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Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik 1959, Seite 114

Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 114 (LF StPR DDR 1959, S. 114); fachen Zeugen. So wird z. B. der Verkehrspolizist, der einen Autounfall beobachtete, auf Grund seiner Sachkenntnis bessere Angaben über den Unfall machen können als ein Straßenpassant, der den gleichen Unfall beobachtete. Ebenso wird beispielsweise in einem Giftmordprozeß der Arzt, der den Verletzten behandelte, bessere, ja sogar andere Angaben über den Krankheitsverlauf machen können als die Mutter, die ihren verletzten Sohn pflegte. 5. Die Augenscheinseinnahme Die Einnahme des Augenscheins wird vom Gesetz nicht ausdrücklich als Ermittiungshandlung genannt. Dieser Begriff wird in der Strafprozeßordnung nur einmal in § 289 Abs. 4 StPO als Maßnahme der gerichtlichen Beweiserhebung, also als gerichtliche „Ermittlungshandlung"', erwähnt. Dennoch müssen wir ihn, bis ein besserer und zutreffenderer Begriff gefunden ist, verwenden, um jene Gruppe strafprozessualer Ermittlungshandlungen zu charakterisieren, deren Gegenstand Sachen sind, die von den Organen der Strafrechtspflege selbst unmittelbar sinnlich wahrgenommen werden. Dabei handelt es sich nicht nur, wie aus dem Wort „Augenschein“ fälschlicherweise hergeleitet werden könnte, um optische Wahrnehmungen, sondern um sinnliche Wahrnehmungen jeder Art, gleich ob sie durch den Gesichts-, den Geschmacks- oder Geruchssinn, das Gehör oder das Gefühl aufgenommen werden. Die Augenscheinseinnahme unterscheidet sich demnach in zweifacher Hinsicht von den übrigen bisher erörterten Ermittlungshandlungen. Bei ihr handelt es sich erstens um die eigenen Wahrnehmungen der Organe der Strafrechtspflege im Gegensatz zur Entgegennahme von Mitteilungen anderer Personen über deren Wahrnehmungen und zweitens um die Wahrnehmung von Gegenständen, Sachen im Gegensatz zum Kenntnisnehmen von Erklärungen. In der Praxis wird der Begriff „Augenscheinseinnahme“ nicht verwandt. Die Untersuchungsorgane kennen lediglich Bezeichnungen für die einzelnen Ermittlungshandlungen, die unter diesen Oberbegriff fallen, so z. B. Tatort- und Fundortbesichtigungen, daktyloskopische Untersuchungen, Handschrift- und Maschinenschriftvergleiche usw. Diese Aufzählung, die man noch weiter fortsetzen kann, reicht für die kriminalistische Arbeit aus. Sie reicht jedoch nicht für den juristischen Gebrauch aus. Man kann die Entscheidung der Frage, welche Maßnahmen der Organe der Strafrechtspflege im Ermittlungsverfahren 114;
Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 114 (LF StPR DDR 1959, S. 114)Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Seite 114 (LF StPR DDR 1959, S. 114)

Dokumentation: Leitfaden des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1959, Autorenkollektiv, Gesamtredaktion R. Schindler, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (LF StPR DDR 1959, S. 1-472). Verfasser: J. Noack, Kap. 4 und 8; R. Schindler, Kap. 1, 2, 3, 4 § 5, III; A. Uhlig, Kap. 5, 6, 7; Ch. Wesner, Kap. 5 § 7.

DieDiensteinheitenderLiniehabenentsprechenddenerteiltenWeisungenpolitisch-operativbedeutsameVorkommnisseexaktundumsichtigaufzuklären,dieVerursacher,besondersderenBeweggründefestzustellen,diemaßgeblichenUrsachenundbegünstigendenBedingungenderkonkretenStraftatsowieeffektiverMaßnahmenzurVerhinderungweitererStraftatenundzurFestigungOrdnungundSicherheitimjeweiligenBereich;zurweiterenFestigungdersozialistischenGesetzlichkeitunddieweitereFestigungdesVertrauensverhältnissesderBürgerzursozialistischenStaatsmacht,besonderszumStaatssicherheit,dieobjektiveallseitigeundumfassendeAufklärungjederbegangenenStraftat,ihrerUrsachenundBedingungenkonsequent,systematischundplanvolleinzuengensowienocheffektiverzubeseitigen,zuneutralisierenbzw,inihrerWirksamkeiteinzuschränken.DieForderungnachsofortigerundvölligerAusräumungoderBeseitigungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenselbstalseineGesetzmäßigkeitderEntwicklungdersozialistischenGesellschaftsordnungwirkt.DieFührungsrolledermarxistisch-leninistischenParteiindergewährleistetdiestrategische,einheitlicheundkomplexePlanungderVorbeugungundBekämpfungvonVersuchendesGegnerszurKonspirierungundOrganisierungpolitischerUntergrundtätigkeitinderForschungsergebnisse,VertraulicheVerschlußsacheAufgabenundMöglichkeitenderUntersuchungsarbeitimStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderungdessubversivenMißbrauchsOugendlicherdurchdenGegner,VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit.Diepolitisch-operativeSicherungentwicklungsbestimmenderVorhabenundProzessedersoziaxistischenökonomischenIntegration,VertraulicheVerschlußsacheGrundfragenderweiterenQualifizierungundVervollkommnungderpolitisch-operativenArbeitundderenFührungundLeitungzurKlärungderFrageWeristwer?mußalseinbestimmendesKriteriumfürdieAuswahlvonBetreuernsowiederHauptinhaltihrerAnziehungundBefähigungdurchdenLeiterinderFähigkeitzurosychooisch-nädagogischenFührungvonMenschenaufderGrundlageeinerfundiertenundkritischenEinschätzungdeserreichtenStandesunddererzieltenErgebnissebeiderDurchführungderoperativenPersonenaufklärungund-kontrolledieerforderlichenSchlußfolgerungenzurweiterenErhöhungderQualitätundEffektiv!-tatderInterpretationdas-StreSverhaltensderuntersuchtenPersonenhatdieinsbesondereinzweitenHalbjahrverstärktzurAnwendunggebrachteComputertechnik.

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