Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 71

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 71 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 71); sowie durch die exakte Einhaltung ihrer gesellschaftlichen Pflichten ihren guten Namen, ihre Stellung und Autorität in der Gesellschaft wiederherzustellen. Im Bewußtsein der Verurteilten muß die Überzeugung geformt werden, daß sie in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Sozialismus die Persönlichkeit an ihrer Arbeit und ihren Verdiensten gegenüber Gesellschaft und Staat einzuschätzen im Vergleich zu den ehrlich Arbeitenden keine Vorrechte besitzen, die einen oder anderen Güter und Vergünstigungen bevorzugt von der Gesellschaft zu erhalten. Der Verurteilte muß nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug um nicht nur ein formales Recht auf die Zuweisung und Nutzung dieser Güter zu haben durch ehrliche Arbeit und beispielhaftes Verhalten das Vertrauen der Menschen, der Gesellschaft und des Staates zu sich wiederherstellen. Je nach der Wiederherstellung dieses Vertrauens, je nach der Besserung wird sein Recht, gesellschaftliche Güter zu beanspruchen, entsprechend realisiert werden. Schließlich ist die Herausbildung der Überzeugung der Verurteilten, daß auftauchende Schwierigkeiten ihnen nicht das Recht geben, ihr Verhalten erneut zu verschlechtern und etwa neue Straftaten zu begehen, ein besonderes Problem der moralischen und psychologischen Vorbereitung. Eine große Rolle bei der Arbeitsbeschaffung für die zu Entlassenden, bei ihrer materiellen und moralischen Unterstützung, spielen die Vollzugsausschüsse der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen, die bei diesen geschaffenen Beobachtungskommissionen und die gesellschaftlichen Organisationen, die Werktätigenkollektive der Institutionen und Betriebe, die über die Strafvollzugseinrichtungen die Patenschaft übernommen haben, sowie die Organe der inneren Sicherheit. Aber auch die Strafvollzugseinrichtungen selbst dürfen sich nicht von der Sorge um das Schicksal der Entlassenen, von der Schaffung solcher Bedingungen für sie lossagen, die zur Festigung der Ergebnisse des pädagogischen Prozesses beitragen können. Die Strafvollzugseinrichtungen haben in dieser Richtung bereits positive Erfahrungen gesammelt. So wurden auf Antrag von Strafvollzugseinrichtungen bei Gericht mit dem Antrag auf eine bedingte vorfristige Entlassung Vorschläge auf eine weitere Erziehung der Entlassenen durch Kollektive des Betriebes oder der Institutionen unterbreitet, in denen die Entlassenen auf Grund von Vereinbarungen ihre Arbeit auf nehmen werden. Allen Verurteilten, die nach Ablauf der Urteilsfrist entlassen werden oder bei denen es für möglich erachtet wird, die bedingte vorfristige Entlassung bei Überweisung an ein gesellschaftliches Kollektiv zur weiteren Erziehung anzuwenden, wird die ganze Wichtig- 71;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 71 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 71) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 71 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 71)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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