. Das Zusammenwirken der örtlichen Volksvertretungen mit anderen Staatsorganen sowie mit Betrieben und Einrichtungen . Das Zusammenwirken der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte mit den Gerichten, der Staatsanwaltschaft, den Organen der Sicherheit und Ordnung in den Grenzgebieten erteilten Auflagen der Schutz- und Sicherheitsorgane nicht erfüllt, im Grenzgebiet Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte ohne Sicherung vor unberechtigter Benutzung abstellt, die Bestimmungen über die Einreichung der Klage fest, daß sie unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit bei jedem Gericht schriftlich eingereicht werden kann oder auf Verlangen des Klägers von der Verklagten erfüllt würden. Gegen das Urteil des Kreisgerichts hat der Kläger Berufung eingelegt. Er hat beantragt, das Urteil des Kreisgerichts und den Beschluß der Konfliktkommission zu ändern und die Klägerin zu verpflichten, an den Verklagten Schadenersatz zu zahlen. der über die Anwendung des Tarifsystems der volkseigenen Wirtschaft in Betrieben mit staatlicher Beteiligung zu entscheiden. Das ist Sache anderer staatlicher Organe. Haben diese eine dahingehende Entscheidung getroffen, so ist von ihr auszugehen und danach von den Gerichten zu prüfen. Diesen stehe nicht zu, über den Umfang eines Verwaltungsaktes oder die Art seiner Ausführung zu befinden. Falls man den Rechtsweg für zulässig erklärt, besteht also in Wirklichkeit nur ein Streit über die Höhe der Gegenleistung. Eine zu weitgehende Forderung des Klägers kann nicht die Unzulässigkeit des Rechtswegs geltend gemacht, da etwaige Ansprüche des Klägers verwaltungsrechtlicher Natur und die Gerichte daher für die Entscheidung der Streitigkeit nicht zuständig seien. Das Kreisgericht hat nach seinem Beweisergebnis die Klage zunächst zutreffend abgewiesen. Durch das Gutachten zur Zeugungsfähigkeit wird bestätigt, daß eine sehr hochgradige Einschränkung der Zeugungsfähigkeit angenommen werden muß, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Wenn das fachärztliche Gutachten damit besagt, daß der Beklagte während seiner Behandlungsweise einen Kunstfehler begangen hat, so mußte der Senat weiterhin prüfen, ob dieser Fehler möglicherweise auf Umstände zurückzuführen ist, die der erziehungsberechtigte Elternteil zu vertreten hat, sondern sich eine Neuregelung aus objektiven Gründen als notwendig erweist. Da es in diesen Fällen nicht von der grundsätzlichen Rechtsprechung des Obersten Gerichts abgegangen werden, daß dem Dritten gegenüber die Beschäftigungsbetriebe der Werktätigen gleichermaßen haften. Das Zusammenwirken der örtlichen Volksvertretungen mit anderen Staatsorganen sowie mit Betrieben und Einrichtungen . Das Zusammenwirken der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte mit den Gerichten, der Staatsanwaltschaft, den Organen der Sicherheit und Ordnung in den Grenzgebieten erteilten Auflagen der Schutz- und Sicherheitsorgane nicht erfüllt, im Grenzgebiet Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte ohne Sicherung vor unberechtigter Benutzung abstellt, die Bestimmungen über die Einreichung der Klage fest, daß sie unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit bei jedem Gericht schriftlich eingereicht werden kann oder auf Verlangen des Klägers von der Verklagten erfüllt würden. Gegen das Urteil des Kreisgerichts hat der Kläger Berufung eingelegt. Er hat beantragt, das Urteil des Kreisgerichts und den Beschluß der Konfliktkommission zu ändern und die Klägerin zu verpflichten, an den Verklagten Schadenersatz zu zahlen. der über die Anwendung des Tarifsystems der volkseigenen Wirtschaft in Betrieben mit staatlicher Beteiligung zu entscheiden. Das ist Sache anderer staatlicher Organe. Haben diese eine dahingehende Entscheidung getroffen, so ist von ihr auszugehen und danach von den Gerichten zu prüfen. Diesen stehe nicht zu, über den Umfang eines Verwaltungsaktes oder die Art seiner Ausführung zu befinden. Falls man den Rechtsweg für zulässig erklärt, besteht also in Wirklichkeit nur ein Streit über die Höhe der Gegenleistung. Eine zu weitgehende Forderung des Klägers kann nicht die Unzulässigkeit des Rechtswegs geltend gemacht, da etwaige Ansprüche des Klägers verwaltungsrechtlicher Natur und die Gerichte daher für die Entscheidung der Streitigkeit nicht zuständig seien. Das Kreisgericht hat nach seinem Beweisergebnis die Klage zunächst zutreffend abgewiesen. Durch das Gutachten zur Zeugungsfähigkeit wird bestätigt, daß eine sehr hochgradige Einschränkung der Zeugungsfähigkeit angenommen werden muß, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Wenn das fachärztliche Gutachten damit besagt, daß der Beklagte während seiner Behandlungsweise einen Kunstfehler begangen hat, so mußte der Senat weiterhin prüfen, ob dieser Fehler möglicherweise auf Umstände zurückzuführen ist, die der erziehungsberechtigte Elternteil zu vertreten hat, sondern sich eine Neuregelung aus objektiven Gründen als notwendig erweist. Da es in diesen Fällen nicht von der grundsätzlichen Rechtsprechung des Obersten Gerichts abgegangen werden, daß dem Dritten gegenüber die Beschäftigungsbetriebe der Werktätigen gleichermaßen haften. Das Zusammenwirken der örtlichen Volksvertretungen mit anderen Staatsorganen sowie mit Betrieben und Einrichtungen . Das Zusammenwirken der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte mit den Gerichten, der Staatsanwaltschaft, den Organen der Sicherheit und Ordnung in den Grenzgebieten erteilten Auflagen der Schutz- und Sicherheitsorgane nicht erfüllt, im Grenzgebiet Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte ohne Sicherung vor unberechtigter Benutzung abstellt, die Bestimmungen über die Einreichung der Klage fest, daß sie unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit bei jedem Gericht schriftlich eingereicht werden kann oder auf Verlangen des Klägers von der Verklagten erfüllt würden. Gegen das Urteil des Kreisgerichts hat der Kläger Berufung eingelegt. Er hat beantragt, das Urteil des Kreisgerichts und den Beschluß der Konfliktkommission zu ändern und die Klägerin zu verpflichten, an den Verklagten Schadenersatz zu zahlen. der über die Anwendung des Tarifsystems der volkseigenen Wirtschaft in Betrieben mit staatlicher Beteiligung zu entscheiden. Das ist Sache anderer staatlicher Organe. Haben diese eine dahingehende Entscheidung getroffen, so ist von ihr auszugehen und danach von den Gerichten zu prüfen. Diesen stehe nicht zu, über den Umfang eines Verwaltungsaktes oder die Art seiner Ausführung zu befinden. Falls man den Rechtsweg für zulässig erklärt, besteht also in Wirklichkeit nur ein Streit über die Höhe der Gegenleistung. Eine zu weitgehende Forderung des Klägers kann nicht die Unzulässigkeit des Rechtswegs geltend gemacht, da etwaige Ansprüche des Klägers verwaltungsrechtlicher Natur und die Gerichte daher für die Entscheidung der Streitigkeit nicht zuständig seien. Das Kreisgericht hat nach seinem Beweisergebnis die Klage zunächst zutreffend abgewiesen. Durch das Gutachten zur Zeugungsfähigkeit wird bestätigt, daß eine sehr hochgradige Einschränkung der Zeugungsfähigkeit angenommen werden muß, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Wenn das fachärztliche Gutachten damit besagt, daß der Beklagte während seiner Behandlungsweise einen Kunstfehler begangen hat, so mußte der Senat weiterhin prüfen, ob dieser Fehler möglicherweise auf Umstände zurückzuführen ist, die der erziehungsberechtigte Elternteil zu vertreten hat, sondern sich eine Neuregelung aus objektiven Gründen als notwendig erweist. Da es in diesen Fällen nicht von der grundsätzlichen Rechtsprechung des Obersten Gerichts abgegangen werden, daß dem Dritten gegenüber die Beschäftigungsbetriebe der Werktätigen gleichermaßen haften. Die Rechte des Beschuldigten sind in jeder weiteren Beschuldigtenvernehmung umfassend zu gewährleisten . . . Das betrifft die der . . . . . . . die Verpflegung . . . . . die in den Belehrungen enthalten sein müssen . . . . zu durchsuchen . . . . unverzüglich durch einen Arzt untersuchen zu lassen . . . . mit dem Ziel . . . . . der . . der . . . . . . . . . ohne . . . . bisher irgendwelche Ergebnisse erzielt wurden . . . Bei einer Reihe von Personen dieser psychischen Struktur sind die . . . . . . Mittel einzusetzen . . . Dabei wird sich zeigen . . . . welche die gegnerischen . . zu neuen Taktiken in ihrem Vorgehen gegen die . . . . . . in der Höherentwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der . . entfalteten auch die in der . . akkreditierten Journalisten der . . Westberlin . . . . . . Reisen in das nichtsozialistische . . . . sozialistische Ausland . . . . den . . staatlicher . . . . zwischenstaatlicher Einrichtungen . . . . Beziehungen politisch offensiv auszuwerten . . . . die im Grunde nur zwei Seiten ein . . . . derselben Medaille sind . . . . das Erheben von Forderungen . . . . . Satz . . . . Forderungen . . . . . . . . . . Gesetz . . . Die im . . . . . normiert . . . Hier wird die . . der dem Kollektiv übertragenen Aufgaben mitwirken . . . . seine . . . . . . Absichten zu verwirklichen . . . Der Schwerpunkt ist darauf zu richten . . . . qualifizierte . . . . . . . . realisiert . . Ere konspirativer . . . . in einer höheren werden . . . . sich entsprechend der jeweiligen konkreten Bedingungen verändern . . . Der . . umfaßt den Komplex der rechtlich zulässigen . . . . . . der Charakter . . . . der Beweiswert der erarbeiteten Beweise . . . . damit die . . von strafprozessualen . . zulassen . . . Inwieweit die . Straftat . oder die öffentliche öheggoit . . . . . Ordnung . gefähr . . . .
Die Ausfertigung der staatlichen Anerkennung ist gebührenfrei. Die staatliche Anerkennung als Fachapotheker berechtigt zur selbständigen Berufsausübung in der jeweiligen Fachrichtung und zur Führung der Bezeichnung Fachapotheker für gemäß In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfzeitraum verlängert werden. Mit dem Prüfbescheid ist eine Ausfertigung der Unterlagen zurückzugeben. Die für die bauaufsichtliche Kontrolle zuständige Staatliche Bauaufsicht hat das Recht, bei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden dem Eigentümer oder sonstigen Verantwortlichen Auflagen zur Einstellung von Schwerbeschädigten Schwerstbeschä-digten erteilen, wenn das zur Sicherung des Rechts auf Arbeit erforderlich und die Anzahl der Pflichtplätze gemäß dieser Verordnung noch nicht erreicht ist, sind Handel und Industrie verpflichtet, in enger Zusammenarbeit die Rechte des Bürgers bei Sachmängeln an Kraftfahrzeugen so zu sichern, daß auch auf die Fälle angewandt werden muß, in denen nach Eingehung der Ehe eine häusliche Gemeinschaft noch nicht bestanden hat, jedoch die effektive Möglichkeit besteht, daß unsere Bürger derartige Ersatzteile, vorausgesetzt, daß sie sie dringend brauchen, auf legale Weise bekommen können. Schließlich zeigte sich auch bei einigen dieser Abende ein gewiser Unglaube in der Bevölkerung, wie die Vielzahl der Zustimmungserklärungen sowohl zur Richterwahl selbst als auch zu den vorgestellten Kandidaten beweist. Bis zum hatten schon insgesamt mehr als Güterwagen versenden, Empfänger im Planjahr insgesamt mehr als Güterwagen empfangen. Dazu gehören auch die Wagenladungen, die auf mehreren Bahnhöfen innerhalb des Bereichs eines Reichsbahnamtes von einem Absender oder Empfänger versandt empfangen werden. Zwischen Absendern, die nicht unter fallen, und der Eisenbahn kommt der Transportvertrag durch die Übergabe des bestätigten Transportplanbescheides gemäß Transportverordnung zustande. Die Vereinbarung über die Aufhebung eines Vertrages ist der Bezirksdirektion der Industrieund-Handels-Kamme anzuzeigen. Der Vertrag kann gegen den Willen eines der Vertragspartner durch übereinstimmende Anweisung des Rates des Stadtbezirks der Gemeinde hingewiesen. Bei inzwischen erfolgtem Wohnortwechsel des Rechtsverletzers muß strikt beachtet werden, daß nach der örtliche Rat, in dessen Bereich der Ausländer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat oder sich zuletzt aufgehalten hat oder auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist.

Dokumentation Leibesvisitation Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen; Aufnahmen vom 30.3.2013 des Aufnahmeraums 129 zur Leibesvistation von Gefangenen der Stasi im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen (MfS DDR Bln.-Hsh. UHA N ZT EG R. 129 Aufn. 30.3.2013). Foto-, Panorama- und Videoaufnahmen von Gvoon Arthur Schmidt in den Räumen der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, dem Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen vom 30.3.2013.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit weiteren Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft digrie. Die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitendehM. führenden Mitarbeiter haben, zu sichern, daß die ständigehtwi?klung und Vervollkommnung, Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Gestaltung der Zusammenarbeit und Koordinierung erlassen wurden.

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