Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 149

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 149 (LF StPR DDR 1959, S. 149); A. Die Einstellung mangels Beweises kommt dann in Betracht, wenn trotz Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismöglichkeiten nicht festgestellt werden kann, ob der Beschuldigte das Verbrechen oder die Übertretung begangen hat. Mit anderen Worten: Sie kommt dann zum Zuge, wenn trotz gründlichster Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden kann, d. h., wenn die vorliegenden Ermittlungsergebnisse nicht den Schluß zulassen, daß das Verhalten des Beschuldigten alle objektiven und subjektiven Merkmale eines Straftatbestandes erfüllt. Da die Straftat zu dem Zeitpunkt, in dem die Organe der Strafrechtspflege sie aufzuklären haben, der Vergangenheit angehört und damit der unmittelbaren eigenen Beobachtung und Wahrnehmung durch den Staatsanwalt oder den Untersuchungsführer entzogen ist, sind solche Fälle in der Praxis durchaus anzutreffen. Die Einstellung mangels Beweises setzt voraus, daß dem Beschuldigten die Begehung des Verbrechens und damit seine Schuld wirklich nicht bewiesen werden können. Der Nachweis der Schuld muß also trotz aller Intensität der Wahrheitserforschung unmöglich sein. Mangelnde Sachaufklärung ist in keinem Fall ein ausreichender Grund zur Einstellung. Praktisch wird die Einstellung mangels Beweises dann, wenn zwar eine Reihe von Tatsachen dafür spricht, daß der Beschuldigte das Verbrechen begangen hat, diese Tatsachen jedoch noch nicht zur Erhebung der Anklage ausreichen und weitere Beweise tatsächlich nicht zu erlangen sind. In diesen Fällen, in denen Zweifel an der Schuld des Beschuldigten bestehen, ist die Einstellung mangels Beweises nur dann gerechtfertigt, „wenn objektive Umstände dagegen“ (gegen die Schuld d. Verf.) „sprechen oder wenn ein anderer denkbarer Geschehensablauf sich logisch in das sonstige festgestellte Geschehen einreihen läßt. Dieser andere denkbare Geschehensablauf darf aber nicht nur auf gedanklichen Konstruktionen beruhen, sondern muß in dem objektiv festgestellten Geschehen seine Rechtfertigung finden.“88 B. Der Staatsanwalt ist u. E. dann zur Einstellung berechtigt, wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr ajs 149 88. vgl. Urteil des OG vom 15. 6. 1956, NJ, 1956, S. 477.;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 149 (LF StPR DDR 1959, S. 149) Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 149 (LF StPR DDR 1959, S. 149)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Dietz Verlag Berlin Aufgaben der Parteiorganisation, hoi der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Möglichkeiten der Konkretisierung der politisch-operativen einschließlich strafprozessualen Zielstellung ergebenden vielgestaltigen, meist unterschiedlichen politisch-operativen Konsequenzen sind dabei von vornherein zu beachten.

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