Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 37

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 37 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 37); Pädagogen verwandeln, ihre Rolle wird eine pädagogisch-erzieherische Rolle sein.“23 Eine große Rolle bei der Entstehung und Entwicklung der sowjetischen Strafvollzugspädagogik spielten auch die sowjetischen Strafrechtswissenschaften. So erschien im Jahre 1924 erstmalig in der UdSSR eine Monographie von Professor S. W. Posnischew, die der Pönitenziarwissenschaft gewidmet war.24 In diesem Buch wies Professor Posnyschew der Pönitenziarpädagogik, d. h. der Strafvollzugspädagogik als Wissenschaft, eine besondere Stellung zu. Er versuchte, diese Wissenschaft näher zu bestimmen und, ausgehend von den konkreten Verhältnissen jener Zeit, ihre Hauptaufgaben darzulegen. Die von Professor S. W. Posnischew zum Ausdruck gebrachten Gedanken wurden auf dem im Jahre 1928 stattgefundenen Allunionskongreß der Strafrechtswissenschaftler weiterentwickelt. Im Hauptreferat dieses Kongresses „Aufgaben und Methoden der Bildungsund Erziehungsarbeit in den Strafvollzugseinrichtungen der UdSSR“ wurde von einem „pädagogischen Pönitenziarprozeß“, von der „Pöni-tenziarerziehung“ und von den „Pönitenziarpädagogen“ usw. gesprochen. Der Kongreß nahm eine Entschließung an, in der Maßnahmen zur Ausbildung von Pönitenziarpädagogen, Vorlesungen über Pönitenziarpädagogik, die Inangriffnahme wissenschaftlicher Untersuchungen in den Strafvollzugseinrichtungen, die Ausarbeitung der pönitenziarpädagogischen Methodik und Technik usw. vorgesehen waren.25 Diese Vorschläge wurden jedoch nicht realisiert. In der Folge kamen einzelne Wissenschaftler mehrfach auf den Gedanken über die Entwicklung einer Pönitenziarpädagogik sowie auf deren Herausstellung als selbständigen Zweig der pädagogischen Wissenschaft zurück. So wurde 1934 die Meinung geäußert, daß die Herausstellung der Strafvollzugspädagogik als selbständigen Zweig der Wissenschaft den Forderungen der marxistischen Methodologie nicht zuwiderläuft.26 Die Strafvollzugspädagogik wurde jedoch wie bereits erwähnt bis zum XXII. Parteitag der KPdSU als Wissenschaft nicht anerkannt. 23 Der zweite Allunionskongreß der Verwaltungsangestellten vom 23. 30. April 1928 in Moskau, Verlag der NKWD der RSFSR, 1929, S. 11 (russ.). 24 Siehe „Grundlagen der Pönitenziarwissenschaft“, Abt. 2 „Die Pönitenziarpädagogik“, Verlag der NKJU, Moskau 1924 (russ.). 25 Siehe „Die Gefängnisreform und die Perspektiven des Strafvollzuges in der UdSSR“, Verlag der NKWD der RSFSR, Moskau 1929, S. 132 und 266 (russ.). Anmerkung der deutschen Redaktion: Unter dem Begriff „Pönitenz“ wird in wörtlicher Übersetzung im eigentlichen „Buße bzw. Bußausübung“ verstanden, unter einer „Pönitenziaranstalt“ eine Strafanstalt, in der durch Einsicht und Bewährung eine Besserung der Insassen bewirkt werden soll, unter „Pönologie“ die Lehre von den Strafmitteln (s. Fremdwörterbuch, VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1954, S. 496). In dem in der Übersetzung zu verstehenden Sinne sollte das Bestimmungswort „Pönitenziar-“ grundsätzlich mit „Strafvollzugs-“ ausgetauscht werden. 26 Siehe B. S. Utjewski, „Die sowjetische Strafvollzugspolitik“, Verlag „Sowjetische Gesetzlichkeit“, Moskau 1934, S. 156 (russ.). 37;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 37 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 37) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 37 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 37)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unmittelbar einordnet. Unter den gegenwärtigen und für den nächsten Zeitraum überschaubaren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen kann es nur darum gehen, feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen gegeben sind. Dieser Prozeß des sich allmählich entwickelnden Widerspruchs zwischen Individuen und sozialistischer Gesellschaft ist zugleich ein Teil der Problematik der Bewegung und Lösung von Widersprüchen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in Verwirklichung der ivirtschaftlich-organisatcrischen, kulturell-erzieherischen Funktionen, in der Außenpolitik und der Gewährleistung des Schutzes der Arbeiter-und-Bauern-Macht vielfältiger, komplexer, komplizierter und zugleich differenzierter.

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