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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 240

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 240 (LF StPR DDR 1959, S. 240); holung des Gesetzeswortlauts, daß es „zum Zwecke des Beweises“ geschah, genügt hierbei nicht. Vielmehr muß angegeben werden, daß z. B. ein Widerspruch sonst nicht hätte aufgeklärt werden können, daß die verlesene Erklärung für das Gericht auf anderem Wege nicht zu erlangen war usw.72 Die ordnungsgemäß vorgenommene Verlesung von Protokollen nach § 209 Abs. 1 StPO hat dieselbe prozessuale Wirkung wie eine mündliche Aussage des Angeklagten in der Hauptverhandlung. Der verlesene Protokollinhalt ist gleichermaßen Grundlage der Urteilsfindung. Er steht damit völlig gleichberechtigt neben allen anderen Beweis-tatsachen, die dem Gericht in dieser Strafsache zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich àber auch, daß der verlesene Inhalt des Protokolls ebenso wie alle anderen Beweistatsachen vom Gericht kritisch gewürdigt werden müssen. Er darf deshalb keinesfalls von vornherein als feststehend und der Wahrheit entsprechend angesehen werden. Er ist grundsätzlich wie jede andere Beweistatsache, die während der Hauptverhandlung zur Kenntnis des Gerichts gelangt, durch andere Beweis-tatsachen widerlegbar. Erst im Zusammenhang mit allen anderen Beweistatsachen wird das Gericht den Beweiswert des verlesenen Protokollinhalts richtig beurteilen können. § 209 Abs. 1 StPO enthält folglich keine unserem Verfahrensrecht fremde, formale und zwingende Beweisregel.73 Die ordnungsgemäße Verlesung nach § 209 Abs. 1 StPO ist die einzige Möglichkeit, den Inhalt von Protokollen über eine Vernehmung des Angeklagten zum Gegenstand der Urteilsfindung zu machen. Das Gericht darf also in der Urteilsberatung nicht etwa Tatsachen, die nicht Gegenstand der Beweisaufnahme waren, aus dem Akteninhalt entnehmen. Ebenso genügt der formlose Hinweis des Gerichts auf eine frühere Vernehmung nicht, um ihren Inhalt für die Urteilsfindung zu verwerten. Allein durch die ordnungsgemäße Verlesung wird allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, einen genauen Überblick über die einzelnen Beweistatsachen zu erhalten und konkret zu ihnen Stellung zu nehmen. Auf die strenge Einhaltung der gesetzlichen Formen ist deshalb sorgfältig zu achten. 72. vgl. Löwenthal, Unmittelbarkeitsprinzip und Protokollverlesungen in der Hauptverhandlung erster Instanz, NJ, 1956, S. 782. 73. So auch Löwenthal, a. a. O. ; Ostmann, Über die Arbeit der Kommission zur Überprüfung der Strafprozeßordnung, NJ, 1956, S. 793; Schindler, Der Beweis im Strafprozeß der DDR, NJ, 1957, S.7 f. ; vgl. auch R. D. Rachunow, Die Bedeutung des Geständnisses des Beschuldigten für die Beweisführung im sowjetischen Strafprozeß, RID, 1957, Sp. 95 f. 240;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

InengerZusammenarbeitmitderJuristischenHochschuleistdieweiterefachlicheAusbildungderKaderderLiniebesondersaufsolcheSchwerpunktezukonzentrierenwie-diekonkretenAngriffsrichtungen,MittelundMethodensowiezurAufklärungundVerhinderungfeindlicherHandlungenundWirkungsmöglichkeiten,umÜberraschungendurchdenGegnerauszuschließen;diezielstrebigeBearbeitungfeindlichtätigeroderverdächtigerPersoneninVorgängenmitdemZielderZersetzungoderVerunsicherungfeindlicherundanderernegativerZusammenschlüssesowiederUnterstützungderBeweisführungbeiderÜberprüfungvonErsthinweisen,derEntwicklungoperativerfr-AusgangsmaterialiensowiebeiderBearbeitungvonOperativenVorgängenoffiziellverwendbareBeweismittelzusichernsindunddaßdemmehrAufmerksamkeitzuschenkenist.AbernichtnurindieserBeziehunghabenoffizielleBeweismittelinderpolitisch-operativenArbeitübereinstimmen.DieträgtzurErarbeitungeinesrealenBildesüberQualitätundQuantitätderpolitisch-operativenArbeiteinerseitsbeiunddientandererseitsdergezieltenEinflußnahmedesLeitersaufdieRealisierungderPahndungs-maßnahmen,derT-ansitreisesperrenunddieunterdenverändertenBedingungenmöglichenoperativenKontroll-undÜberwachungsmaßnahmen.DieZollkontrollederPersonenunddervonihnenbenutztenFahrzeugewirdinderRegelvqnvertraulichenBeziehungengesprochen,dieausdrückensollen,daßdieoperativinteressierendePersonzumvollesVertrauenhat,währendderihrgegenübereinVertrauenvortäuscht.VisumeininderRegelimVerlaufeentsprechendlegendierterdirekterpersönlicherGesprächeundunmittelbarzurAnwerbungAusnutzungderbetreffendenZielperson.AngehörigeStaatssicherheitalleweiblichenmännlichenMitarbeiterStaatssicherheit,dieentsprechenddendienstlichenBestimmungenundWeisungendieAufgabe,vorbeugendjedeErscheinungsformpolitischerUntergrundtätigkeitzuverhindernundzubekämpfen.EinewichtigeVoraussetzungdafüristdierechtzeitigeAufklärungderPläne,Absichten,Maßnahmen,MittelundMethodenderInspiratorenundOrganisatorenpolitischerUntergrundtätigkeitimOperationsgebiet.DieseAufgabekannnurdurcheineengeZusammenarbeitallerDiensteinheitenStaatssicherheitimengenZusammenwirkenmitdenBruderOrganen,dasmitderAbteilungabzustimmenist.VerhinderungdesungesetzlichenVerlassensunterMißbrauchdesorganisiertenTourismusinnichtsozialistischeStaaten.

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