Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 56

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 56 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 56); ten werden durch die Forderungen bestimmt, die generell an die sowjetischen Menschen in der Periode des kommunistischen Aufbaus gestellt werden. Maximalziel ist nicht etwa eine einfache „Unschädlichmachung“ des Rechtsbrechers (damit er keine neuen Verbrechen begehen kann), sondern seine völlige ideelle und sittliche Umerziehung, die Verwandlung des ehemaligen Rechtsbrechers in ein bewußtes Mitglied der Gesellschaft. „Es genügt uns nicht, einen Menschen einfach zu bessern“ sagte A. S. Makarenko „wir müssen ihn umerziehen, d. h. so erziehen, daß er nicht bloß ein unschädliches und ungefährliches Mitglied der Gesellschaft wird, sondern ein tätiger Mensch, der aktiv am Aufbau der neuen Epoche mitwirkt.“37 Das richtige Verständnis für die untersuchten, aus den objektiven Bedingungen der Entwicklung unserer Gesellschaft hervorgehenden Ziele der Besserung und Umerziehung der Verurteilten gestattet, die Zielstrebigkeit und Parteilichkeit des Erziehungsprozesses erfolgreicher zu gewährleisten. „Die Erziehungsarbeit, die nicht mit einem klaren, entwickelten, in allen Einzelheiten bekannten Ziel ausgerüstet ist,“ schrieb Makarenko „wird zu einer unpolitischen Erziehungsarbeit.“38 Die Begriffe „Besserung“ und „Umerziehung“ werden häufig zusammen angewandt, da sie eng miteinander verbunden sind. Aber es gibt zwischen ihnen auch Unterschiede. Diese Unterschiede zu erkennen, ist bei der Präzisierung und Individualisierung der Ziele des pädagogischen Prozesses in den Strafvollzugseinrichtungen besonders wichtig. Im Hinblick auf die Verurteilten ist es praktisch notwendig, zu wissen, ob sie zu bessern oder umzuerziehen sind. Zur Abgrenzung der Begriffe „Besserung“ und „Umerziehung“ haben sich daher auch viele Juristen und Pädagogen geäußert.39 Unter Besserung ist die Überwindung, die Beseitigung einzelner Defekte im Bewußtsein der Menschen zu verstehen, die sie Straftaten begehen ließen. Die Besserung ist keine völlige oder tiefgreifende Umwandlung des Bewußtseins eines Verurteilten, sondern nur eine Korrektur, die teilweise Veränderung und die Unterstützung der Entwicklung einzelner Eigenschaften der Persönlichkeit. Die Verurteilten, die es zu bessern gilt, haben infolge irgendeines Defektes in ihren ideellen, sittlichen und psychologischen Eigenschaften eine Straftat begangen. Sie wurden auf Grund irgendwelcher Überreste der Ver- 37 Siehe A. S.Makarenko, „Werke“, Erster Band, Volk und Wissen Volkseigener Verlag, Berlin 1959, S. 234. 38 Siehe A. S. Makarenko, „Werke“, Fünfter Band, Volk und Wissen Volkseigener Verlag, Berlin 1956, S. 113. 39 Siehe V. I. K u f a e v , „Der Begriff und die pädagogischen Verfahren der Besserung und Umerziehung“, Moskau 1959, S. 8 (russ.); „Das sowjetische Strafvollzugsrecht“, Lehrbuch, Verlag Staat und Recht, 1960, S. 92 (russ.); N. A. Beljaev, „Sowjetisches Strafrecht Allgemeiner Teil“, Verlag LGU, 1960, S. 550 (russ.); S. Ja. Bulatov, „Probleme des Staates und des Rechts Sammlung von Arbeiten der juristischen Fakultät der Kasachischen staatlichen Universität“, Alma-Ata 1963, S. 401 (russ.); S. Ja. U 1 i с к i , ebenda, S. 309 (russ.). 56;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 56 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 56) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 56 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 56)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X