Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 81

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 81 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 81); gäbe der allgemeinen Vorbeugung mit zu lösen. Alle durch die Rechtsnormen nicht vorgesehenen Maßnahmen, die auf eine Verstärkung der allgemeinen vorbeugenden Wirkung des Freiheitsentzuges gerichtet sind, sind vom pädagogischen Standpunkt nicht nur unzulässig, sondern auch eine grobe Gesetzes Verletzung. Ebenso unzulässig ist es, die vom Gesetz festgelegten Maßnahmen, die die Aufgabe der allgemeinen Vorbeugung verfolgen, abzuschwächen. Die Begrenzung der Zeit für die Besserung und Umerziehung des Verurteilten durch die Strafverbüßungsfrist Eine der Hauptforderungen der Pädagogik ist die richtige Festlegung der zur Erziehung der einen oder anderen Kategorie von Menschen oder zur Anerziehung der einen oder anderen Qualitäten oder Eigenschaften notwendigen Zeit. Die Festlegung der Dauer des Freiheitsentzuges durch das Gericht entsprechend den vorgesehenen Strafgesetzen zeigt aber, daß diese oft für die Besserung entweder nicht ausreicht oder umgekehrt die dafür notwendige Frist übersteigt. Wenn sich die Verurteilten offensichtlich gebessert haben oder vor Ablauf der vom Gericht festgelegten Dauer des Freiheitsentzuges umerzogen wurden, so kann die Strafvolzugseinrichtung von ihrem Recht des Antrags auf eine bedingte vorfristige Entlassung der gebesserten Verurteilten Gebrauch machen und dem Gericht vorlegen oder einen Gnadenantrag einreichen. Schwierigkeiten entstehen dann, wenn sich die durch Gerichtsurteil vorgesehene Dauer des Freiheitsentzuges für die Besserung und Umerziehung der Verurteilten als unzureichend erweist. Eine Verlängerung der Dauer des Freiheitsentzuges kennt die sowjetische Gesetzgebung nicht; deshalb kann nur die Verstärkung der Intensität des pädagogischen Prozesses diese Unzulänglichkeit kompensieren. Das bedeutet, daß solchen Verurteilten ein maximales Augenmerk seitens des gesamten Erzieherkollektivs gewidmet werden muß. Die Individualisierung des pädagogischen Prozesses, die im Hinblick auf alle Verurteilten obligatorisch ist, muß bezüglich dieser Verurteilten besonders ausgeprägt sein. Aber auch bei maximalen Anstrengungen von seiten der Erzieher können einzelne Verurteilte sich zum Moment ihrer Entlassung als nicht gebessert erweisen. Pflicht der Strafvollzugseinrichtungen ist es, in diesen Fällen den Strafentlassenen solche Bedingungen zu sichern, die sie an der Begehung neuer Straftaten hindern, so z. B. die Gewährleistung des sofortigen Arbeitseinsatzes nach der Entlassung, die rechtzeitige Verbindung mit Eltern soweit vorhanden , die Abgabe entsprechender Mitteilungen an die staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen des künftigen Wohnortes des Strafentlassenen (Milizorgane, gesellschaftliche Organisa- 6 81;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 81 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 81) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 81 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 81)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Staatssicherheit , insbesondere in Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, von denen bei der Erarbeitung eines Entwurfs einer Dienstanweisung der Linie auszugehen ist Geheime Verschlußsache. Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter trägt das Untersuchungsorgan in diesem Sinne, hohe Verantwortung bei der Garantie und dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte Beschuldigter.

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