Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 265

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 265 (LF StPR DDR 1959, S. 265); konkrete Situation beziehen, in der das Verbrechen begangen wurde. Der Staatsanwalt muß deshalb ständig die nationale und die internationale Situation und die Lage in seinem Wirkungsbereich verfolgen und diese Situation vom Standpunkt des Marxismus-Leninismus, d. h. richtig einschätzen können. Abstrakte Darlegungen über den Charakter des Verbrechens und die politische Situation im allgemeinen können selten überzeugen98, denn sie besagen nichts über den konkreten Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der zu beurteilenden Straftat. Zu einer vollständigen Darstellung des Sachverhalts ist es auch notwendig, daß der Staatsanwalt auf die eingetretenen oder drohenden Folgen des Verbrechens eingeht. Oftmals werden die Folgen des Verbrechens seine Gesellschaftsgefährlichkeit besonders deutlich erkennen lassen. Bei der Darlegung des von ihm für erwiesen gehaltenen Sachverhalts darf sich der Staatsanwalt nur auf die in der Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen stützen. Nur diese kann das Gericht bei der Urteilsfindung verwerten. Auf nicht bewiesene Vermutungen oder persönliche Auffassungen des Staatsanwalts kann sich das Gericht bei seiner Entscheidung nicht stützen. Der Staatsanwalt sollte sie daher vermeiden. Indem der Staatsanwalt den Sachverhalt schildert, gibt er zugleich eine Einschätzung der in der Beweisaufnahme gesammelten Beweise. Ist die Wahrheit der vom Staatsanwalt herangezogenen Beweistatsachen unbestritten, so bedarf es keiner besonderen Ausführungen. Liegen dagegen einander scheinbar widersprechende Beweise vor oder ergeben sich sonst Zweifel an der Zuverlässigkeit von Beweisen, so hat der Staatsanwalt eine sorgfältige Beweiswürdigung vorzunehmen. Diese Würdigung muß geeignet sein, alle Beteiligten von der unbedingten Richtigkeit der Feststellungen des Staatsanwalts zu überzeugen. Entsprechend seiner Stellung als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit muß der Staatsanwalt bei der Beweiswürdigung jede einseitige Betrachtungsweise vermeiden. Er hat sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände sorgfältig zu berücksichtigen. Nur durch eine objektive, unvoreingenommene Charakterisierung der Handlungsweise des Angeklagten wird der Staatsanwalt auf alle Anwesenden überzeugend wirken und die erzieherischen Aufgaben seines Plädoyers voll verwirklichen können. 265 98. vgl. Tschelzow, zit. bei Petrow in RID, 1955, Sp. 50.;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 265 (LF StPR DDR 1959, S. 265) Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 265 (LF StPR DDR 1959, S. 265)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Beweisführung zur Begründung der gerichtlichen Entscheidung muß unwiderlegbar sein. In Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten Angeklagten zu entscheiden.

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