Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 236

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 236 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 236);  Aufsichtskommissionen allgemeiner Art, Kommissionen, die für Jugendliche verantwortlich sind, sowie die Vormundschaftsräte der Strafvollzugseinrichtungen für Jugendliche;115 verschiedene gesellschaftliche Vereinigungen der Werktätigen, wie die Gewerkschaft, der Komsomol, die Gesellschaft „Wissen“, Sportvereinigungen usw. ; Kollektive von Betrieben, Institutionen, Lehranstalten, Kolchosen und Sowchosen des Landes, die die Patenschaft über Strafvollzugseinrichtungen übernommen haben, sowie Kollektive von Werktätigen, in denen die Verurteilten bis zu ihrer Verurteilung gearbeitet haben; Bestarbeiter aus der Produktion, Deputierte der örtlichen Sowjets, verdienstvolle Menschen des Landes, Wissenschaftler, Pädagogen, Juristen und Rentner, die die persönliche Patenschaft über einzelne Verurteilte übernommen haben; die Verwandten der Verurteilten, die die Verwaltung der Strafvollzugseinrichtungen in die Arbeit für die Besserung und Umerziehung der Verurteilten einbezieht; 115 Anmerkung der deutschen Redaktion: Zum Verständnis für den deutschen Leser ist hinsichtlich der Aufgabenstellung und Tätigkeit dieser Kommissionen bzw. Räte noch folgendes zu bemerken: Aufsichtskommissionen Entsprechend dem Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR Nr. 990 über die Bestätigung der Bestimmung über Aufsichtskommissionen bei den Exekutivkomitees der Rayon- und Stadtsowjets der Deputierten der Werktätigen der RSFSR vom 30. September 1965 wird für die Zusammensetzung und die Aufgabenstellung dieser Aufsichtskommissionen festgelegt: Die Aufsichtskommissionen setzen sich aus Werktätigen, Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten und Strafvollzugsangehörigen zusammen. Vorschläge für die Tätigkeit in diesen Kommissionen werden durch Kollektive der Werktätigen und gesellschaftliche Organe bei den zuständigen Sowjets eingebracht und von diesen für die Dauer einer Legislaturperiode bestätigt. Die Aufsichtskommissionen haben die gesellschaftliche Kontrolle über die Tätigkeit der Strafvollzugseinrichtungen in dem jeweiligen Territorium auszuüben. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die betriebliche Erziehung Wiedereingegliederter sowie das Verhalten mehrfach Vorbestrafter zu beobachten, für eine breite Einbeziehung der Öffentlichkeit in diese Tätigkeit zu sorgen und die Wiedereingliederung zu unterstützen. Sie haben in einem bestimmten Umfange u. a. das Recht, die Arbeit der Strafvollzugseinrichtungen zu überprüfen, Auskünfte anzufordern, Sprechstunden mit Verurteilten durchzuführen und Eingaben von diesen entgegenzunehmen sowie Vorschläge auf Amnestie, auf Anträge auf bedingte Strafaussetzungen oder Straferlaß, auf die Gewährung von Vergünstigungen an Verurteilte wegen guter Führung sowie auf Umgruppierungen zu unterbreiten. Sie wirken bei Aufenthaltsbeschränkung und bei Arbeitserziehung unmittelbar mit und haben das Recht auf Rückerstattung ihrer Auslagen. Alle Verfügungen dieser Kommissionen müssen von den Betroffenen durchgeführt werden; innerhalb von 14 Tagen ist den Kommissionen Vollzugsmeldung zu erstatten. Vormundschaftsräte Die Vormundschaftsräte in den Strafvollzugseinrichtungen für Jugendliche sind nicht Bestandteil der Aufsichtskommissionen. Sie könnten auch als Erziehungsbeiräte bei den Leitern der Strafvollzugseinrichtungen für Jugendliche bezeichnet werden. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, in der Erziehungsarbeit an den jugendlichen Verurteilten (insbesondere auch im Rahmen der Ausbildung) beratend und unterstützend zu wirken. Es finden in der Regel periodische Sitzungen statt. Die Vormundschaftsräte haben auch ein Antragsund Einspruchsrecht hinsichtlich der Anregung bzw. Gewährung bedingter Strafaussetzungen. 236;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 236 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 236) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 236 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 236)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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