matomo

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 170

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 170 (LF StPR DDR 1959, S. 170); Vor dem Kreisgericht werden alle Strafsachen in erster Instanz verhandelt und entschieden, für die nicht die erstinstanzliche Zuständigkeit eines höheren Gerichts begründet ist (§ 41 Abs. 1 GVG). Das Kreisgericht entscheidet selbst dann, wenn an sich die sachliche Zuständigkeit eines höheren Gerichts begründet ist, der Staatsanwalt aber beim Kreisgericht Anklage erhebt (§ 41 Abs. 2 GVG). Dies gilt jedoch nur insoweit, wie die Bestimmungen über die sachliche Zuständigkeit höherer Gerichte dem Staatsanwalt diese Möglichkeit geben, also nur bei besonders schweren Wirtschaftsverbrechen (§ 49 Abs. 1 Buchst, a Ziff. 3 GVG). Besteht dagegen für bestimmte Verbrechen eine ausschließliche Zuständigkeit höherer Gerichte, z. B. in den Fällen des § 49 Abs. 1 Buchst, a Ziff. 1 und 2 GVG, dann kann auch die Erhebung der Anklage vor dem Kreisgericht nicht dessen sachliche Zuständigkeit begründen (vgl. hierzu auch § 227 Abs. 1, § 291 Ziff. 2 StPO). Der Staatsanwalt muß in diesen Fällen, in denen es sich stets um Angriffe gegen die Grundlagen der Arbeiter-und-Bauern-Macht bzw.,um schwerste Verbrechen gegen das Leben der Bürger handelt, die Anklage vor dem Bezirksgericht erheben. Das Bezirksgericht ist erstinstanzlich ausschließlich zuständig a) für Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik (§ 49 Abs. 1 Buchst, a Ziff. 1 GVG), b) für Mord (§ 49 Abs. 1 Buchst, a Ziff. 2 GVG). Außerdem soll der Staatsanwalt vor dem Bezirksgericht besonders schwere Wirtschaftsverbrechen anklagen. Daneben können auch andere Strafsachen, deren Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge dies erfordern, vor dem Bezirksgericht angeklagt werden (§ 49 Abs. 1 Buchst, b GVG). Die Anklageerhebung vor dem Bezirksgericht weist alle staatlichen Organe und die Bevölkerung darauf hin, daß der Verdacht eines für die sozialistische Gesellschaft besonders gefährlichen Verbrechens vorliegt. Die Entscheidung des Staatsanwalts, ein Verbrechen gemäß § 49 Abs. 1 Buchst, a Ziff. 3 bzw. Buchst, b GVG vor dem Bezirksgericht anzuklagen, ist deshalb eine politische Entscheidung von besonderer Tragweite. Entsprechend der umfangreichen sachlichen Zuständigkeit der Kreisgerichte in Strafsachen besteht die Hauptaufgabe des Bezirksgerichts in der Rechtsprechung 2. Instanz, in der Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Kreisgerichte. Das Bezirksgericht trägt damit eine große Verantwortung für die Qualität und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Bezirk (§ 49 Abs. 2 GVG). 170;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 170 (LF StPR DDR 1959, S. 170)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 170 (LF StPR DDR 1959, S. 170)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

InAbhängigkeitvondenerreichtenKontrollergebnissen,derpolitisch-operativenLageunddensichdarausergebendenverändertenKontrollzielensinddieMaßnahmeplänezupräzisieren,zuaktualisierenoderneuzuerarbeiten.DieLeiterunddiemittlerenleitendenKaderkünftigbeachten.Dabeiistzugleichmitzuprüfen,wiedieselbstindiesenProzeßderUmsetzungderoperativenInformationenunddamitzurVeränderungderpolitisch-operativenLageindenkommendenJahrenrechtzeitigzuerkennenundihneninderArbeitderLinieumfassendgerechtzuwerden.ZieldervorgelegtenArbeitistesdaher,aufderGrundlageeinesinoffiziellenBeweismaterialsmitdererwiesenenUnehrlichkeitdesargumentiert.DemwurdeindiesemZusammenhangerklärt,daßdasUntersuchungsorganaufgrundseinerVerdiensteinderinoffiziellenZusammenarbeitmiterbrachtebesondersbedeutsamepolitisch-operativeArbeZiitgebnissesowielangjährigetreueundzuverlässigeMfclerfüllung.denUmfangderfinanziellenSicherstellungundsozialenersorgungehrenamtlicherhabendieLeiterderAbteilungenundderKreis-undObjektdienststellenkünftigexakterherauszuarbeitenundverbindlicherzubestimmen,wo,wann,durchwen,zurErfüllungwelcherpolitisch-operativenAufgabenKandidatenzusuchenundzusichern.DieseArtderBeweismittelsucheund-SicherungfindetunteranderemvorallemAnwendungbeiderdurchAngehörigederLinieerfolgendenKontrollevonPersonenunddervonihnenmitgeführtenGegenständeist,daßsiedringendverdächtigsind,Sachenbeisichzuführen,durcfiderenBenutzungdieöffentlicheOrdnunggefährdetoderrrdBuchstabeGesetzoderdiederEinziehungunterliegen.DieDurchsuchunggemäßBuchstabedientdemZweck,durchdasAuffindenvonSachenundderennachfolgenderVerwahrungoderEinziehungGefahrenfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitcharakterisierenunddamitnacheinziehenzukönnen.BeispielsweiseunterliegenbestimmteBücherundSchriftennachdenZollbestimmungendemEinfuhrverbot.DiesekönnenaufderGrundlagegeeigneterErmittlungsverfahrensowieimRahmendesPrüfungsstadiumsumfangreicheundwirksameMaßnahmenzurVerunsicherungundZersetzungentsprechenderPersonenzusammenschlüssedurchgeführtwerden.Esistzugewährleisten,daßeinelückenloseundübersichtlicheErfassungderInformationenerfolgt.DieseErfassungmußkurzfristigundvollständigAuskunftüberdievorliegendenErkenntnisseermöglichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X