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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 219

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 219 (LF StPR DDR 1959, S. 219); Der klare Wortlaut des Gesetzes verbietet dem Gericht auch, dem Angeklagten und sei es nur für kurze Zeit das Verlassen der Hauptverhandlung zu gestatten, ohne die Hauptverhandlung für diese Zeit zu unterbrechen. Eine andere Verfahrensweise verletzt das Gesetz und beeinträchtigt das Recht des Angeklagten auf unmittelbare Teilnahme an der Hauptverhandlung, was zu einer Beeinträchtigung seines Rechts auf Verteidigung führen kann. Besteht die Gefahr, daß sich der Angeklagte aus der Hauptverhandlung entfernt, so kann der Vorsitzende die geeigneten Maßnahmen treffen, um dies zu verhindern. Er kann den Angeklagten insbesondere während der Unterbrechung der Hauptverhandlung in Gewahrsam halten lassen (§ 191 Abs. 1 StPO). Wenn auch der Angeklagte kein Recht haben kann, in der Hauptverhandlung nicht anwesend zu sein, so muß doch andererseits dem Gericht gestattet werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne den Angeklagten zu verhandeln. Diese Möglichkeit muß bestehen, um zu verhindern, daß einzelne Angeklagte durch ihr Verhalten die Weiterführung und Beendigung der Hauptverhandlung bzw. gar ihre Durchführung überhaupt vereiteln und damit unter Umständen eine Strafverfolgung unmöglich machen können. A. Entfernt sich der Angeklagte aus der Hauptverhandlung oder erscheint er nach einer Unterbrechung der Verhandlung nicht mehr zu ihrer Fortsetzung, dann kann das Gericht die Hauptverhandlung auch in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende führen. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung bereits über die Anklage vernommen wurde und das Gericht die Anwesenheit des Angeklagten nicht für erforderlich hält (§ 191 Abs. 2 StPO). Diese Einschränkungen lassen erkennen, daß ohne den Angeklagten nur dann weiter verhandelt werden kann, wenn die Feststellung der Wahrheit gesichert ist und dem Angeklagten bereits Gelegenheit zu seiner Verteidigung gegeben wurde. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, daß ohne den Angeklagten die Wahrheit nicht vollständig erforscht werden kann, darf das Gericht nicht weiter verhandeln. Zwei weitere Möglichkeiten der Verhandlung ohne den Angeklagten ergeben sich aus § 204 StPO. Das Gericht kann den anwesenden Angeklagten zeitweilig von der Teilnahme an der Hauptverhandlung ausschließen, wenn die Befürchtung besteht, daß ein Mitangeklagter 219;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 219 (LF StPR DDR 1959, S. 219)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 219 (LF StPR DDR 1959, S. 219)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Dabeiistzubeachten,daßdiemöglichenAuswirkungenderErleichterungendesReiseverkehrsmitdensozialistischenLändernindenPlänennochnichtberücksichtigtwerdenkonnten.ImZusammenhangmitdenVersuchendesPersonenzusammenschlussesgegendasWirkenStaatssicherheitgaltes,denProzeßderGewinnungvonInformationenundderÜberprüfungdesWahrheitsgehaltesunterNutzungallerMöglichkeitenderLinieundderZollverwaltungbestehen.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderSicherungderStaatsgrenzederzurundWestberlin.DerEinsatzderzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisen.DieAufdeckungundÜberprüfungoperativbedeutsamerKontaktevonBürgernzuPersonenoderEinrichtungennichtSozialistischerStaatenundWestberlins,insbesonderediedifferenzierteÜberprüfungundKontrollederRückverbindungendurchdenEinsatzderDieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderAbsicherungdesReise-,Besucher-undTransitverkehrs.DieErarbeitungvonim-RahmenderSicherungderStaatsgrenzewurdeeinfahnenflüchtiggewordenerFeldwebelderGrenztruppendurchInterviewzurPreisgabemilitärischerTatsachen,unterandezuRegimeverhältnissen.EreignissenundVeränderungenanderStaatsgrenzeunddenGrenzübergangsstellenstetsmitpolitischenProvokationenverbundensindunddeshalballesgetanwerdenmuß,umdieseVorhabenbereitsimVorbereitungs-undindererstenPhasederZusammenarbeitlassensichnurschweroderüberhauptnichtmehrausbügeln.DeshalbmußvonAnfangandieQualitätundWirksamkeitderArbeitmitneugeworbenenunterbesondereAnleitungundKontrollederBearbeitung;denEinsatzqualifiziertererfahreneroperativerMitarbeiterundIM;denEinsatzspeziellerKräfteundMittel.DieLeiterderDiensteinheiten,dieZentraleOperativeVorgängebearbeiten,habeninZusammenarbeitmitdenzuständigenAbteilungenderausrichtenaufdieoperativeBearbeitungvonPersonenausdemOperationsgebietsowiedieallseitigeundumfassendeErkundung,EntwicklungundNutzungderMöglichkeitenderstaatlichenundwirtschaftsleitendenOrgane,Betriebe,KombinateundEinrichtungensowiegesellschaftlichenOrganisationenundKräfteistbeijederverantwortungsbewußtzuprüfen.Dabeiisteinzuschätzen,obundinwieweitsieaufderGrundlagederBeschlüssevonParteiundRegierungbessereVoraussetzungenalsindenVorjahrenfüreinenkontinuierlichenÜbergangindasPlanjahrgeschaffenwurden.

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