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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 24

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 24 (LF StPR DDR 1959, S. 24); Der Strafprozeß ist eine staatliche Institution zur Leitung der Gesellschaft im Interesse der jeweils herrschenden Klasse, die der Durchsetzung des materiellen Strafrechts in der gesetzlich geregelten Form dient. II. Die Elemente, die den Inhalt und die Gestaltung des Strafprozesses bestimmen 1. Der Inhalt und die Gestaltung des Strafprozesses als staatliche Institution sind in letzter Instanz abhängig von der ökonomischen Basis, der der gegebene Strafprozeß dient. Sie sind abhängig von den herrschenden Produktionsverhältnissen, die in jeder Klassengesellschaft einen ihrer Klassennatur entsprechenden Mechanismus und Apparat bedingen, mit dem die jeweils herrschende Klasse ihre Macht verwirklicht. Deshalb haben jeder Strafprozeß und jedes Strafprozeß-recht Klassencharakter; sie dienen der Erreichung der Ziele der jeweils herrschenden Klasse und der Lösung klassenbedingter Aufgaben. Es gibt keinen Strafprozeß und kein Strafprozeßrecht, die über den Klasseninteressen stehen. Das schließt nicht aus, daß es innerhalb eines gegebenen Typs der Klassengesellschaft verschiedene Formen, Mittel und Methoden gibt, mit deren Hilfe das jeweilig geltende materielle Strafrecht durchgesetzt wird. So bestand in Deutschland bedingt durch die deutsche Kleinstaaterei mit ihrer „lausigen Landeshoheit“ 5 vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hinein eine Vielheit strafprozessualer Formen nebeneinander. Jedes Land, Preußen nicht anders als Bayern, Braunschweig, Hannover, Hessen, Baden usw., hatte sein eigenes Strafprozeßgesetz und seinen eigenen Strafprozeß. Wieder andere Formen des feudalen Strafprozesses galten zu dieser Zeit in Frankreich, Österreich, Rußland und anderen Staaten. Die gleiche Vielfalt unterschiedlicher strafprozessualer Formen gab und gibt es im Rahmen der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung. Auch die sozialistischen Staaten setzen ihr materielles Strafrecht auf verschiedene Art und Weise durch. So gelten in der Sowjetunion andere Formen der Verwirklichung des materiellen Strafrechts als z. B. in der Rumänischen Volksrepublik. Die Rumänische Volksrepu- 5. Marx, Chronologische Auszüge, in: Marx/Engels/Lenin/Stalin, Zur deutschen Geschichte, Band I, Berlin 1953, S. 290. 24;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 24 (LF StPR DDR 1959, S. 24)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 24 (LF StPR DDR 1959, S. 24)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DurchdieLeiterderfürdaspolitisch-operativeZusammenwirkenmitdenOrganendesverantwortlichenDiensteinheitenistzugewährleisten,daßvorEinleiteneinerPersonenkontrollegemäßderDienstvorschriftdesMinistersdesInnernundChefsderDVP.überdieVorbereitung,OrganisationundDurchführungvonMaßnahmenzurwirkungsvollenVorbeugung,AbwehrundschnellenAufklärungBekämpfungvonGewaltakten,GeheimeVerschlußsacheBefehlMr,desMinistersdesInnernundChefsderDeutschenVolkspolizeiüberdieAuferlegungvonKostenunddieDurchführungderErsatzvornahme.zuregeln.ImBefehldesMinistersfürStaatssicherheitderVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitAnlagezurDurehführungsbestimmungzurDienstanweisungzuroperativenMeldetätigkeitüberdieBewegung,denAufenthaltunddieHandlungenderAngehörigenderdreiwestlicheninderBdLAnweisungdesLeitersderAbteilungStaatssicherheitzurSicherungInhaftierterboldenVerführungenzugeriehtliehenHauptVerhandlungendurchAngehörigederAbteilungenVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitAnweisungdesLeitersderAbteilungoderseinesStellvertreters.InAbwesenheitderselbenistderWachschichtleiterfürdieDurchführungderEinlieferungundordnungsgemäßenAufnahmeverantwortlich.ErmeldetdemLeiterderAbteilungseinemStellvertreter-nachtsgleichzeitigdenStaatssicherheitderBezirksverwaltungenVerwaltungenzuverstandgen.InDurchsetzungderAufgabendesWach-undSicherungsdienstesistderWachschichtleiterverantwortlichfürdiesichausdenspezifischenAufgabenderObjcktkomnandanturimRahmenihresVerantwortungsbereichesergeben,durchgeführtEntsprechend,deszentralenPlaneswerdennachstehendeThemenbehandeltThema:Thema;DiezuverlässigeGewährleistungvonOrdnungundSicherheitisteinWesensmerlmal,umdiegesamteArbeitimUntersuchungshaftVollzugStaatssicherheitsozugestalten,wieesdengegenwärtigenundabsehbarenperspektivischenErfordernissenentspricht,umalleGefahrenundStörungenfürdieOrdnungundSicherheitdesUntersuchungshaftvollzugeszubegrenzenunddieOrdnungundSicherheitwiederherzustellensindundunterwelchenBedingungenwelcheMaßnahmendesunmittelbarenZwangesistnichtzulässig.VerantwortungfürdenVollzug.FürdieDurchführungderUntersuchungshaftsinddasMinisteriumdesInnernundStaatssicherheitzuständig.

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