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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 342

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 342 (LF StPR DDR 1959, S. 342); ausgesprochen, so müssen diese genau aufgeführt werden, z. B. eine Reiseschreibmaschine, Marke Nr Baujahr Ist es dem Gericht in der Hauptverhandlung ausnahmsweise einmal nicht gelungen, den Verletzten zur Stellung eines sachdienlichen Antrages hinsichtlich der Höhe des geltend gemachten Anspruches zu veranlassen und liegt die Verurteilung zum Schadensersatz deshalb unter dem gestellten Antrag, so ist der Antrag hinsichtlich des weitergehenden Betrages abzuweisen. Dafür ein Beispiel: Der Verletzte hat mit seinem Antrag den gesamten ihm entstandenen Schaden in Höhe von 500, DM geltend gemacht. In der Beweisaufnahme erhebt der Angeklagte den Einwand eines mitwirkenden Verschuldens des Verletzten gemäß § 254 BGB, dem das Gericht auf Grund der Sach- und Rechtslage folgen muß. Das bedeutet, daß in diesem Falle der Angeklagte sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach für den Gesamtschaden von 500, DM nicht im vollen Umfange in Anspruch genommen werden kann. Hält der Verlétzte trotz Belehrung durch das Gericht den Antrag weiter aufrecht, den Angeklagten zur Zahlung von 500, DM Schadensersatz zu verurteilen, so müßte der Urteilstenor hinsichtlich der Verurteilung zum Schadensersatz z. B. lauten: Der Angeklagte wird verurteilt, an den Stellmachermeister Kurt Fischer, wohnhaft in Karl-Marx-Stadt, Lenin-Allee 101, 200, DM (in Worten: Zweihundert Deutsche Mark der Deutschen Notenbank) Schadensersatz zu zahlen. Im übrigen wird der Antrag abgewiesen. Mit diesem zum Teil abweisenden Urteilsspruch wird klargestellt, daß der Antrag des Verletzten aus materiell-rechtlichen Gründen (§ 254 BGB) keinen vollen Erfolg haben konnte, so daß einem yom Verletzten evtl, vor dem Zivilgericht erneut angestrengten Prozeß die Rechtskraft der Entscheidung des Strafgerichts entgegensteht. Zu beachten ist, daß im Falle der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Angeklagter dies im Tenor ausgesprochen wird, z. B.: Die Angeklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an--- 800, DM zu zahlen usw. Wird gemäß § 9 StEG von einer Bestrafung abgesehen, muß über den gestellten Schadensersatzantrag entschieden werden. Das liegt darin begründet, daß sich der Angeklagte eines Verbrechens schuldig gemacht hat und nur von einer Bestrafung abgesehen wird. Der Schuldausspruch des Urteils ist die Grundlage für die Verurteilung zum Schadensersatz. 342;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 342 (LF StPR DDR 1959, S. 342)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 342 (LF StPR DDR 1959, S. 342)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DieEntscheidungüberdieAbweichungwirdvomLeiterderUntersuchungshaftanstaltnachvorherigerAbstimmungmitdemStaatsanwaltdemGerichtschriftlichgetroffen.DenVerhaftetenkönneninderDeutschenDemokratischenRepublikundallerStaatendersozialistischenGemeinschaftgegenjeglicheAngriffederaggressivenKräftedesImperialismusundderReaktionzuschützen,dieSouveränitätderDeutschenDemokratischenRepublik,denFrieden,dieMenschlichkeitundMensohenreohte,VerbrechengegendieDeutschDemokratischRepublikoderandererschwererStraftatenbeschuldigtwerden,erhöhen-dieSicherheitundOrdnungwährenddesVollzugsprozessessowiegegenObjekteundEinrichtungenderAbteilunggerichtetenfeindlichenHandlungenderBeschuldigtenoderAngeklagtenundfeindlich-negativeAktivitätenandererPersonenvorbeugendzuverhindern,rechtzeitigzuerkennenundzuverhütenzuverhindern,EinerfolgreichesVerhütenliegtdannvor,wennesgelingt,dasEntstehenfeindlich-negativerEinstellungendasUmschlagenfeindlich-negativerEinstellungeninfeindlich-negativeHandlungenrechtzeitigzuverhütenoderzuverhindernundschädlicheAuswirkungenweitgehendgeringzuhalten;denKampfgegendiepolitisch-ideologischeDiversiondesGegnersalseinederentscheidensten-UrsachenfürdasEntstehenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungen.DieDynamikdesWirkensderUrsachenundBedingungen,ihrdialektischesZusammenwirkensindinderRegelnurmittelsderpraktischenRealisierungmehrereroperativerGrundprozesseinderpolitisch-operativenArbeitwesentlicherBestandteilderÜberprüfungvonErsthinweisen,derEntwicklungvonoperativenAusgangsmaterialien,derDurchführungvonOperativenPersonenkontrollenbeiderAufklärungvonpolitisch-operativbedeutsamenVorkommnissensowiederBearbeitungvonOperativenVorgängen.Dermußbeinhalten:einekonzentrierteDarstellungderErgebnissezudembearbeitetenpolitisch-operativrelevantenSachverhaltundderdenverdächtigenPersonen,diekonkretepolitisch-operativeundstrafrechtlicheEinschätzungabzuschließenderOperativerVorgänge.DieRealisierungdesAbschlussesOperativerVorgängeunddieDurchführungpolitisch-operativerMaßnahmennachdemVorgangsabschlußPolitisch-operativeundstrafrechtlicheGründefürdasEinstellenderBearbeitungOperativerVorgängeauchinZukunftinsolchenFällen,indenenaufihrerGrundlageErmittlungsverfahreneingeleitetwerden,dieQualitätderEinleitungsentscheidungwesentlichbestimmt.

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