Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 157

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 157 (LF StPR DDR 1959, S. 157); den Staatsanwalt und mit den eventuell zu beachtenden Besonderheiten der Tat bekannt machen. Schließlich muß die Anklageschrift durch Benennung der Beweismittel dem Gericht einen Überblick über den Stand der Aufklärung geben. Vor allem aber muß die Anklageschrift das Gericht überzeugen, daß es notwendig ist, in dem konkreten Fall ein gerichtliches Verfahren durchzuführen. Das verpflichtet den Staatsanwalt, in jedem EinzelCall verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Ermittlungen, wie das Gesetz in § 168 StPO sagt, genügend Anlaß zur Erhebung der Anklage bieten. An diesen genügenden Anlaß zur Erhebung der Anklage dürften, da die Anklageschrift eine der wichtigsten Unterlagen für die gerichtliche Prüfung im Eröffnungsverfahren darstellt und das Gericht nicht zuletzt von ihr ausgehend entscheidet, ob die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beschließen ist oder nicht, etwa dieselben Anforderungen zu stellen sein wie an den hinreichenden Tatverdacht. Genügend Anlaß wird also gegeben sein, wenn die Ermittlungsergebnisse auf die Verwirklichung aller objektiven und subjektiven Merkmale eines bestimmten Straftatbestandes schließen lassen und der Staatsanwalt deshalb überzeugt ist, daß der Beschuldigte in der gerichtlichen Hauptverhandlung der Tat überführt werden wird. Diese Überzeugung des Staatsanwalts muß in der Anklageschrift zum Ausdruck kommen. Schließlich, aber nicht zuletzt ist die Anklage ein gegen den Beschuldigten gerichteter Vorwurf. In diesem Zusammenhang ist zweierlei zu beachten: Mit der Erhebung der Anklage verfolgt der Staatsanwalt das Ziel, daß der Beschuldigte für die von ihm begangene Tat vom Gericht zur Verantwortung gezogen wird. Das ist für den betroffenen Bürger eine sehr ernste und schwerwiegende Angelegenheit und unterstreicht noch einmal die Verantwortung des Staatsanwalts, die mit der Erhebung der Anklage verbunden ist. Ist die Erhebung der Anklage nach der Überzeugung des Staatsanwalts durch die vorliegenden Beweise gerechtfertigt und notwendig, dann und das ist der zweite Punkt, der in diesem Zusammenhang zu beachten ist kommt es bei der Gestaltung des Inhalts der Anklageschrift darauf an, dem Beschuldigten zu zeigen, daß seine Handlung gesellschaftsgefährlich, moralisch-politisch verwerflich und strafrechtswidrig ist und daß es deshalb notwendig ist, ihn zu bestrafen. Darüber hinaus soll die Anklageschrift den Beschuldigten mit den Einzelheiten des gegen ihn erhobenen Vorwurfs bekannt machen, sie soll ihm die Beweise für die ihn belastenden Umstände nennen und ihm so aus- 157;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 157 (LF StPR DDR 1959, S. 157) Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 157 (LF StPR DDR 1959, S. 157)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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