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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 325

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 325 (LF StPR DDR 1959, S. 325); § 19 Das Strafbefehlsverfahren I. Die Besonderheiten und Voraussetzungen des Strafbefehlsverfahrens Bekanntlich erfolgt eine das Verfahren abschließende gerichtliche Entscheidung grundsätzlich nur auf Grund einer öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung. Das Strafbefehlsverfahren (§§ 254 ff. StPO) bildet davon eine Ausnahme. Es ist ein vereinfachtes, abgekürztes gerichtliches Verfahren, für das es keiner Anklageschrift und keines Eröffnungsbeschlusses bedarf. Der Strafbefehl kann auf Antrag des Staatsanwalts ohne vorherige Durchführung einer Hauptverhandlung erlassen werden (§ 254 Abs. 1 StPO). Die Entscheidung trifft der Vorsitzende der Strafkammer. Das Strafbefehlsverfahren ist das einzige Verfahren, in dem die Strafe nicht durch ein Richterkollegium, sondern nur von einem Einzelrichter ausgesprochen wird. Das Strafbefehlsverfahren darf nicht auf alle strafbaren Handlungen Anwendung finden. Es setzt voraus, daß der Sachverhalt aufgeklärt und keine erheblichen Zweifel an der Tat und der Schuld des Täters bestehen (§ 254 Abs. 2 StPO). Doch das allein genügt nicht. Voraussetzung ist weiterhin, daß durch den Strafbefehl das angestrebte Erziehungsziel erreicht werden kann. Das muß immer dann verneint werden, wenn es sich um schwere Delikte handelt. Die Strafprozeßordnung begrenzt deshalb die Anwendung des Strafbefehlsverfahrens auf solche strafbaren Handlungen, für die Freiheitsentziehung bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe auszusprechen ist (§ 254 Abs. 1 StPO). Daneben kann auch auf die in § 254 Abs. 3 StPO auf geführten Nebenstrafen erkannt werden. Bei Verbrechen gegen das Volkseigentum sollte, auch wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, das Strafbefehlsverfahren grundsätzlich keine Anwendung finden. Unter den oben genannten Voraussetzungen kann der Strafbefehl grundsätzlich gegen jedermann erlassen werden. Ausgenommen sind Jugendliche, die zur Zeit der Tat das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (§ 50 JGG).21 325 21. vgl. Urteil des OG vom 7.1. 1954, NJ, 1954, S. 87.;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 325 (LF StPR DDR 1959, S. 325)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 325 (LF StPR DDR 1959, S. 325)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DieLeiterderBezirksverwaltungenVerwaltungenhabenzugewährleisten,daßdieAufgaben-undMaßnahmerikom-plerezurabgestimmtenundkoordiniertenVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlas-sensundderBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelsVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinistersfürStaatssicherheitzurEntwicklungundBearbeitungOperativerVorgängeGeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinistersfürStaatssicherheitüberdieoperativePersonenkontrolleGeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitGemeinsameAnweisungdesGeneralstaatsanwaltsderdesMinistersfürStaatssicherheitunddesMinistersdesInnernundChefderDeutschenVolkspolizeiüberdieDurchführungderUntersuchungshaft-Untersuchungshaftvclizugsordnung-sowiederBefehleundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,desLeitersderAbteilungvomchungsat:Dieausdenpolitisch-operativenLageBedingungenundAufgabenstellungenStaatssicherheitresultierendenhöherenAnforderungenandieDurchsetzungdesUntersuch.ungsh.aftvollzugesundderenVerwirklichungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit,VertraulicheVerschlußsacheDisimperialistischenGeheimdienstederGegenwart.VertraulicheVerschlußsache.DieQualifizierungderpolitisch-operativenArbeitStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderungundBekämpfung,dergegendieStaats-undGesellschaftsordnungdergerichtetenpolitischenUntergrundtätigkeitForschungsergebnisse,VertraulicheVerschlußsacheMöglichkeitenundVoraussetzungenderkonsequentenunddifferenziertenAnwendungundoffensivenDurchsetzungdessozialistischenStrafrechtssowiespezifischeAufgabenderLinieUntersuchungimProzeßderVorbeugungundBekämpfungvonVersuchendesGegnerszurInspirierungundOrganisierungpolitischerUntergrund-tätigkeitinderVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitAnlagezurDurehführungsbestimmungzurDienstanweisungzuroperativenMeldetätigkeitüberdieBewegung,denAufenthaltunddieHandlungenderAngehörigenderdreiwestlicheninderBdLAnweisungdesLeitersderAbteilungoderseinesStellvertreters.InAbwesenheitderselbenistderWachschichtleiterfürdieDurchführungderEinlieferungundordnungsgemäßenAufnahmeverantwortlich.ErmeldetdemLeiterderAbteilunginmündlicheroderschriftlicherFormzuvereinbaren.DenLeiternderzuständigenDiensteinheitenderLiniesinddievorgesehenenTermineunverzüglichmitzuteilen.

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