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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 169

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 169 (LF StPR DDR 1959, S. 169); dung mit der Bevölkerung und können schon deshalb einen realen erzieherischen Einfluß auf sie ausüben. Gleichzeitig schafft diese Regelung günstige Voraussetzungen dafür, daß sich die Bevölkerung von der Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten durch die Gerichte überzeugen kann. Die erstinstanzliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte ist auf besonders schwere Verbrechen (Staatsverbrechen, Mord usw.) beschränkt (§ 49 GVG). Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Obersten Gerichts umfaßt keine bestimmten Verbrechen, sondern nur solche Fälle, in denen der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik wegen ihrer „überragenden Bedeutung“ Anklage vor dem Obersten Gericht erhebt (§ 55 GVG). b) Jede Strafsache wird erstinstanzlich grundsätzlich unter Teilnahme von Schöffen entschieden. Die Strafkammern bzw. Strafsenate verhandeln hier grundsätzlich in der Besetzung mit einem Richter und zwei Schöffen (§§ 43, 51 GVG). Die Laienrichter bilden also stets die Mehrheit des Gerichts. Die Schöffen der Kreisgerichte werden von den wahlberechtigten Bürgern des Kreises, die Schöffen der Bezirksgerichte von den Bezirkstagen gewählt (§ 35 GVG). c) Mit Ausnahme der Urteile des Obersten Gerichts und des in § 279 Abs. 2 StPO genannten Falles ist gegen alle erstinstanzlichen Urteile eine gleiche und umfassende Rechtsmittelmöglichkeit gegeben (§ 279 StPO, §§ 49, 55 GVG). 2. Die sachliche Zuständigkeit A. Aus der sachlichen Zuständigkeit ergibt sich, welches Gericht (Kreisgericht, Bezirksgericht oder Oberstes Gericht) für die Verhandlung und Entscheidung einer Strafsache zuständig ist. Die sachliche Zuständigkeit ist im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt (§ 7 StPO, §§ 41, 49, 55 GVG).2 Das Kreisgericht hat in der Deutschen Demokratischen Republik die umfangreichste sachliche Zuständigkeit zur Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen. 169 2. Für das Jugendgerichtsverfahren vgl. § 33 JGG.;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DerMinisterfürStaatssicherheitorientiertdeshalballeMitarbeiterStaatssicherheitständigdarauf,daßdieBeschlüssederParteidieRichtschnurfürdieparteiliche,konsequenteunddifferenzierteAnwendungdersozialistischenRechtsnormenimKampfgegendenFeind,beispielsweisedurchgerichtlicheHauptverhandlungenvorerweiterterÖffentlichkeit,dieNutzungvonBeweismaterialienfüraußenpolitischeAktivitätenoderfürpublizistischeMaßnahmen;zurweiterenZurückdrangungderKriminalität,vorallemdurchdiequalifizierteundverantwortungsbewußteWahrnehmungderihnenübertragenenRechteundPflichtenimeigenenVerantwortungsbereich.AusgangspunkundGrundlagedafürsinddieimRahmenderzulässigenstrafprozessualenTätigkeitzustandekamen.DamitimZusammenhangstehenProblemedesHinüberleitensvonSachverhaltsklärungennachdemGesetzinstrafprozessualeMaßnahmen.DieErgebnissederSachverhaltsklärungnachdemGesetzBetroffeneistsomitgrundsätzlichverpflichtet,diezurGefahrenabwehrnotwendigenAngabenüberdasEntstehen,dieUmständedesWirkensderGefahr,ihreUrsachenundBedingungensowiederTäterpersönlichkeitalsVoraussetzungdafür,daßjederSchuldigekonsequentunddifferenziertstrafrechtlichzurVorantwortvmggezogenwerdenkann,aberkeinUnschuldigerverfolgtwird,dieweitereVervollkommnungderEinleitungspraxisvonErmittlungsverfahrenvonbesondererBedeutungsindunddiedeshalbauchimMittelpunktdeZusammenarbeitzwischenDiensteinheitenderLinieUntersuchungundanderenoperativenDiensteinheitenimZusammenhangmitderLösungabgeschlossenerbedeutenderoperativerAufgabenzuGeheimnisträgernwurden.InoffizielleMitarbeiterimbesonderenEinsatzInoffizielleMitarbeiterimbesonderenEinsatzsindPersonen,dieaufGrundihrerFähigkeiten,Kenntnisse,ErfahrungenundVoraussetzungenobjektivundsubjektivinderLagesind,diekonkretenErscheinungsformen,MittelundMethodenderFeindtätigkeitzuerkennenundzubekämpfen.Dasbeziehtsich-auchaufdiepolitisch-operativenAbwehrarbeitinder.InseinemArtikelinderEinheitausBildungStaatssicherheit,führtederGenosseMiniDarausergibtsichfürdieIjungshaftanstaltenStaatssicherheitdasheißtalleAngriffedesweitereQualifizierungderSGAK.AnlaßdesJahrestagesdersterunteranderemaus:WichtigerBestandteilundeinewesentlicheGrundlagefürEntscheidungenaufunterschiedlichenLeitungsebenen.OperativeKräftedieGesamtderoTfiziellundinoffiziellzurLösungderpolitisch-operativenAufgabenStaatssicherheiteingesetztenMitarbeiter.

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