Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 188

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 188 (LF StPR DDR 1959, S. 188); gefahr von der des Staatsanwalts abweicht, so daß dadurch die nach der Meinung des Staatsanwalts gegebenen gesetzlichen Haftgründe entfallen bzw. nach seiner Meinung nicht gegebene Haftgründe nach Ansicht des Gerichts vorliegen. Auch dann, wenn die bei einer Bestätigung des Verdachts zu erwartende Freiheitsstrafe nicht höher bzw. nicht wesentlich höher als die bereits verbüßte Untersuchungshaft sein dürfte, kann im Einzelfall Fluchtverdacht nicht mehr begründet sein. Ist schließlich der Haftbefehl lediglich wegen Verdunklungsgefahr erlassen worden, so ist er aufzuheben, wenn eine solche Gefahr nicht mehr besteht. Ferner ist in bestimmten Fällen der Erlaß eines Arrestbefehls (§ 132 StPO) zu erwägen, z. B. wenn der Verdacht eines Steuerdelikts besteht, bei dem der Ausspruch einer Geldstrafe obligatorisch ist. Ebenso kann in Einzelfällen zu prüfen sein, ob Beschlagnahmen, insbesondere Vermögensbeschlagnahmen, anzuordnen sind oder eine im Ermittlungsverfahren erfolgte Beschlagnahme nunmehr aufzuheben ist (vgl. §§ 117, 114, 128, 125, 131 StPO). B. Die dem Gericht nach § 4 StPO obliegende Kritikpflicht gegenüber Gesetzesverletzungen durch einen Staatsanwalt bzw. ein Untersuchungsorgan sollte das Gericht veranlassen, bereits im Eröffnungsverfahren die sorgfältige Einhaltung der Verfahrensnormen im Ermittlungsverfahren zu überprüfen. So wird z. B. zu prüfen sein, ob die erforderlichen richterlichen Bestätigungen gemäß § 140 StPO vollständig und rechtzeitig eingeholt wurden, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten worden sind (§ 107 StPO), ob die Beweismittel gesichert wurden (§ 108 StPO), ob der Beschuldigte bei seiner ersten Vernehmung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn und über sein Beschwerderecht unterrichtet wurde (§§ 108, 100 StPO), ob die gesetzlichen Bestimmungen über die Durchführung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen eingehalten wurden usw. Jede Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen schadet dem Ansehen der Organe der Strafrechtspflege und hilft nicht, das Vertrauen der Werktätigen in ihren Staat zu festigen und die erzieherische Aufgabe des Strafverfahrens zu erfüllen. C. Schließlich ist es in den meisten Fällen möglich und zweckmäßig, daß das Gericht, wenn es die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt, 188;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Operativen Vorganges oder eines anderen operativen Materials ausschließlich inoffizielle Arbeitsergebnisse erbracht werden konnten, also keine offiziellen Beweismittel vorliegen, die als Anlaß ira Sinne des fungieren können.

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