Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 308

Lehrbuch der Strafvollzugspaedagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 308 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 308); ?len, Definitionen und Formeln aufzuschreiben und Diagramme und Zeichnungen ins Tagebuch zu uebertragen. Die Laboratoriums- und die praktische Arbeit Die Laborarbeit in der Schule hat das Ziel, neue Kenntnisse zu vermitteln und erworbene zu festigen, tiefer in das Wesen dieser oder jener Erscheinung, dieses oder jenes Prozesses einzudringen. Die Laboratoriumsarbeit wird in den Unterrichtsstunden der Physik, Chemie, Biologie, Geographie sowie in solchen speziellen Disziplinen wie Rundfunktechnik, Technologie und Festigkeitslehre angewandt. Sie hat nicht nur eine bildende und erkennende, sondern auch eine gewaltige erzieherische Bedeutung. In ihrem Verlauf werden den Verurteilten die Faehigkeiten zur selbstaendigen Untersuchung von Erscheinungen und Gegenstaenden anerzogen. Das foerdert die polytechnische Entwicklung und eine schnellere berufliche Orientierung. Die Hauptarten der Laboratoriumsarbeit sind die Beobachtung, die Versuche und Experimente und die Loesung von Laboratoriumsaufgaben. Die Laborarbeiten koennen zu Beginn, im Verlaufe und am Ende des Studiums eines Themas (Programmabschnittes) durchgefuehrt werden. Die besten Erfolge werden erreicht, wenn ihnen das Studium des theoretischen Materials vorausgeht und dieses abschliesst. Die Laborarbeit kann einzeln und in Gruppen (Brigaden) erfolgen. Fuer die Durchfuehrung der Laborarbeit ist eine gruendliche Vorbereitung erforderlich. Sie schliesst in sich die Auswahl und Ueberpruefung des Materials, der Sachen und Ausruestung, die Arbeitsplanung und die Formulierung schriftlicher Instruktionen fuer die Lernenden ein. Vor Beginn dieser Arbeit formuliert der Paedagoge ihr Thema und Ziel, erlaeutert den Aufbau und die Bestimmung der Geraete, weist die Ordnung und Reihenfolge der Taetigkeiten an und gibt Hinweise zur Einhaltung der Sicherheitsnormen und -regeln. Er verfolgt die Erfuellung der Laboratoriumsarbeit, hilft den Lernenden und fordert die schriftliche Fixierung ihrer Resultate in Form von Aufzeichnungen, Formeln oder Zeichnungen und Schemata. Danach fasst er die durchgefuehrte Arbeit zusammen und nimmt, wenn notwendig, eine Einschaetzung vor. Die praktische Arbeit unterscheidet sich von der Laboratoriumsarbeit durch die produktive Zielgerichtetheit, in deren Verlauf nicht selten bedeutende Produktionsergebnisse erreicht werden. Eine besonders grosse Bedeutung besitzt die praktische Arbeit bei der Ausbildung der Verurteilten in den Berufsschulen. Nach Abschluss des theoretischen Teils der Berufsausbildung werden die Auszubildenden zu Brigaden zusammengestellt und erfuellen im Prozess der 308;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 308 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 308) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 308 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 308)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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