Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 70

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 70 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 70); zur Selbsterziehung nicht genügend entwickelt wurde und die demzufolge noch ständiger Hilfe, Kontrolle und Anleitung bedürfen, sowie diejenigen, die aus einer Reihe von Ursachen heraus psychologisch, sittlich und praktisch nicht auf das erneute Leben in der Freiheit vorbereitet waren, die sich an den Gedanken gewöhnten, daß sie mit dem Vollzug der Strafe für ein begangenes Verbrechen mit dem Staat und der Gesellschaft „völlig abgerechnet“ und ihre Schuld „gesühnt“ haben. Befinden sich solche Verurteilten in Freiheit, fühlen sie sich oft als „Helden“, fordern unberechtigt alle mög--lichen Vergünstigungen und Vorrechte und stellen das Erlebte zur Schau. Dagegen betrachten sie an sie gestellte Forderungen als eine persönliche Beleidigung, als eine rücksichtslose und nicht genügend feinfühlige Einstellung ihnen gegenüber und als Eingriff in ihre „Sonderrechte“. Die Bemühungen um die weitere Festigung der Besserung und Umerziehung der Verurteilten nach ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug müssen daher rechtzeitig, einige Monate vor ihrer Entlassung einsetzen. Sie müssen in der moralisch-psychologischen Vorbereitung auf das Leben in der Freiheit, in der Klärung der Frage der Arbeits- und Wohnraumbeschaffung für die Verurteilten, in der Verbindungsaufnahme mit Verwandten, in der „Anmeldung“ am voraussichtlichen Wohnort bestehen. Die Vollendung und Festigung der Ergebnisse der Besserung und Umerziehung nach der Entlassung aus dem Strafvollzug gestaltet sich günstiger, wenn die Verurteilten während des Strafvollzuges moralisch und psychologisch auf das Leben in der Freiheit vorbereitet wurden. Dazu ist es vor allem notwendig, dem Gedanken an die durch die erduldete physische Isolierung von der Gesellschaft „gesühnte Schuld“ (der einer der widerlichsten Überreste der Ausbeuterideologie ist) in den Augen der Verurteilten den Nimbus zu nehmen und die Überzeugung wenn eine solche vorhanden ist von der „reinigenden und heilenden“ Rolle der Strafe auszurotten. Die Verurteilten müssen tief empfinden, daß der vorübergehende teilweise Verlust ihrer Rechte nur eine Möglichkeit von vielen und außerdem noch ein Zwangsmittel ist, um den Zweck einer Strafe zu erreichen und keinesfalls Selbstzweck oder Rache nach dem idealistischen Prinzip: „Böses mit Bösem zu vergelten“. Die Auferlegung von Einschränkungen durch eine Strafe ist kein Verdienst und noch weniger eine große Tat, kein Heldentum, sondern eine Schande für jeden Menschen. Die Verurteilten müssen moralisch und psychologisch auf die Überwindung aller Schwierigkeiten vorbereitet werden, die sie möglicherweise nach der Entlassung antreffen können. Ihnen obliegt es, durch ein beispielhaftes Verhalten und eine gute Arbeitseinteilung 70;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 70 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 70) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 70 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 70)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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