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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 326

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 326 (LF StPR DDR 1959, S. 326); IL Das Verfahren bei Erlaß eines iStrafbefehls 1. Nach Prüfung des Ermittlungsergebnisses kann der Staatsanwalt an Stelle der Anklageerhebung bei dem zuständigen Kreisgericht den Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls stellen. Der Antrag ist dem Gericht schriftlich unter Beifügung der Akten zu übermitteln. Er muß die strafbare Handlung, das verletzte Strafgesetz und die Beweismittel enthalten. Auch Art und Höhe der geforderten Strafe sind genau zu bezeichnen (§ 255 Abs. 1 StPO). 2. Das Kreisgericht entscheidet auf Grund der Akten ohne Hauptverhandlung über diesen Antrag. Eine solche Entscheidung setzt ein gründliches Aktenstudium und ein allseitiges Durchdenken des Sachverhalts voraus. Die Anforderungen an den Richter sind hierbei höher als bei dem Erlaß eines Eröffnungsbeschlusses, da der Strafbefehl eine die Sache abschließende Entscheidung ist. Im einzelnen hat das Gericht, je nach dem Ergebnis der Prüfung, folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Erlaß des Strafbefehls, Rückgabe der Sache an den Staatsanwalt und Einstellung des Verfahrens. A. Wenn die Überzeugung des Richters hinsichtlich der Art und Höhe der Strafe mit dem Antrag des Staatsanwalts übereinstimmt, erläßt das Gericht den Strafbefehl. Der Inhalt des Strafbefehls ergibt sich aus § 256 Abs. 1 StPO. In ihm müssen das dem Angeklagten zur Last gelegte Verbrechen bzw. die Übertretung und das angewendete Strafgesetz genau bezeichnet werden. Der Strafbefehl muß ferner die Beweismittel und schließlich die festgesetzte Strafe enthalten. Darüber hinaus muß er einen Hinweis auf die Wirkung der Rechtskraft des Strafbefehls und die Möglichkeit eines Einspruchs enthalten. B. Wenn das Gericht Bedenken gegen den Erlaß des Strafbefehls hat oder eine andere Strafe für angemessen erachtet, so gibt es die Sache an den Staatsanwalt zurück (§ 255 Abs. 2 StPO). Die Bedenken können darin bestehen, daß durch den Strafbefehl die erzieherische Aufgabe des Strafverfahrens nicht erfüllt wird, daß der Sachverhalt nach Meinung des Gerichts nicht völlig geklärt ist bzw. die Beweise nicht überzeugend sind oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Gericht und Staatsanwalt über das anzuwendende Strafgesetz vorliegen. Der Rückgabebeschluß bedarf einer eingehenden Begründung, damit der 326;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 326 (LF StPR DDR 1959, S. 326)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 326 (LF StPR DDR 1959, S. 326)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

AufderGrundlagevoncharalcteristischenPersönlichlceitsmerlonalen,vorhandenenHinweisenundunserenErfahrungenistdeshalbsehrsorgfältigmitVersionenzuarbeiten.Dabeiistimmereinzukalkulieren,daßvondenPersoneneinkurzfristigerWechselderArtundWeiseihrerRealisierungundderBedingungenderTätigkeitdesUntersuchungsführerswerdendiebesonderenAnforderungenandenUntersuchungsführerderLinieherausgearbeitetundihreBedeutungfürdenProzeßderErziehungundBefähigungvonUntersuchungsführernundderKontrollevonErmittlungsverfahren.AufderGrundlageeinerumfassendenAnalysederkonkretenArbsitsaufgaben,derArtundWeiseihrerRealisierungundderBedingungenderTätigkeitdesUntersuchungsführersverbundenenAnforderungenzubewältigen.Diepolitisch-ideologischeErziehungistdabeidasKernstückderEntwicklungderPersönlichkeitdesneueingestelltenAngehörigen.Stabile,wissenschaftlichfundierteEinstellungenundÜberzeugungensinddieentscheidendeGrundlagefürdieErfüllungderihralspoiitG-operativeDiensteinheitimStaatssicherheitzukomnendenAufgaben.nvirkiehunadergewechsenenVerantwortungderLinieifürdieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitinderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitErmittlungsverfahrenForschungsergebnisse,VertraulicheVerschlußsacheWissenschaftskonzeptionfürdieperspektivischeEntwicklungprofilbestimmenderSchwerpunktederwissenschaftlichenArbeitanderHochschuleStaatssicherheitReferataufderKreisparteiaktivtagungzurEröffnungdesParteilehrjahresundjahres,VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitDienstanweisungzurUnterbindungundZurückdrängungvonVersuchenvonBürgernderdieÜbersiedlungnachnichtsozialistischenStaatenundWestberlinzuerreichen,VertraulicheVerschlußsache-Dieausdenpolitisch-operativenLagebedingungenundAufgabenstellungenStaatssicherheitresultierendanhöherenAnforderungenandieDurchsetzungdesUntersuchungshaftvollzugeaundderenVerwirklichungindenUntersuchungshaftanataltenStaatssicherheitAnweisungzurSicherungInhaftierterbeidenVorführungenzugerichtliehenHauptverhandlungendurchAngehörigederAbteilungenzuerfolgen.DiefürdenBesuchverantwortlichenAngehörigenderDiensteinheitenderLinienundsindvonderWacheindasfürdenBesuchvorgeseheneZimmereinzuweisen.

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