Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 130

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 130 (LF StPR DDR 1959, S. 130); bekannten belastenden Umstände über Tat und Täter bzw. Tat oder Täter nicht durch gleichfalls bekannte entlastende Umstände ausgeschlossen werden. Mehr noch, man wird im Interesse der Rechtssicherheit fordern müssen, daß keine objektiven Umstände zu ernsthaften Zweifeln an dem Vorliegen der den dringenden Tatverdacht begründenden Tatsachen Anlaß geben. Allerdings ist dabei zu beachten, daß nur solche Zweifel erheblich sind, die in dem festgestellten objektiven Geschehen ihre Rechtfertigung finden. Zweifel, die nur auf gedanklicher Konstruktion beruhen, sind unerheblich.61 B. Fluchtverdacht im Sinne des Gesetzes ist begründet, wenn Tatsachen bekannt sind, die darauf schließen lassen, daß sich der Beschuldigte seiner Verantwortlichkeit dadurch entziehen will, daß er sich verbirgt oder versucht, das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu verlassen. Es ist also nicht erforderlich, daß der Beschuldigte bereits geflohen ist, sondern es genügt die begründete Befürchtung, daß er sich der Strafverfolgung entziehen wird. Diese Befürchtung ist z. B. dann gerechtfertigt, wenn den Organen der Strafrechtspflege eine Äußerung des Beschuldigten zur Kenntnis gelangt, daß er rechtzeitig verschwinden werde; sie ist gegeben, wenn der Beschuldigte plötzlich eine „größere Reise“ antreten will usw. Solche Tatsachen genügen, um den Fluchtverdacht zu begründen. Liegen sie vor und ist der Beschuldigte dringend verdächtig, ein Verbrechen begangen zu haben, ist Haftbefehl zu erlassen, sofern dies für die Durchführung des Strafverfahrens notwendig ist (§ 5 StPO). Von dem Grundsatz, daß der Fluchtverdacht in der Regel durch solche wie oben genannten oder ähnliche Tatsachen zu begründen ist, macht das Gesetz in den Fällen des § 141 Abs. 3 StPO eine Ausnahme. Es nennt Umstände, die es erlauben, auf eine weitere Begründung des Fluchtverdachtes zu verzichten. Das ist der Fall, wenn das Verbrechen, das den Gegenstand der Untersuchung bildet, mit einer Freiheitsentziehung von mehr als zwei Jahren bedroht ist, wenn sich der Beschuldigte über seine Person nicht ausweisen kann oder wenn der Beschuldigte ein Ausländer oder Staatenloser ist und eine nicht unerhebliche Strafe zu erwarten ist. In diesen Fällen ist eine weitere Begründung des Fluchtverdachts deshalb nicht erforderlich, weil die 61. vgl. Urteil des OG vom 15. 6. 1956, NJ, 1956, S. 477. 130;
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Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ist das Vorliegen des Haftbefehls und die Identität der Person zu prüfen. Verhaftete sind bei der Aufnahme in eine Untersuchungshaftanstalt namentlich zu registrieren.

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