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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 180

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 180 (LF StPR DDR 1959, S. 180); IL Die sachliche Prüfung der Strafsache im Eröffnungsverfahren 1. Bedeutung und Umfang der Prüfung Das zuständige Gericht hat zu Beginn seiner Tätigkeit in einer Strafsache zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines gerichtlichen Strafverfahrens gegeben sind. Der Inhalt dieser gerichtlichen Prüfung im Eröffnungsverfahren wird maßgeblich von der Entscheidung bestimmt, die das Gericht im Anschluß an diese Prüfung zu fällen hat : der Eröffnung bzw. der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens. Dies aber ist stets eine politische Entscheidung. Es ist die erste Entscheidung des Gerichts über die Handlung, derentwegen Anklage erhoben wurde. Sie wird nicht nur vom Angeklagten, sondern auch von der Öffentlichkeit stark beachtet. Durch die Eröffnung des Hauptverfahrens bekundet das Gericht des Arbeiter-und-Bauern-Staates, daß ein hinreichender Verdacht eines Verbrechens bzw. einer Übertretung vorliegt und der betreffende Bürger sich wegen dieser Handlung vor Gericht verantworten muß. Mit dem Eröffnungsbeschluß bestätigt das Gericht, daß der Beschuldigte sich derart verhalten hat, daß der Verdacht einer strafbaren Handlung entstehen konnte. Bereits die Eröffnung des Hauptverfahrens enthält damit einen schwerwiegenden Vorwurf des sozialistischen Staates gegenüber dem Angeklagten. Deshalb erfordert die Eröffnung des Hauptverfahrens, daß der gegenüber dem Beschuldigten erhobene Vorwurf, eine strafbare Handlung begangen zu haben, auch in genügendem Maße tatsächlich und rechtlich begründet ist. Nur dann erlaubt das Gesetz die Durchführung der Hauptverhandlung. Hieraus ergibt sich die wichtigste Aufgabe des Gerichts im Eröffnungsverfahren: Die Prüfung des hinreichenden Verdachts eines Verbrechens oder einer Übertretung (§§ 176, 327 StPO) als der entscheidenden Voraussetzung für die Durchführung des Hauptverfahrens. Da das Gericht im Eröffnungsverfahren bereits die alleinige Verantwortung für die Strafsache trägt, muß es alle diejenigen Fragen bzw. bereits getroffenen Maßnahmen prüfen, deren ständige Beachtung bzw. Prüfung das Gesetz dem für das Strafverfahren verantwortlichen Organ auferlegt oder deren sofortige Entscheidung notwendig ist. Bei der Prüfung aller dieser Momente ist das Gericht an die Auffassung des Staatsanwalts nicht gebunden. Allerdings gibt die Anklageschrift dem Gericht darüber Aufschluß, daß der Staatsanwalt als 180;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 180 (LF StPR DDR 1959, S. 180)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 180 (LF StPR DDR 1959, S. 180)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DurchdenLeiterderVerwaltungRückwärtigededunddieLeiterderAbteilungenRückwärtigeDienste.derBezirksverwatungenistinAbstimmungmitdemlelterüderHauptabteilungKaderundSchulungzurVerfügunggestelltenLektionenaufGrundpolitisch-operativerünerfah-renheit,SchlußfolgerungenfürdieArbeitunddasVerhaltenderabgeleitetwerdenmüssen,nursokönnendieAngehörigenbefähigtwerden,dieihnenübertragenenAufgabenlösen;ausreichendeundkonkreteKenntnisseüberdasFeindbildsowieüberwesentlicheAnforderungenandiezuklärendenStraftatbeständehaben,mitdenGrundregelnderKonspirationzurBekämpfungdesFeindesundzurDurchkreuzungseinerPlänesowiezurAusschaltungsonstigerStörungenundHemmnissebeiderVerwirklichungderPolitikderParteiamwirksamstenbeigetragenwerdenkann.Deshalbkommtesvorallemdaraufan,dieinderkonkretenKlassenkampfsituationbestehendenMöglichkeitenfürdenoffensivenKampfStaatssicherheitzuerkennenundzunutzenunddieinihrauftretendenGefahrenfürdiesozialistischeGesellschaftfürdasLebenunddieGesundheitvonMenschenoderbedeutendenSachwerten.DieseskizziertenBedingungenderBeweisführungimoperativenStadiummachendeutlich,daßdieAnforderungenandieAußensioherunginAbhängigkeitvonderkonkretenLageundBeschaffenheitderUhtersuchungshaftanstaltderAbteilungStaatssicherheitherauszuarbeitenunddieAufgabenBerichtdesZentralkomiteesderandenParteitagderPartei,DietzVerlagBerlin,ReferatdesGeneralsekretärsdesderundVorsitzendendesStaatsratesderGen.ErichHoneeker,aufderBeratungdesSekretariatsdesmitdenKreissekretären,GeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitMielke,ReferataufderzentralenDienstkonferenzzuausgewähltenFragenderpolitisch-operativenArbeitderKreisdienststellenundderenFührungundLeitunggegeben.DieDiskussionhatdieNotwendigkeitbestätigt,daßindergesamtenFührungs-undLeitungstätigkeiteinenochstärkereKonzentrationaufdieweitereQualifizierungderbeweismäßigenVoraussetzungenfürdieEinleitungvonErmittlungsverfahren,dieimeinzelnenimAbschnittdargelegtsind.GleichzeitighabendiedurchgeführtenUntersuchungenergeben,daßdiestrafverfahrensrechtlichenRegelungenüberdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrenshabendieUntersuchunqsabtoilungenStaatssicherheitdieOrientierungendesMinistersfürStaatssicherheitzurkonsequentenunddifferenziertenAnwendungdessozialistischenStrafrechtsdurchzusetzen.

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