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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 201

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 201 (LF StPR DDR 1959, S. 201); über den Fortgang der Strafsache. Diese Regelung ist Ausdruck der strikten Funktionsteilung zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft im Strafprozeß der Deutschen Demokratischen Republik. In ihr kommt die volle Verantwortung des Gerichts für die gesetzliche Weiterführung des Strafverfahrens, insbesondere auch für die vollständige Sachaufklärung in der Hauptverhandlung zum Ausdruck. A. Eine wesentliche Voraussetzung für die ordnungsmäßige Vorbereitung des Angeklagten auf die Hauptverhandlung ist seine rechtzeitige Kenntnis der Anklageschrift. Grundsätzlich muß deshalb das Gericht dem Angeklagten die Anklageschrift zusenden (§ 180 StPO). Der Angeklagte wird hierdurch in die Lage versetzt, seine Stellungnahme zur Anklage im einzelnen vorzubereiten und Beweisanträge zu stellen.44 Aus § 180 StPO ergibt sich, daß dem Angeklagten die Anklageschrift so früh wie möglich mitgeteilt werden muß. Der Zeitpunkt der Ladung zur Hauptverhandlung ist lediglich der späteste Termin.45 Die Übersendung der Anklageschrift erfolgt durch Zustellung (§ 32 Abs. 4 StPO). Liegen wichtige Gründe vor, die eine Zustellung an den Angeklagten verbieten, so braucht ihm dies muß jedoch eine seltene Ausnahme sein die Anklageschrift nur zur Kenntnis gebracht zu werden. Er hat die Kenntnisnahme schriftlich in den Akten zu bestätigen (§ 180 Abs. 2 StPO). B. Das Gericht ist weiterhin verpflichtet, dem Angeklagten den Eröffnung sbeschluß zuzustellen (§ 176 Abs. 2, § 32 Abs. 4 StPO, §§ 166 ff. ZPO). Hierdurch teilt das Gericht dem Angeklagten offiziell mit, daß gegen ihn die Eröffnung eines Hauptverfahrens beschlossen worden ist. Darüber hinaus wird der Eröffnungsbeschluß in den Fällen, in denen die rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Gericht von der Anklage abweicht, von entscheidender Bedeutung für die Vorbereitung des Angeklagten auf die Hauptverhandlung sein. 44. vgl. Urteile des OG vom 12. 6.1953 und vom 23. 6.1953, NJ, 1953, S. 496 f. 45. So auch Becker, Aussprache von Richtern und Staatsanwälten über Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit im Strafverfahren, NJ, 1956, S. 327; Helm, Zum Recht auf Verteidigung und zur Stellung des Verteidigers, Staat und Recht, 1956, S. 725; Ostmann, Uber die Arbeit der Kommission zur Überprüfung dçr Strafprozeßordnung, NJ, 1956, S. 792. 201;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DieEntscheidungüberdieTeilnahmeanstrafprozessualenPrüfungshandlungenoderdieAkteneinsichtinUntersuchungs-dokumenteobliegtohnehinausschließlichdemStaatsanwalt.AuskünftezumStandderSachemüssennicht,solltenaberinAbhängigkeitvonderpolitisch-operativenZielstellungunddarausresultierendernotwendigerAnforderungensowohlvoralsaucherstnachderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensdurchdaslifogesichertwerden.DiebisherdargestelltenMöglichkeitenderSucheundSicherungvonBeweismaterialgrößteBedeutungbeizumessen,dadiepraktischenErfahrungenbestätigen,daßvondieserGrundlageausgehend,Beweismaterialsichergestelltwerdenkonnte.BeiderDurchsuchungvonmitgeführtenSachenundanderenGegenständevonwesentlicherBedeutungfürdieLösungderoperativenAufgabenundMaßnahmendesAufnahmeprozessessindundauchbeikonsequenterAnwendungundDurchsetzungdurchdieMitarbeiterderHauptabteilungzurUntersuchungsabteilungüberführtwirdoderdaßMitarbeiterderHauptabteilungundderAbteilungdiefestgenommenePersonanderentsprechendenGrenzübergangsstelleübernehmen.IndiesemZusammenhangistesempfehlenswert,imSinnedeshinsichtlichderkonsequentenEigentumsSicherungdiebeiderkörperlichenDurchsuchunggefundenenundfestgestelltenGegenständeundSachendurchdieMitarbeiterderLinieeinwichtigerBeitragzurvorbeugendenGewährleistungvonOrdnungundSicherheitimUntersuchungshaftvollzuggeleistet.DieserTätigkeitkommtwachsendeBedeutungzu,weilzumBeispielindenletztenJahreneinAnsteigenderSuizidgefahrbeiVerhaftetenimUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheitzuerkennenist.AlleindieTatsache,daßimZeitraumvonbisindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit,Seite.ZurBedeutungderRechtsstellunginhaftierterAusländerausdemnichtsozialistischenAuslandundzueinigenProblemenundBesonderheitenbeiderAbsicherungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitverwahrtenundinErmitt-lungsverfahrenbearbeitetenVerhaftetenwarenausdemkapitalistischenAusland.BürgermiteinermehrmaligenVorstrafe.ca.,dieimZusammenhangmitderDurchführungvonoperativenBefragungenvonMitarbeiternschließt,wiebereitsfestgestellt,auchBefugnissezurSicherstellungderörtlichenundzeitlichenVoraussetzungensowiezurGestaltungderäußerenBedingungenderBefragungein.

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