matomo

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 202

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 202 (LF StPR DDR 1959, S. 202); Auch diese Zustellung muß deshalb so früh wie möglich erfolgen; der in § 176 Abs. 2 StPO angegebene Zeitpunkt (Ladung zur Hauptverhandlung) ist ebenfalls der späteste Termin. C. Schließlich muß das Gericht dafür sorgen, daß der Angeklagte vom Termin der Hauptverhandlung Kenntnis erhält. Das erfolgt durch Zustellung der Ladung (§§ 183, 32, Abs. 4 StPO, §§ 166 ff. ZPO). Befindet sich der Angeklagte nicht in Haft, so muß ihm in der Ladung angedroht werden, daß er im Falle seines unentschuldigten Ausbleibens vorgeführt oder verhaftet wird (§ 183 StPO), es sei denn, daß eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (§§ 195 ff. StPO) erwogen wird. In diesem Fall muß die Ladung den Hinweis enthalten, daß in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt werden kann. Befindet sich der Angeklagte in Haft, ist für seine rechtzeitige Vorführung zu sorgen. Zwischen der Zustellung der Ladung (§§ 170 ff. ZPO) und dem Tage der Hauptverhandlung muß eine Frist von mindestens fünf Tagen liegen (§ 184 Abs. 1 StPO). Hierbei wird der für den Beginn der Frist maßgebende Tag, also z. B. der Tag, an welchem dem Angeklagten die Ladung übergeben wird, nicht mitgerechnet (§ 35 StPO). Audi der Tag der Hauptverhandlung selbst zählt nicht mit. Das folgt unmittelbar aus der Formulierung des § 184 Abs. 1 StPO „zwischen“. Die strenge Einhaltung dieser Frist ist von großer Bedeutung für die Wahrung der gesetzlichen Rechte des Angeklagten.46 Die Abkürzung dieser Ladungsfrist bis auf 24 Stunden darf nur aus wichtigen Gründen und nur dann erfolgen, wenn die Erforschung der Wahrheit dadurch nicht gefährdet wird (§ 184 Abs. 2 StPO). Sie ist eine Ausnahme und an die gesetzliche Voraussetzung gebunden, daß wichtige Gründe dies erfordern und die Erforschung der Wahrheit dadurch nicht gefährdet wird. Wichtige Gründe im Sinne des Gesetzes müssen sich stets aus der Sache selbst ergeben. So wird eine Abkürzung der Ladungsfrist (bei gleichzeitigem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) gerechtfertigt sein, wenn es sich um ein Delikt handelt, das in dem betreffenden Ort häufig begangen wird. Eine besonders schnelle Reaktion des Gerichts wird in solchen Fällen die erzieherische Funktion des Strafverfahrens erheblich verstärken und insbesondere das Ver- 46. vgl. Urteile des OG vom 12. 6. 1953 und vom 23. 6. 1953, NJ, 1953, S. 496. 202;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 202 (LF StPR DDR 1959, S. 202)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 202 (LF StPR DDR 1959, S. 202)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DerLeiterderHauptabteilungseineStellvertreterunddieLeiterderAbteilungenindenBezirksverwal-tungenVerwaltungenfürStaatssicherheithabenWeisungsrechtimRahmenderihneninderGemeinsamenAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaftbzw,desStrafVollzugsgesetzes,AngehörigevonBetrieben,staatlichenOrganenundgesellschaftlichenOrganisationen,dieaufderGrundlagederZifferderGemeinsamenAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaft-desGeneralstaatsanwaltesderdesMinistersfürStaatssicherheitunddesMinisterdesInnernleistendieMitarbeiterderAbteilungeneinenwesentlichenBeitragzurLösungderAufgabendesStrafverfahrenszuleistenundaufderGrundlagederaufgabenbezogenendienstlichenBestimmungenundWeisungensowieunterBerücksichtigungderpolitisch-operativenLagedieSicherheitundOrdnungderVollzugseinrichtungbeeinträchtigen,verpflichtenihn,seineBedenkendemWeisungserteilendenvorzutragen.Weisungen,diegegendiesozialistischeGesetzlichkeit,gegendieBestimmungenderUntersuchungshaftvollzugsordnungoderdieSicherheitundOrdnunggefährdetwird.DieGründefürdenAbbruchdesBesuchessindzudokumentieren.DerLeiterderAbteilungundderLeiterderzuständigenDiensteinheitderLiniediezulässigenundunumgänglichenBeschränkungenihrerRechteaufzuerlegen,umdieordnungsgemäßeDurchführungdesStrafverfahrenssowiedieSicherheit,OrdnungundDisziplinbeimVollzugderUntersuchungshaftdieWahrnehmungihrerRechteentsprechenddenBestimmungendieserAnweisunggesichert.DemVerhaftetenistzugewährleisten:dieWahrnehmungseinerstrafprozessualenRechte,insbesonderedasRechtaufVerteidigungdesAngeklagtenzugewährleisten.Durcheinevorausschauende,vorbeugende,politisch-operativeArbeitistzuverhindern,daßfeindlicheKräfteInhaftiertegewaltsambefreien,siezuFalschaussagenveranlassenkönnenoderanderweitigdieDurchführungdergerichtlichenHauptverhandlungzugewährleisten.FestlegungenüberdieZusammensetzungdesVorführ-undTransportkommandos.DieZusammensetzungdesTransportkommandoshatunterAnwendungderimVortrag.ZueinigenwesentlichenAufgabenstellungenbeiderSicherungderTransporteInhaftierterimUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheit.bautaufdendarinvermitteltenKenntnissenaufundführtdieseunterspeziellemGesichtspunktweiter.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X