Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 319

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 319 (LF StPR DDR 1959, S. 319); Bleibt der Privatkläger ohne begründete Entschuldigung der Hauptverhandlung erster oder zweiter Instanz fern und läßt er sich auch nicht vertreten, so gilt die Privatklage als zurückgenommen (§ 249 Abs. 1 StPO). Das Verfahren wird durch Beschluß eingestellt. Läßt sich dagegen der Privatkläger vertreten, so kann ein Einstellungsbeschluß, unabhängig davon, ob das persönliche Erscheinen des Privatklägers angeordnet war oder nicht, nicht ergehen.14 Der Privatkläger ist berechtigt, entsprechend den Bestimmungen der Strafprozeßordnung gegen die gerichtlichen Entscheidungen ein Rechtsmittel einzulegen. Gegen das Urteil steht dem Privatkläger das Rechtsmittel der Berufung zu.15 B. Die Stellung des Beschuldigten entspricht im wesentlichen der des Angeklagten im ordentlichen Verfahren. Zu beachten ist, daß auch für den Beschuldigten eine Anwesenheitspflicht nicht besteht (§ 249 Abs. 2 StPO), es sei denn, daß das persönliche Erscheinen durch den Vorsitzenden des Gerichts angeordnet wurde. In allen anderen Fällen kann sich der Beschuldigte gleich dem Privatkläger durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten lassen. 3. Die Stellung des Staatsanwalts im Verfahren A. Gemäß § 248 StPO ist der Staatsanwalt berechtigt, in jeder Lage des Verfahrens die Verfolgung zu übernehmen. § 248 StPO knüpft die Strafverfolgung durch den Staatsanwalt an keinerlei Bedingungen. Im wesentlichen müssen dafür aber die gleichen Erwägungen maßgebend sein wie für die Übernahme der Strafverfolgung gemäß § 244 StPO. Die Übernahme der Strafverfolgung gemäß § 248 StPO durch den Staatsanwalt erfolgt unabhängig vom Willen des Privatklägers. Dieser hat mit der Erhebung der Privatklage deutlich zum Ausdruck gebracht, daß er eine Bestrafung des Beschuldigten fordert. Die Privat-kiage schließt deshalb den Antrag auf Strafverfolgung in sich ein. Um dem Staatsanwalt einen genügenden Überblick über die anhängigen Privatklageverfahren zu geben, ist er jeweils von dem Termin der Hauptverhandlung zu benachrichtigen. Gleichzeitig ist ihm eine Abschrift der Privatklage zu übersenden. 14. vgl. Beschluß des BG Leipzig vom 13. 6. 1956, NJ, 1956, S. 580. 15. vgl. S. 366 dieses Leitfadens. 319;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 319 (LF StPR DDR 1959, S. 319) Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 319 (LF StPR DDR 1959, S. 319)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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