Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 24

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 24 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 24); 3. Die hauptsächlichsten pädagogischen Begriffe Jede Wissenschaft hat ihre eigenen Grundbegriffe. In der Pädagogik sind diese Begriffe die Erziehung, die Ausbildung und die Bildung.8 Die Erziehung Der Begriff „Erziehung“ kann im weiten und engen Sinne des Wortes betrachtet werden. Im weiten Sinne umfaßt die Erziehung die ganze Summe der Einwirkungen, den gesamten Prozeß der Persönlichkeitsentwicklung und ihrer Vorbereitung auf die aktive Teilnahme an der Produktion sowie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Nach dieser Auffassung erfaßt die Erziehung sowohl die erzieherische Arbeit von Schule und Familie als auch den Einfluß der gesamten Lebensweise der Gesellschaft, der in ihr vorherrschenden Ideen, die Einwirkung von Literatur, Kunst, Kino, Radio, Fernsehen und andere Einwirkungen. Die Erziehung im weiten Sinne dieses Wortes erfaßt gleichfalls auch die Bildung und die Ausbildung. Unter Erziehung im engen Sinne des Wortes ist der speziell zu organisierende Prozeß zu verstehen, der auf die Herausbildung dieser oder jener Eigenschaften bei den Menschen gerichtet ist. Eine tiefgehende Bestimmung des Wesens der Erziehung als bewußt zu organisierendem Prozeß gab M. I. Kalinin: „ . die Erziehung ist eine ganz bestimmte, zielbewußte und systematische Einwirkung auf die Psyche des zu Erziehenden, um in ihm die vom Erzieher gewünschten Eigenschaften zu entwickeln.“9 Er unterstrich dabei, daß eine solche Definition alles erfaßt, was unter dem Begriff „Erziehung“ verstanden werden muß die Verwurzelung einer bestimmten Weltanschauung, die Sittlichkeit und die Regeln des 8 Anmerkung der deutschen Redaktion : Ogorodnikow / Schimbirew stellen fest, daß der Gegenstand der Sowjetpädagogik die kommunistische Erziehung, die Bildung und der Unterricht sind, wobei sich die Erziehung und Bildung in Form von Unterricht, im Prozeß der Tätigkeit von Lehrenden und Lernenden vollzieht (a. a. O., S. 10 11). Allgemein wird jedoch unter dem Begriff „Pädagogik“ die Wissenschaft von der Erziehung und Bildung verstanden (diese Auffassung findet auch im Bildungsgesetz der DDR deutlich ihre Widerspiegelung, die u. a. zu der Forderung des § 5 Abs. 1 führte: „Im sozialistischen Bildungssystem gilt der Grundsatz der Einheit von Bildung und Erziehung.“), wobei hier unter Bildung entsprechend dem Ausspruch von Karl Marx drei Dinge erfaßt werden : die geistige Bildung, die körperliche Ausbildung und die polytechnische Erziehung. (Vgl. dazu Pädagogische Enzyklopädie, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1963, S. 122 126, 260 266, 609*-612 und 669 674; auch K. Marx, „Instruktionen für die Delegierten des provisorischen Zentralrats zu den einzelnen Fragen“, in M a r x / Engels, „Uber Erziehung und Bildung“, a. a. O., S. 164). Der Vollständigkeit halber sei hinzugefügt, daß auch Lenin den Begriff „Ausbildung“ neben „Erziehung“, „Bildung“ und „Unterricht“ verwandte. (Vgl. „Rede in der III. Gesamtrussischen Beratung über außerschulische Bildung“, Werke, Bd. 30, Dietz Verlag, Berlin 1961, S. 368-369). 9 Siehe M. I. Kalinin, „Über die kommunistische Erziehung“, in: Ausgewählte Reden und Aufsätze, Dietz Verlag, Berlin 1951, S. 88. 24;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 24 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 24) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 24 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 24)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verantwortungsbereich entsprechend den gesetzlich geregelten Aufgaben und Pflichten beizutragen, die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Leiterentscheidungen auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Die erfüllen ihre Aufgaben, indem sie - die Leiter der Staats- und Virtschaftsorgane bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für den relativ schnellen Übergang zu staatsfeindlichen Handlungen aus, wie Terror- und Gewaltakte gegen die Staatsgrenze der DDR.

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