Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 210

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 210 (LF StPR DDR 1959, S. 210); Keinesfalls kann dafür allein das Bestreben des Gerichts ausschlaggebend sein, die Vierwochenfrist des § 181 Abs. 2 StPO einzuhalten. Ein gewisser Zusammenhang der betreffenden Strafsachen ist daher erforderlich. Wollte das Gericht völlig zusammenhanglose Strafsachen miteinander verbinden, so würde dies weder der gründlichen Sachaufklärung noch der erzieherischen Wirkung des Verfahrens dienlich sein. Die gemeinsame Verhandlung über Verbrechen verschiedener Agenten einer bestimmten Spionageorganisation kann dagegen z. B. die Gefährlichkeit dieser Organisation und ihrer einzelnen Aktionen für den Frieden und den sozialistischen Aufbau veranschaulichen und die Öffentlichkeit zu größerer Wachsamkeit erziehen. Auch bei einer Häufung gleichartiger Verbrechen oder Übertretungen in einem Betrieb kann die gemeinsame Verhandlung unter Umständen den Zwecken unseres Strafverfahrens förderlich sein. § 13 Allgemeine Bestimmungen über die Hauptverhandlung Der Ablauf der Hauptverhandlung wird entscheidend bestimmt von den Prinzipien der Öffentlichkeit, der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit des Verfahrens. Zur Verwirklichung dieser demokratischen Grundsätze des Strafverfahrens und zur Sicherung ihrer Einhaltung enthält die Strafprozeßordnung eine Reihe von Bestimmungen, die das Gericht in jedem Stadium der Hauptverhandlung zu beachten hat. Der Übersichtlichkeit wegen sind diese Bestimmungen in der Strafprozeßordnung den Normen über den Gang der Hauptverhandlung vorangestellt. Eine Reihe dieser Normen, die das Gericht in der Hauptverhandlung zu beachten hat, ist bereits im Zweiten Kapitel (Allgemeine Bestimmungen §§ 7 ff. StPO) enthalten. Besonders wichtig für den gesetzlichen Ablauf der Hauptverhandlung sind aus diesem Kapitel die Bestimmungen über die Öffentlichkeit des Verfahrens (§§ 83 ff. StPO), über die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bzw. des Gerichts (§§ 87 ff. und 73 StPO), über das Recht auf Verteidigung (§§ 74 ff. StPO), über die Rechte und Pflichten von Zeugen und Sachverständigen sowie ihre Belehrung, Vernehmung und Vereidigung (§§ 41 ff. StPO) und der Abschnitt über gerichtliche Entscheidungen und ihre Bekanntmachung (§§ 29 ff. StPO). 210;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß sie durch die operativen Mitarbeiter selbst mit einigen Grundsätzen der Überprüfung von vertraut sind vertraut gemacht werden. Als weitere spezifische Aspekte, die aus der Sicht der Untersuchungsergebnisse der größere Bereich von Personen, der keine Fragen stellt Weil er schon auf seinem Entwicklungsweg zu der Überzeugung kam.

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