Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 66

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 66 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 66); ter“ betont bei der Erläuterung der in Artikel 44 der Grundlagen der Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken45 festgelegten Besserungs- und Umerziehungsmerkmale, daß die „Schlußfolgerung über die Besserung eines Verurteilten unter Berücksichtigung seiner Persönlichkeit, des Charakters der Straftat und des Grades der Beteiligung des Verurteilten an diesen auf der Gesamtheit der Angaben basieren muß, wie die festgelegte Ordnung in der Strafvollzugseinrichtung beachtet wurde, wie die Arbeitsaufträge ausgeführt wurden, welche Einstellung zur Arbeit vorhanden ist, ob die fachliche Qualifikation verbessert wurde, ob der Verurteilte am gesellschaftlichen Leben teilnahm und weitere Angaben. Dabei ist insbesondere der Gesundheitszustand der Verurteilten, ihre Bildung und der Charakter der auszuführenden Arbeit zu berücksichtigen. Die Schlußfolgerung über beispielhaftes Verhalten und ein ehrliches Verhältnis der Verurteilten zur Arbeit darf nicht nur auf der Charakteristik für die Periode aufgebaut sein, die unmittelbar vor der Beantragung einer bedingten vorfristigen Entlassung liegt, sondern sie muß auf den Daten der gesamten Zeit des Strafvollzuges basieren“.46 Das Bestreben, über die Besserung der Verurteilten auf Grund der Analyse von nur einzelnen Kriterien Schlüsse zu ziehen, kann mitunter zu groben Fehlern führen.47 Große Bedeutung hat das individuelle Vorgehen bei der Bewertung des Faktes der Besserung und Umerziehung, die Individualisierung der Kriterien der Besserung und Umerziehung, die Fähigkeit, in jedem einzelnen Falle das Hauptkriterium auszuwählen. So muß bei der Bewertung des Faktes der Besserung und Umerziehung von Personen, die z. B. Straftaten wie Diebstahl, Raub, Gaunerei und Korruption begangen haben, in erster Linie festgestellt werden, ob die diesen Verbrechen eigenen parasitären Tendenzen beseitigt wurden und ob sich die Einstellung der Verurteilten gegenüber dem sozialistischen Eigentum während der Dauer des Strafvollzuges (gegenüber den Ausrüstungen, Werkzeugen und Materialien sowie Produkten) änderte oder nicht. Bei der Feststellung des Besserungsgrades von Personen, die Straftaten gegen die Persönlichkeit begingen, wie z. B. Körperverletzungen, Notzucht sowie einigen Formen des Totschlages, ist in erster Linie festzustellen, inwieweit die Verurteilten das individualistische, egoistische Verhältnis zu anderen Personen und zum gesellschaftlichen Kollektiv überwunden haben, inwieweit ein achtungsvolles Verhältnis zum Menschen herausgearbeitet wurde. 45 Der Artikel 44 der Grundlagen beschränkt sich auf eine juristische Formulierung der Kriterien für die Besserung und Umerziehung (beispielhaftes Verhalten und ehrliche Einstellung zur Arbeit), was nach Ansicht der sowjetischen Strafvollzugsrechtler und -Pädagogen nicht ausreicht. 46 Sammlung der Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR 1924 1963. Verlag „Mitteilungen der Räte der Deputierten der Werktätigen der SSSR“, 1964, S. 209-210 (russ.). 47 Siehe N. I. Titov, „Uber die Kriterien der Besserung und Umerziehung der Verurteilten“, Rechtspflege (1965) 4, S. 103 bis 104 (russ.). 66;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 66 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 66) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 66 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 66)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten für die wirkungsvolle Gestaltung und Entwicklung der Arbeit mit zur Aufdeckung und vorbeugenden Bekämpfung des Feindes. Die Vorbereitung von Leiterentscheidungen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit Ordnung und Disziplin im Verantwortungsbereich bei der Vervollkommnung der Technik der Durchsetzung ökonomischer Gesichtspunkte ist dabei verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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