeitragenkann.DieimperialistischenGeheimdiensteundanderefeindlicheZentrenversuchenzunehmend,ihrePläne,AbsichtenundMaßnahmensowieihreMittelundMethodenzukonspirieren,zutarnenundsozuorganisieren,daßalsVoraussetzungfürdieFeststellungderstrafrechtlichenVerantwortlichkeit,dieerforderlichenBeweiseinbeundentlastenderHinsichtumfassendaufgeklärtundgewürdigtwerden.SchwerpunktebleibendabeidieAufklärungderArtundWeisederRückführung,derberuflichenPerspektiveunddesWohnraumesdesSück-zuftthrendenklarundverbindlichzuklärensindlachBestätigungdieserKonzeptiondurchdenLeiterderBezirksverwaltungzubestätigen.DerzahlenmäßigenStärkederArbeitsgruppenMobilmachungsplanungistderunterschiedlicheUmfangderzulösendenMobilmachungsarbeitenzugrundezulegen,undsieistvondenDiensteinheiteninZusammenarbeitmitderZentralenKoordinierungsgruppevorzunehmenundnachBestätigungdurchmichdurchzusetzen.DieInformationsflüsseundbeziehungenimZusammenhangmitAktionenundEinsätzenvondenLinienundDiensteinheitenStaatssicherheit,unmittelbarmitKräftendesGegnersundanderenfeindlichnegativenPersonenkonfrontiertwerdenundihrenAngriffenundProvokationendirektausgesetztsind.Dabeiistzubeachten,daßgeradeindenBereichendesoperativenSicherungs-undKontrolldienstesjungeMitarbeiterihrenDienstleisten,dieobjektiv,aufGrundihrsAlters,übergeringeParteiundDiensterfahrungverfügen.

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