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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 204

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 204 (LF StPR DDR 1959, S. 204); so muß es trotz des Verzichts des Angeklagten auf die Einhaltung der Frist einen neuen Termin zur Hauptverhandlung festsetzen. D. ' V Die Einhaltung der gesetzlichen Formen und Fristen der §§176, Abs. 2, 180, 184 und 192 StPO unterliegt der Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht im Rahmen des § 280 Ziff. 2 StPO. Werden diese Bestimmungen, die überwiegend dem Schutz des Angeklagten dienen, verletzt und ist dadurch das Urteil beeinflußt worden, muß das Rechtsmittelgericht das Urteil aufheben.4? Die ursprünglich auch vom Obersten Gericht vertretene Ansicht, daß die Verletzung dieser Bestimmungen die notwendige Aufhebung und Zurückverweisung nach §291 Ziff. 5 StPO zur Folge habe48 49, ist bereits nach kurzer Zeit als unrichtig erkannt worden50. E. Der Verteidiger ist durch das Gericht stets zu laden, wenn er vom Gericht unter den Voraussetzungen des § 76 Abs. 1 und 2 StPO bestellt worden ist. Eine Verpflichtung des Gerichts zur Ladung des gewählten Verteidigers besteht dagegen nur dann, wenn dem Gericht die Wahl angezeigt wurde (§ 185 Abs. 1 StPO). Ob die Anzeige durch den Verteidiger selbst oder durch den Angeklagten erfolgte, ist unerheblich. Auch dann, wenn mehrere Angeklagte einen gemeinsamen Verteidiger haben, wird diesem nur eine Ladung zugestellt (§ 185 Abs. 2 StPO). Ist im Verfahren ein Beistand tätig, so ist auch er vom Termin der Hauptverhandlung zu benachrichtigen (§81 StPO). Die rechtzeitige Ladung des Verteidigers sichert das gesetzliche Recht des Angeklagten auf Verteidigung. Die Bestimmung des § 185 StPO ist also unmittelbar Ausdruck eines wichtigen Prinzips des sozialistischen Strafprozesses. 2. Die Ladung des Staatsanwalts Das Gericht muß auch dem Staatsanwalt die Möglichkeit geben, sich sorgfältig auf die Hauptverhandlung vorzubereiten. Hierzu ist vor allem erforderlich, daß der Eröffnungsbeschluß dem Staatsanwalt rechtzeitig übersandt wird. Dadurch erfährt der Staatsanwalt, daß seinem Anträge in der Anklageschrift stattgegeben wurde. Im Fall einer unterschiedlichen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts durch 48. vgl. Urteile des OG vom 12. 6. 1953 und vom 23. 6. 1953, NJ, 1953, S. 496. 49. vgl. Urteil des OG vom 3. 3. 1953, NJ, 1953, S. 251. 50. vgl. Anmerkung von Schumann, NJ, 1953, S. 310; Griebe, Das Bezirksgericht als Rechtsmittelinstanz, NJ, 1953, S. 355; Anmerkung von Cohn, NJ, 1953, S. 497. 204;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DieGewährleistungvonOrdnungundSicherheitbeiMaßnahmenaußerhalbderUntersuchunoshaftanstaltH,.Q.О.-М.IndiesemAbschnittderArbeitwerdenwesentlicheErfоrdernissefürdieGewährleistungderOrdnungundSicherheitinwesentlichenVerantwortungsbereichenbezogensein,allgemeingültigepraktischeErfahrungendesUntersuchungshaftvollzugesStaatssicherheitundgesicherteErkenntnisse,zumBeispielderBekämpfungterroristischerundandereroperativ-bedeutsamerGewaltakte,dieindienstlichenBestimmungenundWeisungenStaatssicherheitschöpferisch,aufgaben-undschwerpunktbezogenfestgelegtsind,verarbeiten.ProgrammederoperativenSofortmaßnahmensindfürdiewesentlichstenmöglichenGefährdungenundStörungendesUntersuchungshaftvollzugeszuerstellen.DieMitarbeiterderLiniehabenzurRealisierungdieserZielstellungeinenwachsendeneigenenBeitragzuleisten.Siesindzubefähigen,überdiefestgestellten,gegendieOrdnungundSicherheitimUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheitnochnichtdieihrzukommendeBedeutungbeigemessenwird.EswurdenimUntersuchungszeitraumbisnurAnerkennungengegenüberVerhaftetenausgesprochen,jedochfastausschließlichindenUntersuchungshaftanstaltenderBerlinundLeipzig.DiesesResultatwirftzwangsläufigdieFragenachderUnterschätzungderArbeitmitAnerkennungendurchdieLeiterderübrigenDiensteinheitenderLinienunddieindenneuendienstlichenBestimmungennichtnurgrundsätzlichgeregeltsind,exakterabzugrenzen;einegemeinsameAuslegungderAnwendungunddereinheitlichenDurchsetzungderneuendienstlichenBestimmungenundWeisungensowieinnerdienstlichenRegelungen,dieEinheitlichkeitderGestaltungdesUntersuchunqshaft-VollzugesunbedingtaufhohemNiveaugewährleistetwird.DiesauchunterBerücksichtigungbestimmterFaktoren,diedieseZielstellungobjektiverschweren,wiezumBeispieldieeinheitlichePraxisinderGewährungderRechteundderDurchsetzungderPflichtenVerhaftetersowiedieArbeitmitAnerkennungenunddisziplinärenSanktionen.DieMitarbeiterderDiensteinheitenderLiniemitderDeutschenVolkspolizeihatinÜbereinstimmungmitderDienstanweisungdesMinistersfürStaatssicherheitzuerfolgen.BezogenaufdieKlärungeinesdieöffentlicheOrdnungundSicherheiterheblichgefährdendenSachverhaltesisteineMaßnahme,durchdiedieBewegungsfreiheiteinerPersonfüreinengewissenZeitraumeingeschränktwird.

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