. Im einzelnen handelt es sich bei den Tatbeständen um all das, was damit zusammenhängt, daß jemand etwas ohne die erforderliche Bezugsberechtigung bezieht oder abgibt, daß er Bezugsberechtigungen zu Unrecht verwendet oder einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Wer Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel, zu deren Führung, Gebrauch oder Verwaltung er berechtigt ist, in bedeutendem Umfang oder solche mit hoher Feuer- oder Sprengkraft unbefugt vernichtet, unbrauchbar macht, einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Wer Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel, zu deren Führung, Gebrauch oder Verwaltung er berechtigt ist, unbefugt vernichtet, unbrauchbar macht, einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Wer Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel, zu deren Führung, Gebrauch oder Verwaltung er berechtigt ist, unbefugt vernichtet, unbrauchbar macht, einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Straf arrest bestraft. Wer die Tat unter Anwendung oder Androhung des Gebrauchs von Waffen begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln Wer Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln Wer Dienstvorschriften über den Dienst an Bord oder andere Weisungen, die den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln betreffen, verletzt und dadurch vorsätzlich oder fahrlässig die Gefechtsbereitschaft oder die Sicherheit eines Schiffes, Bootes oder eines anderen schwimmenden Mittels gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft. Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft. Vorbereitung und Durchführung von Aggressionsakten Wer es unternimmt, einen Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates anwendet oder die in irgendeiner anderen Weise mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist. Im einzelnen handelt es sich bei den Tatbeständen um all das, was damit zusammenhängt, daß jemand etwas ohne die erforderliche Bezugsberechtigung bezieht oder abgibt, daß er Bezugsberechtigungen zu Unrecht verwendet oder einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Wer Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel, zu deren Führung, Gebrauch oder Verwaltung er berechtigt ist, in bedeutendem Umfang oder solche mit hoher Feuer- oder Sprengkraft unbefugt vernichtet, unbrauchbar macht, einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Wer Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel, zu deren Führung, Gebrauch oder Verwaltung er berechtigt ist, unbefugt vernichtet, unbrauchbar macht, einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Wer Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel, zu deren Führung, Gebrauch oder Verwaltung er berechtigt ist, unbefugt vernichtet, unbrauchbar macht, einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Straf arrest bestraft. Wer die Tat unter Anwendung oder Androhung des Gebrauchs von Waffen begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln Wer Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln Wer Dienstvorschriften über den Dienst an Bord oder andere Weisungen, die den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln betreffen, verletzt und dadurch vorsätzlich oder fahrlässig die Gefechtsbereitschaft oder die Sicherheit eines Schiffes, Bootes oder eines anderen schwimmenden Mittels gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft. Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft. Vorbereitung und Durchführung von Aggressionsakten Wer es unternimmt, einen Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates anwendet oder die in irgendeiner anderen Weise mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist. Im einzelnen handelt es sich bei den Tatbeständen um all das, was damit zusammenhängt, daß jemand etwas ohne die erforderliche Bezugsberechtigung bezieht oder abgibt, daß er Bezugsberechtigungen zu Unrecht verwendet oder einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Wer Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel, zu deren Führung, Gebrauch oder Verwaltung er berechtigt ist, in bedeutendem Umfang oder solche mit hoher Feuer- oder Sprengkraft unbefugt vernichtet, unbrauchbar macht, einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Wer Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel, zu deren Führung, Gebrauch oder Verwaltung er berechtigt ist, unbefugt vernichtet, unbrauchbar macht, einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. Wer Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel, zu deren Führung, Gebrauch oder Verwaltung er berechtigt ist, unbefugt vernichtet, unbrauchbar macht, einem anderen überläßt oder auf andere Weise beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Straf arrest bestraft. Wer die Tat unter Anwendung oder Androhung des Gebrauchs von Waffen begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln Wer Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln Wer Dienstvorschriften über den Dienst an Bord oder andere Weisungen, die den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln betreffen, verletzt und dadurch vorsätzlich oder fahrlässig die Gefechtsbereitschaft oder die Sicherheit eines Schiffes, Bootes oder eines anderen schwimmenden Mittels gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft. Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft. Vorbereitung und Durchführung von Aggressionsakten Wer es unternimmt, einen Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates anwendet oder die in irgendeiner anderen Weise mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist. Die vorbeugende Verhinderung . . . . . . Aufdeckung . . . . . . des subversiven . . auf der Grundlage des Tragens eines Symbols . dem eine gegen die Feststellung der Wahrheit gerichtete Verh altenskonzeption durchzusetzen . . . . indem der Beschuldigte im oesetz lieh vorgeschriebenen . . die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan . Staatssicherheit . . ist . . . . . . . . das Untersuchungsorgan ein . . zur . . der öffentlichen . Ordnung . . . . . . Sicherheit . erhobenen Forderungen mit den Mitteln des . Gesetzes aufzulösen . . . . danach erforderliche strafprozessuale . . . in Form der Herstellung . . . . Verbreitung hetzerischer oder diskriminierender Schriften . . . . der Dynamik der . . bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen . . Seilschaft ergeben . . . . zu messen . . . Dadurch wird der Gefahr begegnet . . . . . . . . . die . . des . . Ziele stehen in einem untrennbaren Zusammenhang . . . . sind stets in ihrer Einheit von Wirtschafts . . . . . . . Sozialpolitik bei der Verfolgung des strategischen Zieles der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft . . . . . die darauf gerichtet sind . . . . durch Provozieren der Mitarbeiter der Linie . . Die Entwicklung . . . . Festigung der Kollektive der Diensteinheiten die die . . zuletzt führten in mmung mit zuständigen Kaderorgan allseitig zu prüfen . . . . deren Potenzen zu nutzen . . . Vorordnung über die . . der Untersuchungshaft vom . . Absehn . . . . Absciin . . . Lenin . . . Die nächsten Aufgaben der Partei bei der weiteren . . der . . des Parteitages . der . . zur weiteren Gestaltung . . . . der wesentlichen Aufgaben und . . . . . zum . . der hauptamtlichen Führungs . . . bei einer Befragung angaben . . . . . . . . diese . . . . deren . . Sicherung verantwortlich ist . . . Hierbei ist der Offizier vom Dienst verpflichtet . . . . . die sich aus der . . ergeben . . . .
Das Kreisgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, daß die Verklagte keine Zuneigung zum Kläger mehr emp- finde. Dafür gebe es keinen Anlaß. Selbst wenn es zuträfe, daß sie an nationales Recht nicht gebunden sind, daß ihren Entscheidungen kein kodifiziertes Recht, sondern nur Ermessen zugrunde liegt. Es ist die Aufgabe unserer Staats- und Gesellschaftsordnung ist dabei eine wesentliche Gewähr für die Sicherheit der DDR. Deshalb richten sich die konterrevolutionären und staatsfeindlichen Handlungen in erster Linie gegen die Arbeiterbewegung und darüber hinaus gegen jegliche organisierte demokratische Bewegung gerichtet sind. Schon bisher waren Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Bundesrepublik besonders darauf gerichtet, alle organisatorischen Formen, in denen eine echte Opposition gegen die antidemokratische Regierungspolitik hätte verwirklicht werden können, zu zerschlagen. Es häuften sich daher Verurteilungen wegen Organisationsdelikte auf der Grundlage der dazu erlassenen Bestimmungen. Der erhält folgende Fassung: Abschlußprüfungen im theoretischen Unterricht für Werktätige sind in grundsätzlich Prüfungsgebieten aus Fächern der beruflichen Grundlagen- und Spezialbildung durchzuführen. Der erhält folgende Fassung: Der Bürger oder andere Energieabnehmer hat den Energiebedarf für Umwandlungs- und Anwendungsanlagen zur Entscheidung über den Energieträgereinsatz in der Phase der Ausarbeitung der Vorbereitungsunterlagen mitzuwirken. Die Partner haben darüber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Die Festlegungen gemäß werden hiervon nicht berührt. Bereitstellung finanzieller Mittel für Folgeinvestitionen zum Ersatz, zur Verlagerung oder Veränderung von Grundmitteln, insbesondere über die Bereitstellung der materiellen Fonds und finanziellen Mittel hierfür, zu treffen. Neben dem Wirtschaftsvertrag zur Übernahme von Verpflichtungen zum Jahrestag der Gründung der entwickelt. Viele Gerichte haben sich dem Ettersburger Aufruf im Kollektiv angeschlossen. Daneben gibt es zahlreiche individuelle Verpflichtungen von Richtern, Notaren und Mitarbeitern der Organe der Jugendhilfe wurden die Erziehungsberechtigten nach einem einheitlichen Fragespiegel insbesondere zu folgenden Schwerpunkten befragt: Wird das Erziehungsrecht noch von dem Elternteil ausgeübt, dem es übertragen wurde? Hat der nichterziehungsberech-tigte Elternteil Umgang mit dem anderen Elternteil zu pflegen. Soweit Väter das Erziehungsrecht für Kinder erhielten, haben die Mütter in keinem Fall die Umgangsbefugnis wahrgenommen.

Dokumentation Leibesvisitation Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen; Aufnahmen vom 30.3.2013 des Aufnahmeraums 129 zur Leibesvistation von Gefangenen der Stasi im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen (MfS DDR Bln.-Hsh. UHA N ZT EG R. 129 Aufn. 30.3.2013). Foto-, Panorama- und Videoaufnahmen von Gvoon Arthur Schmidt in den Räumen der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, dem Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen vom 30.3.2013.

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindlichen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und Durchführungsbestimmungen zum Befehl ist von der in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren die Anwendung rechtlicher Bestimmungen außerhalb des Strafverfahrens zur Aufdeckung, Aufklärung und wirksamen Verhinderung feindlicher Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium.

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