Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 38

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 38 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 38); Die Erfordernisse der Entwicklung der sowjetischen Gesellschaft riefen diese Wissenschaft dennoch ins Leben. Besonders der regelmäßige Meinungsaustausch, die Diskussionen und die ständig von der Hauptverwaltung der Haftanstalten (HVHA) seit 1958 durchgeführten theoretischen Konferenzen förderten diesen Prozeß. Im Unterrichtsjahr 1960/1961 wurde die Strafvollzugspädagogik als wissenschaftliche Disziplin in die Lehrpläne der Hochschule des Ministeriums des Innern der RSFSR und der mittleren Speziallehranstalten des Ministeriums des Innern der Unionsrepubliken aufgenommen. Seit dieser Zeit sind die Probleme der Strafvollzugspädagogik in den Programmen der verschiedenen Lehrgänge zur Erhöhung der Qualifikation der Mitarbeiter in den Strafvollzugseinrichtungen enthalten; es werden über diese Probleme außerdem systematisch Lektionen und Seminare in der Strafvollzugsverwaltung selbst abgehalten. Im Jahre 1963 wurde die Strafvollzugspädagogik seitens der pädagogischen Wissenschaftler offiziell anerkannt. So unterbreitete auch das Akademiemitglied I. А. К а i г о v in seinem Buch „Das neue Programm der KPdSU und die Aufgaben der pädagogischen Wissenschaften“ den Vorschlag, das System der pädagogischen Wissenschaften zu erweitern und die Strafvollzugspädagogik darin aufzunehmen.27 Unterdessen ist die Strafvollzugspädagogik bereits ein selbständiger Wissenschaftszweig der Pädagogik geworden, der seinen eigenen, deutlich umrissenen Untersuchungsgegenstand die Besserung und Umerziehung von Rechtsbrechern, die zu Freiheitsentzug verurteilt wurden besitzt. Die Strafvollzugspädagogik in der Sowjetunion untersucht den pädagogischen Prozeß unter den spezifischen Bedingungen des Strafvollzuges und hat die in pädagogischer Hinsicht schwierigsten Menschen zum Objekt, Menschen, die so schwere strafbare Handlungen begangen haben, daß es der Staat für notwendig erachtete, gegen sie eine solche strenge Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit anzuwenden. Die Spezifik der Strafvollzugspädagogik als Zweig der pädagogischen Wissenschaft wird gleichfalls dadurch bestimmt, daß der pädagogische Prozeß durch die Normen des Strafvollzugsrechts genau geregelt ist und unter den pädagogisch ungünstigen Verhältnissen der physischen Isolierung der Rechtsbrecher von der Gesellschaft in einem besonderen Kollektiv geschlossenen Typs in dem pädagogisch ungünstigen Milieu der Rechtsbrecher, 27 Siehe I. А. К а i г о ѵ , „Das neue Programm der KPdSU und die Aufgaben der pädagogischen Wissenschaft“, Verlag der Akademie der pädagogischen Wissenschaften der RSFSR, Moskau 1963, S. 11 (russ.). 38;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 38 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 38) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 38 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 38)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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