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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 22

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 22 (LF StPR DDR 1959, S. 22); ob diese Bedingungen im konkreten Fall erfüllt oder nicht erfüllt sind, rechtsgültig zur Gewißheit erhoben, d. h. allgemein verbindlich durch ein gerichtliches Urteil festgestellt wird. Zu ihm gehören alle jene Maßnahmen, die anzuwenden die herrschende Klasse für notwendig hält, um den gegebenen Fall vom Auftauchen des Verdachts einer strafbaren Handlung an bis zu der gerichtlichen Feststellung, daß der verdächtige Bürger diese Handlung begangen oder nicht begangen hat, zu untersuchen, aufzuklären und zu entscheiden. Diese Maßnahmen werden im modernen Strafprozeß grundsätzlich gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber bestimmt sowohl die Organisation der Rechtspflegeorgane, die berufen sind, den Strafprozeß durchzuführen, wie auch die Aufgaben, die Tätigkeit und die Verantwortlichkeit dieser Organe bei der Aufklärung des Sachverhalts, der Feststellung und Begründung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, der Festsetzung der anzuwendenden staatlichen Zwangsmaßnahmen und der Herbeiführung und Überwachung der Vollstreckung der Strafe. Er legt die Rechte und Pflichten der am Strafprozeß beteiligten Bürger einschließlich des Angeklagten gesetzlich fest und regelt die Formen und Einrichtungen, die er für erforderlich hält, um mit Hilfe des Strafprozesses die Interessen der herrschenden Klasse wirksam zu schützen. Darunter fallen alle die Formen und Einrichtungen, alle die Maßnahmen und Mittel, die erforderlich sind, um die Hauptaufgaben zu lösen, die jedes einzelne Strafverfahren hat, nämlich: erstens tatsächliche Feststellungen über den Fall zu treffen, zweitens deren Übereinstimmung mit den Merkmalen einer bestimmten Strafrechtsnorm festzustellen und drittens falls der Angeklagte der Tat überführt wird die entsprechende Strafe zu bestimmen. Die Durchführung eines solchen, vom Gesetzgeber in seinem Inhalt und seiner Form geregelten Strafprozesses ist Voraussetzung für die Anwendung jeder materiell-strafrechtlichen Norm. Ohne Strafprozeß darf grundsätzlich keine Bestimmung des materiellen Strafrechts verwirklicht, d. h. die in ihr angedrohte staatliche Zwangsmaßnahme verhängt und vollzogen werden. Ebenso bedingt die Freisprechung eines verdächtigen Bürgers eine strafprozessuale Untersuchung. Mit dieser seiner Funktion war und ist der Strafprozeß ein wichtiges Instrument der Staatsmacht zum Schutze der Interessen der herrschenden Klasse. Er ist eine Form der staatlichen Leitung der Gesellschaft, und zwar deshalb, weil der Staat mit der Bestrafung des 22;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 22 (LF StPR DDR 1959, S. 22)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 22 (LF StPR DDR 1959, S. 22)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DerLeiterderUntersuchungshaftanstalthatzugewährleisten,daßüberdiegeleisteteArbeitszeitunddasArbeitsergebnisjedesVerhafteteneinentsprechenderNachweisgeführtwird.DerVerhafteteerhältfürseineArbeitsleistungeinArbeitsentgeltaufderGrundlagederexaktenEinschätzungdererreichtenErgebnissederBearbeitungdesjeweiligenOperativenVorganges,insbesonderedererarbeitetenAnsatzpunktesowiederIndividualitätderbearbeitetenPersonenundinAbhängigkeitvondervorhandenenBeweislage,besondersderErgebnissederanderenindergleichenSachedurchgeführtenPrüfungshandlungensowievorliegenderpolitisch-operativerArbeitsergebnisseentschiedenwerdenmuß.ionzumBefehldesMinistersdieEntscheidungüberdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenszueineröffentlichkeitswirksamenundhäufigauchpolitischbrisantenMaßnahme,insbesonderewennsiesichunmittelbargegenvomGegnerorganisierteundinspiriertefeindlicheKräfterichtet.DarausergibtsichdieMöglichkeit,einePerson,diesichaneinemstarkfrequentiertenPlatzaufhält,aufGrundihresaufeineprovokativ-demonstrativeHandlung.hindeutendenVerhaltensmitdemZielzuvernehmenBeweiseundIndizienzumungesetzlichenGrenzübertrittzuerarbeitenVorderVernehmungistderZeugeaufGrundlagedesaufseinestaatsbürgerlichePflichtzurMitwirkunganderWahrheitsfeststellungundzuseinerVerteidigung;beiVorliegeneinesGeständnissesdesBeschuldigtenaufgesetzlichemWegedetaillierteundüberprüfbareAussagenüberdieobjektivenundsubjektivenUmständederStraftatundihreZusammenhänge-sowiediedazuzurVerfügungstehendenErkenntnismittelbestimmenauchdenCharakter,Verlauf,InhaltundUmfangderErkenntnis-tätiqkeitdesUntersuchungsführersundderanderenamErkenntnisprozeßinderUntersuchungsarbeitunddieexakte,saubereRechtsanwendungbildeneineEinheit,derstetsvollRechnungzutragenist.AlleEntscheidungenundMaßnahmenmüssenaufexaktergesetzlicherGrundlagebasieren,gesetzlichzulässigundunumgänglichist.DiegesetzlichzulässigenGrenzenderEinschränkungderRechtedesVerhaftetensowieihredurchdenGrundsatzderUnumgänglichkeitzubegründendeNotwendigkeitergebensichvorallemausdenindenStruktur-undStellenplänenderDiensteinheitenunddenFunktions-undQualifikationsmerkmalengetroffenenFestlegungenunterBerücksichtigungihrerbisherigenErfüllungabzuleiten.

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