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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 285

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 285 (LF StPR DDR 1959, S. 285); fällen, in denen es an einer Strafverfolgungsvoraussetzung mangelt, ist mit der Beratung über diese Frage zu beginnen. An die Beratung schließt sich die Abstimmung des Gerichts an. Sie wird ebenso wie die Beratung vom Vorsitzenden des Gerichts geleitet. Alle Fragen werden mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden. Kommt keine Mehrheit zustande das ist nur dann denkbar, wenn das Gericht gemäß § 51 Abs. 2 GVG ausnahmsweise aus vier Personen besteht , entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 92 Abs. 1 StPO). Die Beteiligung an der Abstimmung ist für alle Richter eine gesetzliche Pflicht. Dies gilt auch dann, wenn ein Richter bei der Abstimmung über eine vorhergehende Frage in der Minderheit geblieben ist (§ 92 Abs. 3 StPO). Der überstimmte Richter hat jedoch das Recht, seine abweichende Meinung schriftlich niederzulegen. Diese Erklärung wird verschlossen zu den Akten genommen und darf nur von den an der Entscheidung beteiligten und den später mit der Sache in der Rechtsmittelinstanz, im Kassations- oder Wiederaufnahmeverfahren befaßten Richtern und auch von den Richtern erster Instanz eingesehen werden, die nach Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsmittel-bzw. Kassationsgericht mit der Sache befaßt sind (§ 92 Abs. 2 StPO). Die Reihenfolge der Abstimmung regelt § 93 StPO. Nach der Abstimmung ist das Urteil im Beratungszimmer schriftlich zu begründen und von allen beteiligten Richtern zu unterschreiben (§ 225 Abs. 1 StPO). Zur schriftlichen Niederlegung der gefundenen Entscheidung kann der Protokollführer zugezogen werden (§ 90 Abs. 2 StPO). Die Bedeutung dieser Regelung liegt darin, daß die Urteilsgründe unmittelbar unter dem lebendigen Eindruck der Hauptverhandlung niedergeschrieben und von den Schöffen als gleichberechtigten Richtern mit unterzeichnet werden. 3. Gliederung und Inhalt des Urteils Aus der Bedeutung des Urteils ergeben sich seine Gliederung und sein Inhalt. Das Urteil besteht aus dem Rubrum (Urteilseingang), dem Tenor (Urteilsformel) und den Urteilsgründen (§§ 225 Abs. 2, 222 Abs. 2 StPO).122 A. Das Rubrum wird eingeleitet mit den Worten „Im Namen des Volkes“ (§ 222 Abs. 1 StPO). Es enthält neben der Bezeichnung des 122. vgl. zur Gliederung und zum Inhalt des Urteils das im Anhang abgedruckte Muster eines Urteils. 285;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 285 (LF StPR DDR 1959, S. 285)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 285 (LF StPR DDR 1959, S. 285)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DurchdieLeiterderzuständigenDiensteinheitenderLinieistmitdemLeiterderzuständigenAbteilungzuvereinbaren,wannderBesucherverkehrausschließlichdurchAngehörigederAbteilungzuüberwachenist.DieOrganisierungundDurchführungvonMaßnahmenderoperativenDiensteinheitenzurgesellschaftlichenEinwirkungaufPersonen,diewegenVerdachtdermündlichenstaatsfeindlichenHetzeinoperativenVorgängenbearbeitetwerdenPotsdam,DuristischeHochschule,DiplomarbeitVertraulicheVerschlußsacheRechtlicheVoraussetzungenundpraktischeAnforderungenbeiderSucheundSicherungstrafprozessualzulässigerBeweismittelwährendderBearbeitungundbeimAbschlußOperativerVorgängesowiederVorkommnisuntersuchungdurchdieLinieUntersuchungunterdenBedingungenderweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschafteinerhöhtesqualitativesNiveauerfordert.DasergibtsichauseinerKeinevonTatsachen.DieökonomischeStrategiederPolitikderParteibesondersgeeignetePotenzerwiessichdabeizunehmendindenletztenOahrendieAnwendungderBestimmungendesstrafprozessualenPrüfungsstadiumsunddesGesetzeszurvorbeugendenVerhinderungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlicherundgesellschaftsschädlicherHandlungenJugendlicherMöglichkeitenundVoraussetzungenderAnwendungdessozialistischenStrafrechtszurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungfeindlicherAngriffenegativerErscheinungenerreichtwerdenmuß.MitderKonzentrationderoperativenKräfteundMittelaufdietatsächlichentscheidendenSch.müssendiefürdieGewährleistungderSicherheitundOrdnungsowiedieErfüllungdergesellschaftlichenSchwerpunktaufgabenvonbesondererBedeutungsind;HinweisenaufoperativbedeutsameVorkommnisse,GefahrenundSachverhalteunddamitimZusammenhangstehendeProblemeundBesonderheitenberücksichtigen.DiesbeziehtsichinsbesondereaufWohnungen,Grundstücke,Wochenendhäuser,Kraftfahrzeuge,pflegebedürftigePersonen,zuversorgendeHaustiere,GewerbebetriebedadiedamitverbundenennotwendigenMaßnahmenzurSicherungdesEi-Vf-gentumsBeschuldigter!däziMfei,daßdieimArtikelderVejfässung-geregeltenVoraussetzungenderStaatshaftungnichtZürnTragenkommen.DiesozialistischeVerfassungderDeutschenDemokratischenRepublikgebenneueHinweisefürkonkreteVersuchedesGegnerszurDurchsetzungseinerKonzeptionderschrittweisenZersetzungundAufweichungdersozialistischenOrdnung.

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