Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 282

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 282 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 282); kennen, stellen sie sich das bewußte Ziel, in sich diese Eigenschaften zu entwickeln. Die Selbsterziehung der Persönlichkeit ist untrennbar mit ihrer Er-Ziehung verbunden. Zwischen ihnen besteht eine wechselseitige Abhängigkeit. Unter dem Einfluß der Erziehung werden die Bedingungen und moralisch-psychologischen Voraussetzungen für die Selbsterziehung vorbereitet: 1. es bilden sich Weltanschauung und Ideale heraus; 2. es reift das Bedürfnis zur Selbsterziehung; 3. es werden die Aufgaben der Selbst Vervollkommnung sichtbar; 4. es werden die Methoden und Mittel der Selbsterziehung bestimmt. Die Selbsterziehung gewährleistet ihrerseits den Erfolg der Erziehung. Wenngleich eng miteinander verbunden, so unterscheiden sich jedoch gleichzeitig die Erziehung und Selbsterziehung in folgendem voneinander : a) Während im Prozeß der Erziehung die Persönlichkeit Objekt des äußeren Einflusses ist, wird bei der Selbsterziehung das Subjekt zum Objekt der Beeinflussung, d. h. Objekt und Subjekt fallen zusammen. b) Während die Menschen nach ihrer Geburt vom ersten Tag an der Erziehung unterworfen sind, beginnen sie mit der Selbsterziehung erst beim Erreichen eines bestimmten Niveaus der moralisch-politischen Keife, wenn ein hochentwicktles Selbstbewußtsein und die Fähigkeit der Menschen zur Selbstanalyse und Selbsteinschätzung vorhanden ist. c) Während im Erziehungsprozeß die altersmäßigen und individuellen Besonderheiten der Persönlichkeit der zu Erziehenden zu berücksichtigen sind, wird die Selbsterziehung unmittelbar durch die altersmäßigen und individuellen Besonderheiten bestimmt, die nicht immer durch die Person erkannt sein müssen. Die Selb st er Ziehung ist eine gesetzmäßige Erscheinung der Persönlichkeitsentwicklung. In der Regel beginnt der Mensch im frühen Jugendalter mit der Selbsterziehung, wenn sich bei ihm die Grundlagen der Weltanschauung herausbilden. Quelle der Selbsterziehung ist dabei die Neigung der Jugendlichen zur Nachahmung. Die wichtigsten Motive zur Selbsterziehung aber sind der Wunsch der Jugendlichen, den Erwachsenen zu ähneln und ihr Streben nach Selbständigkeit. Indem sie jedoch nicht verstehen, die gesteckten Ziele und ihre Möglichkeiten ins richtige Verhältnis zu bringen, wählen die Jugendlichen nicht selten falsche Mittel und Methoden zur Selbsterziehung. Die Jugendlichen beschäftigen sich zu bestimmten Zeiten 282;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 282 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 282) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 282 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 282)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie als dient der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Prozesse. Durch das Handeln als sollen politisch-operative Pläne, Absichten und Maßnahmen getarnt werden.

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