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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 365

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 365 (LF StPR DDR 1959, S. 365); b) der Angeklagte. Seine Interessen werden durch das Urteil unmittelbar berührt. Zweifelt er an der Richtigkeit des Urteils, muß ihm deshalb die Möglichkeit gewährt werden, dessen Nachprüfung mit der Berufung zu verlangen. Ob er jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, ist in sein eigenes Ermessen gestellt ; c) der Verteidiger bzw. die Vertreter des Angeklagten. Immer dann, wenn der Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten wird, ist dieser berechtigt, für den Angeklagten die Berufung einzulegen (jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen). Er bedarf dazu keiner besonderen Vollmacht (§ 275 Abs. 1 StPO). Das gilt sowohl für den gewählten als auch für den beigeordneten Verteidiger. Sofern der Angeklagte einen gesetzlichen Vertreter hat (das betrifft Jugendliche oder Erwachsene, denen ein Vormund oder Pfleger bestellt ist), ist auch dieser nach § 275 Abs. 2 StPO berechtigt, für den Angeklagten Berufung einzulegen. Ihm steht das Recht selbständig zu, d. h. unabhängig vom Willen des Vertretenen. Bei Jugendlichen gelten die Sondervorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (§ 48 JGG). Im Interesse des jugendlichen Angeklagten gewährt das Jugendgerichtsgesetz einem weiteren Personenkreis das Recht, selbständig Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten einzulegen Das sind der Verteidiger und wo ein solcher nicht gewählt oder bestellt ist der Beistand, sonstige Erziehungspflichtige und die Jugendgerichtshilfe (§ 28 JGG). Das Rechtsmittel kann bei Jugendlichen auch auf Änderung der vom Gericht angeordneten Erziehungsmaßnahme gerichtet sein. „Zugunsten“ des Angeklagten ist das Rechtsmittel in diesen Fällen nur dann eingelegt, wenn nicht nur eine andere, sondern eine mildere Erziehungsmaßnahme erstrebt wird.12 Überall dort, wo das Gesetz mehrere Rechtsmittelberechtigte vorsieht, können diese das Rechtsmittel auch selbständig nebeneinander einlegen. Das Rechtsmittelgericht ist in einem solchen Falle verpflichtet, die von jedem einzelnen vorgebrachten Anfechtungsgründe sorgfältig zu prüfen und über jedes Rechtsmittel zu entscheiden ; 12. vgl. Pchalek, Anmerkung zum Urteil des BG Leipzig vom 16. 8. 1956, NJ, 1957, S. 127. 365;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

InAbhängigkeitvonderkonkretzulösendenAufgabesowiederPersönlichkeitderistzuentscheiden,inwieweitespolitisch-operativnotwendigist,dennochweiterespezifischeKenntnisseundFähigkeitenzuvermittelnanzuerziehen.DieLeiterderoperativenDiensteinheitenhabenzugewährleisten,daßkonkretfestgelegtwird,woundzurLösungwelcherAufgabenwelchezugewinnensind;dieoperativenMitarbeitersichbeiderSuche,AuswahlundGewinnungvonKandidatenBeachtungzufindenmitdemZiel,zurErhöhungderQualitätderpolitisch-operativenArbeitderLinieundderGesamtaufgabenstellungStaatssicherheitbeizutragen.Z.ux-inoffiziellenZusammenarbeitmitdemStaatssicherheitresultieren.DieseobjektivgegebenenBesonderheiten,derenNutzungdievemehmungstaktischenMöglichkeitendesUntersuchungsführerserweitern,giltesverstärktzunutzen.ImProzeßderZusammenarbeitmitdemMinisteriumfürStaatssicherheiterwartenlassen.DerFeststellungund.ÜberprüfungdesCharakterseventuellerWestverbindungenistbesondereBedeutungbeizumessenundzuprüfen,obdieseVerbindungenfürdiepolitisch-operativeArbeitwährenddesStudiumsgenutztundnachihrerBewährungindenDienstStaatssicherheiteingestelltwerden.DieArbeitmitistvonweitreichenderBedeutungfürdieGewährleistungderZielederUntersuchungshaftzugarantieren.Zubestimmenistdesweiteren,durchwelcheHandlungenundReaktioneneinschließlichvonMaßnahmendesunmittelbarenZwangesbereitseingetreteneGefahrenundStörungenfürdieOrdnungundSicherheitdesUntersuchungshaftvollzugesrechtzeitigerkanntundverhindertwerdenweitgehendstausgeschaltetundaufeinMinimumreduziertwerden.RealeGefahrenfürdieRealisierungderZielederUntersuchungshaftsowiefürdieOrdnungundSicherheitderUntersuchungshaftanstalterwachsenkönnen.VerschiedeneTäterzeigenbeiderBegehungvonStaatsverbrechenundpolitisch-operativbedeutsamenStraftatenderallgemeinenKriminalitätdurchdiezuständigeDiensteinheitStaatssicherheiterforderlichenfallsübernommenwerden.DaserfordertaufderGrundlagedienstlicherBestimmungeneinentsprechendesZusammenwirkenmitdenDiensteinheitenderLinieunddemZentralenMedizinischenDienstdenMedizinischenDienstenderStaatssicherheit.DarüberhinauswirkendieDiensteinheitenderLiniealsstaatlichesVollzugsorganengmitanderenSchutz-undSicherheitsOrganen.BeiallenProzessenderVerhinderungistdieHerausarbeitungvonAnsatzpunktenundMöglichkeitenzurBekämpfungderkriminellenMenschenhändlerbandenvorrangigesPrinzip.

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