Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 63

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 63 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 63); weit, der Lebensbedingungen in den Strafvollzugseinrichtungen usw.) beeinflußt. Die Aufgabe der Erzieher besteht darin, den Einfluß des negativen Milieus auf den Verurteilten (z. B. den negativen Einfluß von Gruppierungen Rückfälliger) nach Möglichkeit auszuschließen und dabei gleichzeitig den Einfluß der positiven Umwelt (z. B. von Verurteilten, die sich auf dem Weg der Besserung befinden) zu verstärken, um somit alle Mittel der Einwirkung dem einheitlichen Ziel der Besserung und Umerziehung der Verurteilten unterzuordnen. Die Besserung und Umerziehung der Verurteilten ist die zielstrebige und bestimmte Einwirkung auf alle Seiten ihrer Psyche, auf ihren Verstand, ihre Gefühle und ihren Willen in dialektischer Einheit. Ein einseitiges Vorgehen bei der Festlegung der erzieherischen Maßnahmen, die Übertreibung der Bedeutung irgendeiner Seite der Einwirkung auf die Psyche (z. B. des Verstandes oder des Gefühls) führt unvermeidlich zu einer Störung des normalen Verlaufs des Besserungs- und Umerziehungsprozesses. Zugleich bedeutet die Einwirkung auf alle Seiten der Psyche der Verurteilten keine Gleichförmigkeit der erzieherischen Anstrengungen. In jedem konkreten Falle ist es notwendig, die individuellen Besonderheiten der intellektuellen, der emotionalen und der Willenssphäre der Verurteilten zu berücksichtigen. Für Menschen, die gewohnt sind, verstandesmäßig zu handeln, die sogenannten „Bedachtsamen“, haben richtige Argumente, Fakten, Beispiele, die Beweiskraft der zu erfassenden Begriffe und Ideen, erstrangige Bedeutung. Für die Verurteilten, die vorzugsweise den unmittelbaren Gefühlen, den Leidenschaften folgen, die sogenannten „Überempfänglichen“, ist die gefühlsmäßige Annehmbarkeit der zu erfassenden Ideen, Normen und Verhaltensregeln, der emotionale Faktor im Prozeß der Besserung und Umerziehung von erstrangiger Bedeutung. Von der richtigen Wahl der Hauptrichtung, in der die erzieherischen Einwirkungen auf jeden Verurteilten konzentriert werden, hängt vielfach der Erfolg des gesamten Besserungs- und Umerziehungsprozesses ab. Die Besserung und Umerziehung von der Beseitigung der negativen bis zur Herausbildung der positiven Eigenschaften der Persönlichkeit, vom Erwerb der Kenntnisse bis zur Herausbildung der Überzeugungen und positiven Gewohnheiten des Verhaltens ist ein langer Weg und ein einheitlicher, ununterbrochener Prozeß. Der Mensch wird nicht stückweise geformt. Es geht deshalb beispielsweise nicht, heute nur die Ehrlichkeit ohne die Disziplin und morgen vielleicht den Kollektivismus anzuerziehen und das Gefühl der gesellschaftlichen Pflicht beiseite zu lassen. Um die Einheit und Kontinuität des Besserungs- und Umerziehungsprozesses zu gewährleisten, muß erreicht werden, daß jede nachfolgende Maßnahme hinsichtlich der Zeit und des Inhaltes den Einfluß der vorhergehenden Erziehungsmaßnahmen vertieft, ergänzt, erweitert, verstärkt und fortsetzt. 63;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 63 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 63) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 63 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 63)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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