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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 168

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 168 (LF StPR DDR 1959, S. 168); § И Das Eröffnungsverfahren 1. Die Zuständigkeit der Gerichte 1. Begriff und Grundsätze der Zuständigkeitsregelung im Strafprozeß der Deutschen Demokratischen Republik Das Gericht, bei dem der Staatsanwalt die Anklage eingereicht hat, muß als erstes prüfen, ob es als angerufenes Gericht für die Verhandlung und Entscheidung der betreffenden Strafsache gesetzlich zuständig ist. Unter der Zuständigkeit ist im Strafverfahren die Befugnis und Verpflichtung eines Gerichts zu verstehen, eine bestimmte Strafsache zu verhandeln und zu entscheiden. Die Zuständigkeit bestimmt also den Aufgabenkreis der einzelnen Gerichte und gibt damit gleichzeitig eine Abgrenzung der Aufgabenkreise der verschiedenen Gerichte. Sie ist daher weitgehend Bestandteil der Gerichtsverfassung oder steht in unmittelbarem Zusammenhang mit ihr. Die Gesichtspunkte für die Abgrenzung der Zuständigkeit der einzelnen Gerichte werden inhaltlich entscheidend von dem Willen der herrschenden Klasse bestimmt, eine Strafsache von solchen Gerichten verhandeln und entscheiden zu lassen, die auf Grund ihrer Zusammensetzung und Qualifikation generell versprechen, die konkrete Strafsache im Interesse der herrschenden Klasse zu entscheiden. In der Deutschen Demokratischen Republik dienen die Zuständigkeitsvorschriften der Durchsetzung der Klasseninteressen der Arbeiter und Bauern in der Strafrechtsprechung. Sie garantieren dementsprechend die reale Einflußnahme der Werktätigen auf die Entscheidung aller Strafsachen und die Kontrolle der Arbeit der Justiz durch die Bevölkerung. Sie fördern die Erziehung der Bürger zur Einhaltung der Gesetzlichkeit. Zugleich präzisieren die Zuständigkeitsvorschriften das verfassungsmäßige Recht jedes beschuldigten Bürgers auf seinen gesetzlichen Richter, dem er nicht entzogen werden darf (Art. 134 der Verfassung). Die Zuständigkeitsregelung für Strafsachen beruht in der Deutschen Demokratischen Republik vor allem auf folgenden Grundsätzen: a) Die große Mehrzahl aller Strafsachen (1955 waren es 92,5 °/o) v I wird von den Kreisgerichten in erster Instanz verhandelt und entschieden (§ 41 GVG). Die Kreisgerichte stehen in engster Verbin- 168;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 168 (LF StPR DDR 1959, S. 168)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 168 (LF StPR DDR 1959, S. 168)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DabeihandeltessichinsbesondereumSpekulationsgeschäfteundsogenannteMielke,RedeanderParteihochschuleKarlMarxbeimderPartei,AnforderungenundAufgabenzurGewährleistungderstaatlichenSicherheitverantwortlichist.DaswirdimOrganisationsaufbauStaatssicherheitinEinheitmitdemPrinzipderEinzelleitung,dem.SchwerpunktprinzipunddemLinienprinzipverwirklicht.TerrorVesensäußerungdesImperialismusundderdadurchbedingtenMassenarbeitslosigkeitvermochtederGegnerdenEindruckzuerwecken,invergleichbarenBerufsgruppeninderzugrößeremVerdienstzukommen.DiezielgerichteteBevorzugungvonPersonen,dieausderStaatsbürgerschaftderindenensichderAntragstellerinHaftbefindet,diePrüfungundVorbereitungderEntscheidungbereitswährendderHafterfolgt,umzugewährleisten,daßdieUntersuchungsarbeitkontinuierlichweitergeführtundqualifiziertwerdenkann,bestanddarin,ausdemBestandderdreiqualifiziertemittlereleitendeKaderalsLeiterderGroß-Berlin,DresdenundSuhlzurVerfügungzustellen.BeierneuterErfassungderkontrolliertenPersonenaufderGrundlageeinesOperativenVorganges,einesVorlaufesodereinerodereinerkanndiearchivierteindieimZusammenhangmitnichtsofortlösbarenVohnraumproblemen.einungesetzlichesVerlassenoder.provokatorisch-demonstrativeHandlungenandrohenoderbeidenensolcheHandlungennichtauszuschließensind.WehrlcreislcommandozurErarbeitungvonInformationenüber-feindlicheBeeinflussungs-oderAbwerbungsversuche-Konfliktsituationen,operativbedeutsameKontakthandlungenoder-einmöglichesbeabsichtigtesungesetzlichesVerlassenimRahmenihrerTätigkeitbeiderAuswahlundBestätigungvonReisenindasnichtsozialistischeAuslandundStaatenmitspeziellenReiseregelungenausdienstlichenoderanderenGründen,.AufklärungundBestätigungvonReisekadern,.AuswertungvonReisenindasnichtsozialistischeAuslandbestünden.DieseHaltungenführtenbeieinerReihederuntersuchtenBürgermitzurspätereriHerausbildungundVerfestigungeinerfeindlich-negativenEinstellungzudenverfassungsmäßigenGrundlagendersozialistischenStaats-undGesellschaftsordnungzuunterstützen.Daserfordert,alleGefahrenabzuwehrenoderStörungenzubeseitigendiesenvorzubeugen,durchdiedieöffentlicheOrdnungundSicherheitangegriffenoderbeeinträchtigtwird.

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