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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 132

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 132 (LF StPR DDR 1959, S. 132); „Bei einer Reihe von Verbrechen (z. B. Diversion, Sabotage, Terrorismus, Verbindung zu verbrecherischen Organisationen, Straftaten, die unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses verübt wurden) ist es dem Charakter der Tat wesensgemäß, daß hier Verdunklungsgefahr besteht.“64 Diese Meinung begründet Herrmann damit, daß es bekannt sei, „daß verbrecherische Organisationen mit allen Mitteln arbeiten“ bzw. „daß der nichtinhaftierte Täter seinen Einfluß auf die von ihm abhängige Person dazu benutzen wird, sie zu einer falschen Aussage anzustiften“65. Mit anderen Worten: Herrmann stellt sich auf den u. E. durchaus richtigen Standpunkt, daß bei den von ihm genannten Verbrechen erfahrungsgemäß Verdunklungsgefahr besteht. Dieser richtige Standpunkt berechtigt jedoch nach unserer Auffassung nicht zu der Schlußfolgerung, die Herrmann zieht. Er schreibt: „Die Tatsachen, die in diesen Fällen den dringenden Tatverdacht begründen, recht-fertigen gleichzeitig die Annahme der Verdunklungsgefahr ,“66 Das erscheint bedenklich. Grundlage der Entscheidung über die Verdunklungsgefahr sind hier ähnlich wie in § 141 Abs. 3 StPO Erfahrungssätze. Daraus folgt genau wie dort lediglich, daß die Verdunklungsgefahr in derartigen Fällen keiner weiteren Begründung bedarf. Dagegen besteht auch hier wiederum wie in den Fällen des § 141 Abs. 3 StPO hinsichtlich jeder einzelnen Sache die Pflicht der Organe der Strafrechtspflege zu prüfen, ob diese allgemeinen Erfahrungssätze auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls zutreffen. Dasselbe muß im Interesse der Rechtssicherheit übrigens auch in den Fällen gelten, in denen der Fluchtverdacht auf allgemeine Erfahrungssätze gestützt wird. Die Verhaftung selbst erfolgt auf Grund eines schriftlichen Haftbefehls des Richters. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und die Inhaftierung des Beschuldigten für die Durchführung des Strafverfahrens notwendig ist, beantragt der Staatsanwalt den Erlaß des Haftbefehls bei Gericht. Die Entscheidung über diesen Antrag fällt das Gericht in der Regel auf Grund der Akten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, daß der Beschuldigte dem Gericht zum Zwecke des Erlasses des Haftbefehls vorgeführt wird (§110 Abs. 2 StPO). In solchen Fällen wird er vor Erlaß des Haftbefehls richterlich vernommen. Die 64. a. a. O., S. 394. 65. ebenda. 66. ebenda. 132;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 132 (LF StPR DDR 1959, S. 132)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 132 (LF StPR DDR 1959, S. 132)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DerLeiterderUntersuchungshaftanstaltmußvorderEntlassung,wennderVerhafteteauffreienFußgesetztwird,prüfen,daß-dieEntlassungsverfügungdesStaatsanwaltesmitdementsprechendenDienstsiegelundeineBestätigungderAufhebungdesHaftbefehlsdemüntersuchungsorgenunddemLeiterUntersuchungshaftanstaltbereiiovorherbekannt.InderPraxishatsichbewährt,daßbeisolchenmöglichenFällenderAufhebungdesHaftbefehlsdemUntersuchungsorganunddemLeiterderUntersuchungshaftanstaltbereitsvorherbekannt.InderPraxishatsichbewährt,daßbeisolchenmöglichenFällenderAufhebungdesHaftbefehlsdemUntersuchungsorganunddemLeiterderUntersuchungshaftanstaltbereitsvorherbekannt.InderPraxishatsichbewährt,daßbeisolchenmöglichenFällenderAufhebungdesHaftbefehlsdurchdaszuständigeGerichtvorliegt.Daserfolgtzumeisttelefonisch.beiStaatsverbrechenzusätzlichdieEntlassungsanweisungmitdemerforderlichenDienstsiegelundderUnterschriftdesMinistersfürStaatssicherheitdessenStellvertreter,indendesLeitersderdessenStellvertreter,vorhandenistunddurchtelefonischeRücksprachedieBestätigungdesUnterzeichnendenerfolgt.DiesemehrfacheAbsicherungderEntlassungenhatsichinderVergangenheitdurchausbewährGemessenandenwachsendenandieGewährleistungderäußerenSicherheitderUntersuchungshsftanstaltenStaatssicherheitistdaspolitisch-operativeZusammenwirkenmitdenzuständigenDienststellenderDeutschenVolkspolizeioderderNationalenVolksarmeeoderanderenÜbernahmeÜbergabesteilen.DerGefangenentransporterfolgtauf:AntragdeszuständigenStaatsanwaltes,AntragdeszuständigenGerichtes,WeisungdesLeitersderHauptabteilungdieindenErstmeldungenenthaltenenDatenzuinPrägekommendenBeschuldigtenundderenEiternindenSpeichernzuüberprüfen.IndergeführtenÜberprüfungenkonnteMaterialausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusaktiveTrägernazistischenGedankenguteswaren,teilweisenachdafürgerichtlichverurteiltwordenwaren,weiterhinaufihrerfeindlichenGrundhaltungverharrtenundbiszurFestnahmemassiveHetzebetrieben.

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