Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 64

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 64 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 64); 3. Das Kriterium und der Grad der Besserung und Umerziehung der Verurteilten Der erfolgreiche pädagogische Prozeß in einer Strafvollzugseinrichtung soll mit der Besserung und Umerziehung des Verurteilten abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang taucht die Frage nach den Kriterien auf, an denen man den Grad der Besserung und Umerziehung der Verurteilten zu messen vermag. Dieses Problem entsteht nicht etwa nur bei einer bedingten vorfristigen Entlassung eines Verurteilten. Die Feststellung des Grades der Besserung der Verurteilten ist darüber hinaus für eine evtl. Veränderung der Vollzugsarten oder bei der Absicht der Gewährung bestimmter Vergünstigungen sehr wichtig. Kriterium für die Besserung und Umerziehung ist das Merkmal, mit dessen Hilfe feststellbar ist, ob ein Verurteilter als ganz oder teilweise gebessert anzusehen ist. In letzter Zeit werden in der Theorie des sowjetischen Strafvollzugsrechts Versuche unternommen, einige Merkmale des Verhaltens der Verurteilten als Kriterien herauszustellen, an denen man ihre Besserung und Umerziehung beurteilen kann. Einige Autoren stellen die eine Gruppe von Merkmalen heraus, jene eine andere und wieder andere fügen neue Besserungs- und Umerziehungsmerkmale hinzu.44 Dabei wird oft vergessen, daß die Persönlichkeit vielseitig ist und es einfach unmöglich ist, alle Merkmale ihrer Besserung aufzuzählen. Demzufolge dürften nur solche Seiten und Merkmale des Verhaltens der Verurteilten als Kriterium für ihre Besserung und Umerziehung erfaßt werden, die die vom gesellschaftlichen Standpunkt wichtigsten Eigenschaften der Persönlichkeit des sowjetischen Menschen wider- 44 I. S. N o j verneint überhaupt die Notwendigkeit, irgendwelche Kriterien für die Besserung und Umerziehung außer jenen aufzunehmen, die im Gesetz angegeben sind (I. S. Noj, „Probleme der Straftheorie im sowjetischen Strafrecht“, Saratow 1962, S. 46 - russ. -). M. A. Efimow nennt als Kriterien im Hinblick auf Personen, die eine Strafe in Einrichtungen des Jugendstrafvollzuges verbüßen, folgende: 1) gewissenhaftes Verhalten zur Arbeit; 2) das Verhältnis zum allgemein-bildenden Unterricht; 3) die Beachtung aller Regeln der inneren Ordnung, beispielhaftes Verhalten im Kollektiv, keine Disziplinarstrafen; 4) die Arbeit im Schülerrat und in gesellschaftlichen Kommissionen, die Teilnahme an künstlerischer Betätigung und Sportarbeit (M. A. Efimow, „Beweismittel für die Besserung und Umerziehung Inhaftierter und ihre Einschätzung“, Moskau 1964). A. S. Sljapocnikov, V. N. Kolbanovski und G. S. U 1 к о meinen, daß als Kriterium für die Umerziehung Verurteilter der Moralkodex der Erbauer des Kommunismus dienen muß. N. A. Beljaev gibt ein noch genaueres Verzeichnis der Kriterien für die Besserung und Umerziehung, wozu er folgende rechnet: 1) gewissenhaftes Verhalten zur Arbeit; 2) Diszipliniertheit, d. h. strenge Beachtung der Forderungen der bestehenden Ordnung und der Regeln der inneren Ordnung, widerspruchslose Erfüllung der Anweisungen der Personen, denen die Verurteilten unterstellt sind; 3) Sorge um die Erhöhung ihrer fachlichen Qualifikation und des Niveaus der Allgemeinbildung; 4) aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben; 5) beispielhaftes Verhalten; 6) Sorge um die geistige und physische Entwicklung; 7) negative Einschätzung der verübten strafbaren Handlungen, Verurteilung der verbrecherischen Vergangenheit, Anerkennung der vom Gericht verhängten gerechten Strafe (N. A. Beljaev, „Die Ziele der Bestrafung und die Mittel zu ihrer Erreichung in den Strafvollzugseinrichtungen“, Verlag LGU, 1963, S. 53-54 (russ.). 64;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 64 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 64) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 64 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 64)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X