Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 324

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 324 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 324); Die Mitarbeiter der Strafvollzugseinrichtungen müssen jene moralischen Eigenschaften besitzen, die sie den Verurteilten anerziehen wollen. Diese Eigenschaften können sie bei sich entwickeln, wenn sie im Leben streng den Prinzipien der kommunistischen Moral folgen. Nur bei strikter Einhaltung der Forderungen des Moralkodex in ihrer Tätigkeit können die Erzieher erfolgreich die Aufgaben zur moralischen Erziehung der Verurteilten lösen. Man muß beachten, daß die moralisch unsauberen und undisziplinierten Verurteilten hellhörig auf die geringste Abweichung der Erzieher von den festgelegten Moralnormen reagieren, obwohl sie selbst durch die Begehung von Straftaten diese Normen durchbrochen haben. Es versteht sich von selbst, daß ideologische Überzeugtheit, die marxistisch-leninistische Weltanschauung und moralische Sauberkeit die Grundlage für das Verhalten und jede Handlung der Erzieher sein müssen. Jedoch ist das noch zu wenig, um die Aufgaben zur Besserung und Umerziehung der Verurteilten erfolgreich zu lösen und eine maximale Effektivität des erzieherischen Prozesses in den Strafvollzugseinrichtungen zu erreichen. Um tatsächlich zu erziehen und die pädagogischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, wird von den Erziehern eine hohe Kultur gefordert. M. I. Kalinin unterstrich, daß die Kultiviertheit der befruchtende Faktor jeglicher positiven Arbeit ist und daß, je komplizierter und qualifizierter die Arbeit ist, desto mehr Kultiviertheit gefordert wird. Ein kultivierter, hochgebildeter Mensch zu sein bedeutet, von den wichtigsten durch den Menschen geschaffenen kulturellen Errungenschaften Besitz zu ergreifen. Den Erziehern dürfen die wichtigsten Errungenschaften des menschlichen Geistes im Bereich der Wissenschaft, Technik und Kultur nicht unbekannt sein, sie müssen Bücher, Zeitschriften und Zeitungen lieben, müssen verstehen, in ihnen das Neue zu finden sowie dieses Neue in ihrer praktischen Tätigkeit zur Besserung und Umerziehung der Verurteilten schöpferisch anzuwenden. Ein hochkultivierter ingenieurtechnischer Mitarbeiter der Strafvollzugseinrichtungen darf sich nicht auf den Rahmen der technischen Wissenschaften beschränken, ihn müssen auch die Gesellschafts- und Naturwissenschaften interessieren. In seiner Funktion muß der Vollzugsabteilungsleiter jene Bereiche der Technik gut kennen, mit denen die Verurteilten seiner Abteilung unmittelbar zu tun haben, und er muß auch ein Spezialist auf dem Gebiete des Rechts sein. Eine wichtige Bedingung zur kulturellen Entwicklung der Erzieher ist ihre Kenntnis über die schöngeistige Literatur. Indem sie die innere, geistige Welt der Menschen eröffnet, hilft sie den Erziehern, den Schlüssel zur Besserung und Umerziehung der Verurteilten zu finden. Eine große Rolle bei der umfassenden kulturellen Entwicklung spielen fernerhin Film, Theater, Musik und Malerei. 324;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 324 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 324) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 324 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 324)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effaktivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß rechtzeitige Entscheidungen über die Weiterbearbeitung der Materialien in Operativvorgängen getroffen werden, sofern die in der Vorgangs-Richtlinie genannten Anforderungen erfüllt sind.

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