Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 242

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 242 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 242); Groß ist die Bedeutung der unmittelbaren Teilnahme der Öffentlichkeit an der Entwicklung der verschiedenen Formen der agitatorischpropagandistischen und politischen Massenarbeit unter den Verurteilten. Die Vertreter der Öffentlichkeit helfen hier Redaktionskollegien von Wandzeitungen und Zeitungen der Strafvollzugseinrichtungen mit hohen Auflagen bei der Arbeit, sie helfen bei Wandzeitungsinspektionen in den Strafvollzugseinrichtungen, veröffentlichen selbst in den Zeitungen Artikel und wenden sich über Funk an die Verurteilten, sie halten Vorlesungen und Vorträge, führen individuelle und Gruppengespräche, nehmen an Streitgesprächen und Diskussionen über Filme teil, sind bei Leserversammlungen zugegen, helfen bei der Organisation des künstlerischen Laienschaffens und der Sportarbeit, bei der Vervollständigung der Bibliotheken mit schöngeistiger, politischer, technischer und Fachliteratur sowie bei der Anbringung und Gestaltung der Sichtagitation in den Wohn- und Produktionszonen der Strafvollzugseinrichtungen. Positiven Einfluß auf die Besserung und Umerziehung der Verurteilten üben auch die Zusammenkünfte mit Schriftstellern, Dichtern, Schauspielern, Malern und anderen Mitkämpfern an der ideologischen Front aus. Eine wesentliche Hilfe erweist die Öffentlichkeit den Strafvollzugseinrichtungen auf dem Gebiet der Rechtspropaganda. An der Rechtserziehung der Verurteilten nehmen auf gesellschaftlicher Ebene Mitarbeiter der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte und Vertreter anderer juristischer Institutionen, Studenten und Dozenten juristischer Fakultäten und wissenschaftliche Mitarbeiter teil. Die Formen dieser Arbeit sind vielfältig: Erläuterung der sowjetischen Gesetze, Lektionen und Gespräche, Konsultationen, Frage- und Antwortabende zu juristischen Themen sowie die Erweisung erforderlicher juristischer Hilfe den Verurteilten gegenüber. Wenn die Vertreter der Öffentlichkeit an der Rechtserziehung der Verurteilten teilnehmen, kontrollieren sie zur gleichen Zeit die Forderungen, die die Erzieher an sie stellen, und lassen die Fälle, in denen die festgelegte Ordnung für die Strafvollzugseinrichtungen von den Verurteilten verletzt wurde, nicht außer acht. Somit leistet die Öffentlichkeit auch hier einen bedeutenden Beitrag, indem sie den Verurteilten hilft, sich die Normen des gesellschaftlichen Verhaltens, die Forderungen der Gesetze und Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens praktisch anzueignen. Einen großen Beitrag leistet die Öffentlichkeit auch bei der Organisation des Unterrichts der Verurteilten auf dem Gebiet der Allgemeinbildung. In den allgemeinbildenden Schulen und Klassen der Strafvollzugseinrichtungen arbeiten in der Hauptsache hauptamtliche Lehrer. Doch auch hier gibt es große Möglichkeiten für die gesellschaftliche Initiative. Ein Beispiel hierfür war das Vorhaben 242;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 242 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 242) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 242 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 242)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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