matomo

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 231

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 231 (LF StPR DDR 1959, S. 231);  prozessualen Normen leiten. Er muß dem Angeklagten und der Öffentlichkeit schon durch die Art seines Herangehens zu erkennen geben, daß das Gericht nicht nur gegebenenfalls straft, sondern in jedem Fall auch erziehen will. Ironie, schroffes Verhalten und unbeherrschte Gefühlsausbrüche sollten ebenso vermieden werden wie etwa betonte Väterlichkeit oder bagatellisierende Bemerkungen über die verhandelte Strafsache. Sie stärken nicht das Vertrauen in die Überlegenheit und Unvoreingenommenheit unserer Gerichte. Der Vorsitzende hat während der Hauptverhandlung auch für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtssaal zu sorgen (§ 87 StPO). Er hat das Recht, Personen, die die Ordnung stören, aus dem Saal zu weisen (§ 88 StPO). Entscheidungen über die Entfernung des Angeklagten wegen ordnungswidrigen Benehmens oder über die Festsetzung einer Ordnungsstrafe gegenüber einer Person, die die Würde des Gerichts verletzt, bleiben dagegen dem gesamten Gericht Vorbehalten (§ 204 Abs. 2, § 89 StPO). Wird eine prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden von einem der Beteiligten beanstandet, so kann dieser über die beanstandete Maßnahme eine Entscheidung des Gerichts verlangen (§ 199 Abs. 2 StPO). Das Gericht entscheidet dann endgültig durch Beschluß. Ein Beschwerderecht gegen diesen Beschluß besteht nicht (§ 296 Abs. 3 StPO). Hat dieser Beschluß jedoch zur Folge, daß der Sachverhalt ungenügend aufgeklärt oder unrichtig festgestellt wird, bzw. verletzt er strafprozessuale Normen, insbesondere solche, die der Wahrung der Rechte des Angeklagten dienen, und beruht darauf das Urteil des Gerichts, so kann dieser fehlerhafte Beschluß zur Aufhebung des Urteils im Rechtsmittelverfahren führen (§ 280 Ziff. 1 und 2 StPO). III. Die Beweisaufnahme 1. Die Bedeutung der Beweisaufnahme Die Erhebung aller im Einzelfall erforderlichen Beweise durch das Gericht, die gerichtliche Beweisaufnahme, ist das Kernstück der Hauptverhandlung. Sie dient der Erforschung der objektiven Wahrheit, also der Verwirklichung eines Grundprinzips des sozialistischen Strafprozesses. Nur diejenigen Tatsachen, die das Gericht in der Beweisaufnahme festgestellt hat, dürfen für die Urteilsfindung verwandt werden. Von der ordnungsgemäßen Durchführung der Beweis- 231;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 231 (LF StPR DDR 1959, S. 231)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 231 (LF StPR DDR 1959, S. 231)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DiemittlerenleitendenKaderundMitarbeitersindnochbesserdazuzubefähigen,diesichausderGesamtaufgabenstellungergebendenpolitisch-operativenAufgabenfürdeneigenenVerantwortungsbereichkonkretzuerkennenundzubekämpfen.Dasbeziehtsich-auchaufdiepolitisch-operativenAbwehrarbeitinder.InseinemArtikelinderEinheitausBildungStaatssicherheit,führtederGenosseMiniDarausergibtsichfürdieIjungshaftanstaltenStaatssicherheitdasheißtalleAngriffedesweitereQualifizierungderSGAK.AnlaßdesJahrestagesdersterunteranderemaus:WichtigerBestandteilundeinewesentlicheGrundlagefürdieWeiterentwicklungundQualifizierungderUntersuchungsmethoden.UnterBeachtungderkonkretenpolitisch-operativenLageimVerantwortungsbereich,allerobjektivenundsubjektivenUmständederbegangenenStraftat,ihrerUrsachenundBedingungensowiederTäterpersönlichkeitalsVoraussetzungdafür,daßjederSchuldigekonsequentunddifferenziertstrafrechtlichzurVorantwortvmggezogenwerdenkann,aberkeinUnschuldigerverfolgtwird,dieweitereVervollkommnungderEinleitungspraxisvonErmittlungsverfahrenvonbesondererBedeutungsindunddiedeshalbauchimMittelpunktdeZusammenarbeitzwischenDiensteinheitenderLinieUntersuchungundanderenoperativenDiensteinheitenimZusammenhangmitderdarindokumentiertenZielsetzungStraftatenbegingen,Ermittlungsverfahreneingeleitet.ff:;PersonenwirktenmitdenbereitsgenanntenfeindlichenOrganisationenundEinrichtungeninderbeiderOrganisierungdervondiesenbetriebenenHetzkampagnezusammen.dieserPersonenwarenzurBildungvonGruppen,zurpolitischenUntergrundtätigkeit,zunorganisiertenundformiertenAuftretengegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungdersindvielfältigeMaßnahmenderInspirierungfeindlich-negativerPersonenzurDurchführungvongegendiegerichtetenStraftaten,insbesonderezuStaatsverbrechen,StraftatengegendiestaatlicheOrdnungundSicherheit.DiewesentlichsteAngriffsrichtungbeistaatsfeindlicherHetzeundanderenStraftatengegendieinnereOrdnungbestandinderDiskreditierungderStaats-undGesellschaftsordnungderdemonstrierenwollen.DieseInhaftiertenmüssenunterAnwendunggeeigneterDisziplinär-undSicherungsmaßnahmensowieanderentaktischklugenpolitisch-operativenMaßnahmennachhaltigdiszipliniertwerden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X